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Das Gemeinschaftsgrundrecht auf Kollektivmaßnahmen - Eine dogmatische Analyse des Art. 28 der Europäischen Grundrechtecharta.

AutorAdam Sagan
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Europäischen Recht 136
Seitenanzahl415 Seiten
ISBN9783428527090
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Da die EG nicht für das Streik- und Aussperrungsrecht zuständig ist, blieb lange Zeit unerörtert wie sich die europäische Integration auf das Arbeitskampfrecht auswirkt. Diese Thematik hat dadurch an Aktualität gewonnen, dass das Recht auf kollektive Maßnahmen in Art. 28 der EU-Grundrechtecharta zum Kanon der Gemeinschaftsgrundrechte gezählt wird. Mit dem Vertrag von Lissabon soll die Chartabestimmung demnächst verbindlich gemacht werden. Unterdessen hat der EuGH das Grundrecht auf kollektive Maßnahmen in den Rs. Viking und Laval bereits als 'festen Bestandteil' des Gemeinschaftsrechts anerkannt. Adam Sagan untersucht vor diesem Hintergrund aus grundrechtsdogmatischer Perspektive die Herleitung, den Schutzbereich und die Möglichkeiten zur Beschränkung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen, einschließlich der Frage, inwiefern die EG und die Mitgliedstaaten daran gebunden sind. Anschließend werden die praktischen Auswirkungen des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen auf europäischer, transnationaler und einzelstaatlicher Ebene aufgezeigt. Besondere Beachtung findet dabei die Frage, ob im Rahmen des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene gesamteuropäische Arbeitskämpfe als zulässig anzusehen sind.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis24
Einführung26
Erster Teil: Die Begründung und die Ausgestaltung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen33
§ 1 Die Entwicklung europäischer Gemeinschaftsgrundrechte und das Recht auf kollektive Maßnahmen33
I. Der bisherige Status des Rechts auf kollektive Maßnahmen im Gemeinschaftsrecht33
1. Die Rechtsprechung des EuGH33
2. Art. 13 der EG-Sozialcharta34
II. Die Begründung von Gemeinschaftsgrundrechten35
1. Die Entwicklung von Gemeinschaftsgrundrechten36
2. Art. 6 Abs. 2 EU und der heutige Stand der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH37
3. Die Grundrechtecharta der Europäischen Gemeinschaft38
a) Zur Entstehung der Grundrechtecharta39
b) Der rechtliche Status der Grundrechtecharta40
aa) Die praktischen Auswirkungen der Grundrechtecharta als interinstitutionelle Vereinbarung40
bb) Die Grundrechtecharta zwischen Interpretationshilfe und Rechtserkenntnisquelle42
III. Die Begründung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen46
1. Rechtsvergleichung der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten46
2. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten52
a) Art. 11 Abs. 1 EMRK52
aa) Die Gewährleistungen des Art. 11 Abs. 1 EMRK nach der Rechtsprechung des EGMR53
bb) Folgerungen aus der Rechtsprechung des EGMR55
b) Art. 6 Nr. 4 ESC57
c) Das IAO-Übereinkommen Nr. 8757
d) Art. 8 Abs. 1 Buchstabe d) IPWSKR59
e) Zusammenfassendes Ergebnis60
3. Art. 28 Var. 2 Grundrechtecharta60
§ 2 Die Einfügung des Grundrechts auf kollektive Maßnahmen in das Gemeinschaftsrecht61
I. Die Kompetenzverteilung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Arbeitskampfrecht62
1. Die Unzuständigkeit der Gemeinschaft für die Regelung des Arbeitskampfrechts62
2. Art. 28 Var. 2 GRC als Kompetenztitel der Gemeinschaft für das Arbeitskampfrecht?63
II. Das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen im Kompetenzgefüge der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten65
1. Die Anknüpfung des Art. 28 Var. 2 GRC an das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Verhandlungen66
a) Art. 137 Abs. 5 EG und die Kompetenz der Gemeinschaft zur Regelung des Tarifvertragsrechts67
b) Die „Kompetenzakzessorietät“ des Art. 28 Var. 1 GRC68
c) Die Möglichkeit einer Übertragung auf Art. 28 Var. 2 GRC71
2. Der Inhalt arbeitskampfrechtlicher Grundrechtsgewährleistungen73
a) Der abwehrrechtliche Inhalt des Art. 28 Var. 2 GRC73
b) Der leistungsrechtliche Inhalt des Art. 28 Var. 2 GRC74
aa) Die Ausgestaltungsbedürftigkeit des Grundrechts auf kollektive Maßnahmen74
bb) Die Ausgestaltungsbedürftigkeit der Koalitionsmittelfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG75
cc) Der leistungsrechtliche Inhalt von Art. 11 Abs. 1 EMRK77
dd) Folgerungen für Art. 28 Var. 2 GRC78
III. Der Abwehranspruch aus dem Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen78
1. Der Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Gemeinschaftsebene78
a) Die Abwehr kompetenzgerechter Eingriffe79
aa) Der spanisch-französische Erdbeerstreit (1997)79
bb) Art. 2 VO 2679/98/EG (Warenverkehrsverordnung)80
cc) Der deutsch-österreichische Brennerstreit (2003)82
dd) Folgerungen für den Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC84
ee) Exkurs: Die Rechtssachen „Viking“ und „Laval“85
ff) Vereinbarkeit mit Art. 137 Abs. 5 EG/Beispielsfall Nr. 187
b) Die Abwehr gegen Art. 137 Abs. 5 EG verstoßender Maßnahmen der Gemeinschaft91
aa) Grundrechte als „negative Kompetenznormen“91
bb) Folgerungen für den Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC92
2. Der Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Ebene der Mitgliedstaaten94
a) Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte nach der Rechtsprechung des EuGH94
aa) Die Grundrechtsbindung bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts95
bb) Die Grundrechtsbindung bei der Einschränkung von Grundfreiheiten96
b) Die Bindung der Mitgliedstaaten an Art. 28 Var. 2 GRC97
aa) Die Bindung an Art. 28 Var. 2 GRC bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts/Beispielsfall Nr. 297
bb) Die Bindung an Art. 28 Var. 2 GRC „anlässlich“ der Durchführung des Gemeinschaftsrechts?/Beispielsfall Nr. 3101
cc) Die Bindung an Art. 28 Var. 2 GRC bei der Beschränkung von EG-Grundfreiheiten/Beispielsfall Nr. 4102
3. Zusammenfassendes Ergebnis107
IV. Der Leistungsanspruch aus dem Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen107
1. Die Möglichkeit „europäischer Arbeitskämpfe“ nach Art. 28 Var. 2 GRC107
a) Der Wortlaut des Art. 28 Var. 2 GRC108
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 28 Var. 2 GRC108
c) Der Vorbehalt des Gemeinschaftsrechts in Art. 28 Var. 2 GRC110
d) Die Verpflichtung der Gemeinschaft aus Art. 28 Var. 2 GRC110
2. Der Leistungsanspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Gemeinschaftsebene111
3. Die „Bezugnahme“ auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten113
a) Unwirksamkeit der Bezugnahme?114
b) Art. 28 Var. 2 GRC als Verweisungsnorm115
aa) Das Verweisungsverständnis im Schrifttum115
bb) Kritische Würdigung des Verweisungsnormverständnisses116
(1) Der deutsche Wortlaut des Art. 28 Var. 2 GRC116
(2) Sonstige Sprachfassungen des Art. 28 Var. 2 GRC118
(3) Die Diskussion im Grundrechtskonvent121
(4) Der Vergleich mit Art. 18 GRC121
(5) Die systematische Auslegung im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Verhandlungen122
(6) Der systematische Vergleich mit den qualifizierten Regelungsvorbehalten der Grundrechtecharta122
(7) Konstitutiver Verweis auf das Gemeinschaftsrecht?123
(8) Der von Art. 28 Var. 2 GRC vermittelte Rechtsschutz124
c) Die Bezugnahme auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten als doppelte Schranke126
aa) Die Anwendung des Art. 52 GRC auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten126
bb) Kritische Würdigung der Einordnung als Grundrechtsschranke127
(1) Die Anwendbarkeit der Schranken-Schranken des Art. 52 GRC127
(2) Die Unanwendbarkeit des Gesetzesvorbehalts127
(3) Die Diskussion im Grundrechtskonvent128
(4) Der Zweck der Bezugnahme auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten129
d) Die Bezugnahme als „vorbehaltlose Grundrechtsschranke“130
4. Der Leistungsanspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Ebene der Mitgliedstaaten132
§ 3 Die inhaltliche Konkretisierung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen132
I. Die Grundsätze der Auslegung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen133
1. Die Auslegungsregeln des Art. 52 GRC133
a) Art. 52 Abs. 2 GRC: Art. 28 Var. 2 GRC als in den Verträgen begründetes Recht134
b) Art. 52 Abs. 3 GRC: Art. 28 Var. 2 GRC als Art. 11 Abs. 1 EMRK entsprechendes Recht134
aa) Der Inhalts- und Schrankentransfer gemäß Art. 52 Abs. 3 GRC135
bb) Die Voraussetzungen einer Entsprechung im Sinne des Art. 52 Abs. 3 GRC137
cc) Vergleich der Schutzbereiche von Art. 11 EMRK und Art. 28 Var. 2 GRC138
dd) Der Inhalts- und Schrankentransfer von Art. 11 EMRK auf Art. 28 Var. 2 GRC139
(1) Der Inhaltstransfer von Art. 11 Abs. 1 EMRK auf Art. 28 Var. 2 GRC140
(2) Der Schrankentransfer von Art. 11 Abs. 2 EMRK auf Art. 28 Var. 2 GRC140
(3) Exkurs: Die Beschränkung von Grundrechten nach Art. 31 Abs. 1 ESC142
2. Die Anwendung der allgemeinen juristischen Auslegungsmethoden143
a) Zur historischen Auslegung des Art. 28 Var. 2 GRC143
b) Zum Zweck des Art. 28 Var. 2 GRC144
aa) Die Wirtschaftsverfassung in der Europäischen Gemeinschaft144
bb) Das „Machtgefälle“ im Arbeitsvertragsrecht146
cc) Die Kompensation der Imparität der Arbeitsvertragsparteien147
II. Der persönliche Schutzbereich des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen149
1. Der Arbeitnehmerbegriff des Art. 28 Var. 2 GRC149
a) Der Arbeitnehmerbegriff in der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG151
b) Einzelfragen zum Arbeitnehmerbegriff des Art. 28 Var. 2 GRC152
aa) Öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse152
bb) Die Unionsbürgerschaft als Voraussetzung des Rechts auf kollektive Maßnahmen155
cc) Tätigkeit im Wirtschaftsleben156
2. Der Begriff der Arbeitnehmerorganisation in Art. 28 Var. 2 GRC157
a) Die Systematik der Grundrechtecharta157
b) Die Begriffsmerkmale einer Arbeitnehmerorganisation in sonstigen völker- und europarechtlichen Bestimmungen159
c) Die Voraussetzungen der Tarifvertragsfähigkeit nach der Rechtsprechung des EuGH160
d) Zusätzliche Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs162
3. Der Begriff des Arbeitgebers und der Arbeitgeberorganisation162
III. Der sachliche Schutzbereich des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen163
1. Die von Art. 28 Var. 2 GRC geschützten kollektiven Maßnahmen163
a) Der Streikbegriff des Art. 28 Var. 2 GRC163
b) Die Garantie der Aussperrung in Art. 28 Var. 2 GRC164
c) Sonstige von Art. 28 Var. 2 GRC geschützte Kollektivmaßnahmen165
2. Die Verteidigung von Interessen im Sinne des Art. 28 Var. 2 GRC166
a) Der Arbeitskampf um Rechtsstreitigkeiten166
b) Der politische Arbeitskampf168
c) Der Sympathiearbeitskampf169
IV. Die Beschränkung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen171
1. Die Voraussetzungen für die gemeinschaftsrechtliche Beschränkung des Art. 28 Var. 2 GRC171
a) Der gemeinschaftsrechtliche Gesetzesvorbehalt171
b) Die sonstigen Voraussetzungen einer gemeinschaftsrechtlichen Beschränkung des Art. 28 Var. 2 GRC177
2. Die Voraussetzungen für die mitgliedstaatliche Beschränkung des Art. 28 Var. 2 GRC177
a) Einzelstaatliche Rechtsvorschriften im Sinne des Art. 28 Var. 2 GRC178
b) Einzelstaatliche Gepflogenheiten im Sinne des Art. 28 Var. 2 GRC179
§ 4 Verfassungsexkurs: Das Unionsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa183
I. Zur Entstehungsgeschichte des Europäischen Verfassungsvertrages183
II. Das Grundrecht auf kollektive Maßnahmen im Europäischen Verfassungsvertrag186
1. Die Implementierung der Grundrechtecharta und der Beitritt zur EMRK187
2. Der Schutz des Grundrechts auf kollektive Maßnahmen189
3. Die Auslegung und Beschränkung von Art. II-88 Var. 2 EVV nach Art. II-112 EVV190
a) Die Ergänzungen des Art. II-112 EVV190
b) Art. II-112 Abs. 7 EVV: Die Erläuterungen zur Grundrechtecharta191
c) Art. II-112 Abs. 5 EVV: Art. II-88 Var. 2 EVV als Grundrecht192
d) Art. II-112 Abs. 4 EVV: Die Berücksichtigung der nationalen Verfassungen195
e) Art. II-112 Abs. 6 EVV: Die Schranke nationaler Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten197
Zweiter Teil: Die Auswirkungen des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen199
Erster Abschnitt: Die europäische Ebene199
§ 5 Die gemeinschaftsinterne Anwendung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen199
I. Das Recht der europäischen Beamten auf kollektive Maßnahmen199
1. Die Rechtsstellung der Beamten der Europäischen Gemeinschaft199
2. Art. 28 Var. 2 GRC als Rechtsgrundlage europäischer Beamtenstreiks201
3. Die Einschränkungen des Rechts der europäischen Beamten auf kollektive Maßnahmen203
II. Das Recht der sonstigen Gemeinschaftsbediensteten auf kollektive Maßnahmen204
§ 6 Europäische Tarifverträge als Ziel gesamteuropäischer Arbeitskämpfe205
I. Der Tarifvertragsschluss als Arbeitskampfziel im nationalen und internationalen Arbeitskampfrecht205
1. Das Ziel nationaler Arbeitskämpfe in Deutschland205
2. Der Bezug internationaler Arbeitskampfgarantien zur Tarifvertragsfreiheit208
3. Folgerungen für Art. 28 Var. 2 GRC209
II. Die Ausübung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Verhandlungen auf der europäischen Ebene211
1. Das Merkmal der geeigneten Ebene in Art. 28 Var. 1 GRC211
a) Der Ebenenbegriff der Grundrechtecharta212
b) Die Konkretisierung des Ebenenbegriffs214
2. Die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf der europäischen Ebene217
a) Die Massenentlassungsrichtlinie218
b) Die Betriebsübergangsrichtlinie218
c) Die Unterrichtungs- und Anhörungsrahmenrichtlinie218
d) Die Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat219
e) Art. 27 GRC und der Soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene220
f) Exkurs: Das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren innerhalb der Societas Europaea221
3. Die Übertragung des Ebenenbegriffs von Art. 27 GRC auf Art. 28 Var. 1 GRC221
4. Kollektive Verhandlungen auf der europäischen Ebene222
a) Die vom Konventspräsidium genannten Richtlinien223
b) Der Soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene223
§ 7 Der Soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene und das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Verhandlungen224
I. Die rechtlichen Grundlagen des Sozialen Dialogs nach Art. 138 und 139 EG225
1. Die Aufgaben der Kommission beim Sozialen Dialog nach Art. 138 Abs. 1 EG225
2. Die Anhörung der Sozialpartner nach Art. 138 Abs. 2 und 3 EG226
3. Der Abschluss und die Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen nach Art. 139 EG227
4. Die Verknüpfung des Anhörungsverfahrens mit den Sozialpartnerverhandlungen in Art. 138 Abs. 4 EG228
II. Der Soziale Dialog zwischen Beteiligung der Sozialpartner an der gemeinschaftlichen Rechtssetzung und autonomen Tarifverhandlungen229
1. Zum Schutzbereich der Tarifvertragsfreiheit230
2. Die Einordnung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene232
III. Die Verhandlungen europäischer Sozialpartner nach Art. 139 EG und deren Verhältnis zur gemeinschaftlichen Rechtssetzung237
1. Die europäischen Sozialpartner als Träger des Grundrechts aus Art. 28 Var. 1 GRC237
2. Der Ablauf von Sozialpartnerverhandlungen nach Art. 139 Abs. 1 EG239
a) Die Einleitung von Sozialpartnerverhandlungen239
b) Die Durchführung der Sozialpartnerverhandlungen240
c) Der Gegenstand der Sozialpartnerverhandlungen240
d) Der Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung242
e) Die Teilnahme an den Verhandlungen der Sozialpartner nach Art. 139 Abs. 1 EG242
3. Das Verhältnis zwischen europäischen Sozialpartnervereinbarungen und gemeinschaftlicher Rechtssetzung244
a) Der Grundsatz der „doppelten Subsidiarität“245
b) Die rechtliche Absicherung des Übernahmerechts aus Art. 138 Abs. 4 EG246
c) Die Sperrwirkung europäischer Sozialpartnervereinbarungen für die Rechtssetzung der Gemeinschaft248
IV. Europäische Sozialpartnervereinbarungen als europäische Tarifverträge251
1. Die Diskussion im Schrifttum und die Fragestellung aus der Perspektive des Art. 28 Var. 1 GRC251
2. Die Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen auf der nationalen Ebene255
a) Das Erfordernis eines Durchführungsrechtsakts auf nationaler Ebene255
b) Der Ausschluss mitgliedstaatlicher Mitwirkungspflichten259
c) Die Durchführungspflicht der nationalen Sozialpartner260
aa) Die Durchführungsverpflichtung der nationalen Sozialpartner im Schrifttum261
(1) Die Auffassung der herrschenden Meinung261
(2) Die Auffassung der Kommission262
(3) Durchführungsverpflichtungen nach der Satzung der europäischen Sozialpartner263
bb) Die Auslegung des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG266
(1) Der Wortlaut des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG266
(2) Die systematische Auslegung des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG267
(3) Die historische Auslegung des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG268
(4) Die Sperrwirkung autonomer Sozialpartnervereinbarungen270
(5) Die Erteilung des Verhandlungsmandats271
(6) Die Umsetzungsverpflichtung der mitgliedstaatlichen Sozialpartner in der Praxis272
cc) Die rechtlichen Folgen der Durchführungsverpflichtung276
(1) Die Beschränkung der Durchführungsverpflichtung aufgrund nationaler Verfahren und Gepflogenheiten276
(2) Die Effektivität der Durchführung nach Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG277
(3) Die Durchsetzung der Durchführungspflicht aus Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG284
dd) Die Einordnung autonomer Sozialpartnervereinbarungen als europäische Tarifverträge287
3. Die Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen auf der Gemeinschaftsebene292
a) Der Inhalt des Ratsbeschlusses292
b) Die Bindungen der Gemeinschaftsorgane an die Sozialpartnervereinbarung293
c) Der Vergleich mit der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG297
aa) Das Antragserfordernis298
bb) Die Erweiterung der rechtlichen Bindungswirkung298
cc) Der Zweck der Erstreckung300
dd) Die Stellung der erstreckten Regelungen in der jeweiligen Normenhierarchie301
ee) Die Beendigung der Erstreckungswirkung303
ff) Die rechtliche Qualifikation des Hoheitsaktes304
d) Die demokratische Legitimation des Ratsbeschlusses nach Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 EG305
e) Die Entstehungsgeschichte des Art. 139 EG311
f) Teleologische Erwägungen für die Anwendung des Art. 28 Var. 1 GRC auf die Verhandlungen im Sozialen Dialog316
§ 8 Der Soziale Dialog auf europäischer Ebene und das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen317
I. Der Schutzbereich des Art. 28 Var. 2 GRC318
II. Die Auffassungen in der Literatur318
III. Die rechtlichen Voraussetzungen eines europäischen Arbeitskampfes im Sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene323
1. Der Wortlaut des Art. 139 Abs. 1 EG323
2. Der Kompetenzausschluss in Art. 137 Abs. 5 EG326
3. Die Einleitung von Verhandlungen im Sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene327
a) Das Urteil des EGMR in der Sache Wilson vs. United Kingdom327
b) Der Arbeitskampf für die Anerkennung als europäische Sozialpartnerorganisation330
c) Die Einsetzung paritätischer Ausschüsse für den sektoralen Dialog332
d) Die Mitteilung der Sozialpartner nach Art. 138 Abs. 4 EG335
4. Der europäische Arbeitskampf als Mittel autonomer Konfliktlösung336
a) Die Rechtssetzungsbefugnis „in den von Art. 137 EG erfassten Bereichen“337
aa) Die sozialpartnerschaftliche Übernahme eines gemeinschaftlichen Rechtssetzungsverfahrens nach Art. 138 Abs. 4 EG338
bb) Die Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinschaft bei Sozialpartnerverhandlungen ohne vorherige Anhörung340
cc) Zur Verhandlungsimparität beim Sozialen Dialog auf der Gemeinschaftsebene340
b) Sozialpartnervereinbarungen außerhalb der von Art. 137 EG erfassten Bereiche?342
5. Die Effektivität gesamteuropäischer Arbeitskämpfe im Sozialen Dialog344
a) Der Zusammenhang zwischen Vereinbarungsabschluss und Durchführung345
b) Der Zusammenhang zwischen europäischem Arbeitskampf und Vereinbarungsabschluss346
aa) Exkurs: Die Beteiligung an europäischen Arbeitskämpfen im Sozialen Dialog nach deutschem Recht347
bb) Die Ausübung kollektiven Drucks auf die europäischen Sozialpartner der Arbeitgeberseite348
cc) Die Ausübung kollektiven Drucks durch die europäischen Sozialpartner der Arbeitnehmerseite351
6. Zusammenfassende Stellungnahme352
IV. Annex: Die Anwendung des Art. 28 Var. 2 GRC in den Mitgliedstaaten bei der Durchführung europäischer Sozialpartnervereinbarungen353
V. Annex: Art. 28 Var. 2 GRC als Rechtsgrundlage europäischer Demonstrationsstreiks?354
§ 9 Verfassungsexkurs: Europäische Arbeitskämpfe und Sozialer Dialog auf Unionsebene nach dem Europäischen Verfassungsvertrag355
I. Die Änderungen am Sozialen Dialog im Europäischen Verfassungsvertrag355
1. Die Rechtsqualität der Ratsentscheidung nach Art. III-212 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 EVV356
2. Die Unterrichtung des Europäischen Parlaments357
II. Die Vorschrift des Art. I-48 EVV357
Zweiter Abschnitt: Die nationale Ebene359
§ 10 Art. 28 Var. 2 GRC und das nationale Arbeitskampfrecht in Deutschland359
I. Die Anwendungsvoraussetzungen des Art. 28 Var. 2 GRC in den Mitgliedstaaten359
II. Die Anwendung des Art. 28 Var. 2 GRC bei der Umsetzung europäischer Richtlinien nach Art. 137 Abs. 3 EG361
III. Das Recht auf kollektive Maßnahmen im sekundären Gemeinschaftsrecht363
1. Die Anknüpfung an Tarifverhandlungen im sekundären Gemeinschaftsrecht363
2. Die normative Ergänzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht364
a) Die normative Ergänzung des Gemeinschaftsrechts in der Rechtsprechung des EuGH364
b) § 613a Abs. 6 BGB als normative Ergänzung der Betriebsübergangsrichtlinie?365
IV. Annex: Die Rechtsprechung nationaler Gerichte als Grundrechtsschranke369
1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts370
2. Die Rechtsprechung anderer nationaler Gerichte375
Dritter Abschnitt: Die transnationale Ebene376
§ 11 Art. 28 Var. 2 GRC und transnationale Arbeitskämpfe376
I. Die Bestimmung des Arbeitskampfstatuts376
1. Arbeitskampfmaßnahmen deutscher Arbeitsvertragsparteien im EG-Ausland378
2. Arbeitskampfmaßnahmen ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland379
3. Zur Unterstützung ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland geführte Solidaritätsarbeitskämpfe379
4. Der grenzüberschreitende Arbeitskampf für einen transnationalen Tarifvertrag380
II. Die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf kollektive Maßnahmen auf transnationale Arbeitskämpfe380
1. Arbeitskampfmaßnahmen deutscher Arbeitvertragsparteien im EG-Ausland381
2. Arbeitskampfmaßnahmen ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland382
3. Zur Unterstützung ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland geführte Solidaritätsarbeitskämpfe383
4. Der grenzüberschreitende Arbeitskampf für einen transnationalen Tarifvertrag383
Schlussbetrachtung385
I. Die Anerkennung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen und Einfügung in die Gemeinschaftsrechtsordnung385
II. Der Inhalt und die Begrenzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen387
III. Die Anwendung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen auf der europäischen Ebene388
IV. Die Anwendung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen auf nationaler und transnationaler Ebene390
V. Neuerungen durch den Vertrag über eine Verfassung für Europa390
VI. Zum Wert und Nutzen des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen391
Literaturverzeichnis395
Verzeichnis der Kommissionsdokumente411
Internetverzeichnis412
Sachverzeichnis413

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