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E-Book

Der Steuerprozess

Erfolgreich klagen - Ablauf, Chancen, Kosten

AutorGuido Körner
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl252 Seiten
ISBN9783834992031
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Die Klage vor dem Finanzgericht kann nicht nur durch einen Rechtsanwalt, sondern auch durch einen Steuerberater erhoben werden. Das Werk trägt dieser Besonderheit Rechnung und erläutert praxisnah den Weg von der Klagevorbereitung bis zu den Kostenfragen.

Guido Körner ist langjährig Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und kennt die Praxis auch aus der Sicht der Finanzverwaltung, da er auch dort mehrjährig tätig war. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Calw für Verfahrensrecht und Referent in der Akademie für deutsche Steuerberater.

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Leseprobe

F. Der Gang des Verfahrens (S. 78-79)

Der Amtsermittlungsgrundsatz wird durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten ergänzt

I. Untersuchungsgrundsatz

1. Amtsermittlungspflicht

Die praktische Erfahrung lehrt, dass sich viele Steuerberater in die Hand des Gerichts geben und es dem Gericht überlassen, was in dem begonnenen Prozess zu tun oder zu lassen ist. Das ist im Ansatz zutreffend, weil das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen hat (§ 76 Abs. 1 FGO) und weil das Gericht darauf hinzuwirken hat, dass erkennbare Fehler beseitigt werden, sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (§ 76 Abs. 2 FGO). Doch den Umfang der Ermittlungen und der Hinweise bestimmt in diesem Fall das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Oft ist es so, dass für das Gericht bestimmte entscheidungserhebliche Umstände nicht erkennbar sind, einfach deshalb, weil bisher niemand auf sie hingewiesen hat und sie auch nicht in den Akten stehen.

Das Überlassen des Falles allein dem Gericht – und damit in aller Regel dem Berichterstatter – birgt aber auch Risiken. Die Richter arbeiten nicht alle gleich. Es gibt solche, die alles bis in das letzte Details von sich aus selbst ermitteln (hier können Sie als Berater kaum Fehler im tatsächlichen Bereich machen). Es gibt aber auch Richter und Senate, die im Regelfall nur das Vorgetragene zur Entscheidungsgrundlage machen, insbesondere, wenn der oder die Kläger von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater vertreten sind. Es ist klar, dass hier die unterlassene Ausschöpfung aller prozessualen Mittel durch den Berater dann oft zu einem Prozessmisserfolg, also zur Klageabweisung führt. Hier müssen also auch Sie aktiv werden. § 76 Abs. 1 S. 1 FGO legt fest, dass es grundsätzlich Sache des Finanzgerichts ist, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären.

Das Gericht hat den Sachverhalt zu erforschen, was bedeutet, dass vom Gericht der entscheidungserhebliche Sachverhalt festzustellen ist. Was im Einzelfall entscheidungserheblich ist, richtet sich nach dem Begehren Ihrer Klage. Durch den Inhalt ihres Begehrens und durch ihre Anträge haben Sie einen wesentlichen Einfluss darauf, was das Gericht als Sachverhalt zu erforschen hat. Das Gericht ist nämlich nicht verpflichtet, von sich aus ohne bestimmten Anlass allen möglichen Fragen nachzugehen bzw. überhaupt nicht befugt über ihr Klagebegehren hinauszugehen.

Letztlich muss das Gericht alles tun, um aus seiner Sicht den Sachverhalt so aufzuklären, dass er aus seiner Sicht, also unter Einbeziehung seiner materiellrechtlichen Würdigung der Rechtslage, entscheidungsreif ist. Umgekehrt ist alles nicht Entscheidungserhebliche nicht zu ermitteln. Je weniger Sie selbst in den Prozess einführen oder vortragen, desto geringer ist in der Regel die Anforderung an das, was das Gericht zur Sachverhaltsaufklärung zu tun hat. Dabei hat das Gericht zunächst immer die Behördenakten heranzuziehen und durchzuarbeiten, selbst dann, wenn Sie zur Sache überhaupt nichts vorgetragen haben.

Dies bedeutet: Wenn Sie überhaupt nichts zum „Fall beitragen" haben Sie im Prinzip nur einen Anspruch darauf, dass das Gericht anhand der Finanzamtsakten den Fall nochmals überprüft. Wenn Sie nichts vortragen und sich aus den Akten keine Zweifel ergeben, die Anlass zu Ermittlungen geben, besteht kein Anlass zu weiteren Ermittlungen, das Gericht ist damit seiner Sachaufklärungsverpflichtung nachgekommen. Erst dann, wenn sich in einem solchen Fall das Finanzgericht Tatsachen und Beweismittel außer Acht lässt, die sich ihm eigentlich aufgedrängt haben, beginnt die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Gericht. ,

Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht7
Abkürzungsverzeichnis11
Literaturverzeichnis15
§ 1 Überblick über das Finanzgericht17
A. Aufbau17
B. Gerichtsverfassung18
§ 2 Das Verfahren in der Hauptsache22
A. Die Vorbereitung der Klageerhebung22
I. Entscheidungskriterien für die Klageerhebung22
1. Welches Klageziel wird verfolgt?22
2. Prozesstaktische Überlegungen23
II. Materielle Aufbereitung des Prozessstoff es25
III. Die Sachverhaltsaufklärung26
IV. Die rechtliche Auseinandersetzung26
V. Die Organisation im Beraterbüro (Posteingang, Fristenkontrolle, Postausgang)26
B. Gerichtliches Klageverfahren29
I. Klagearten29
1. Anfechtungsklage29
2. Verpfl ichtungsklage30
3. Leistungsklage33
4. Feststellungsklage34
5. Das Finanzamt bleibt untätig – Untätigkeitsklage35
6. Sprungklage38
C. Gerichtliches Klageverfahren38
I. Überblick über den Gang des Verfahrens38
D. Die Klageerhebung41
I. Zulässigkeitsvoraussetzungen41
II. Klagefrist50
III. Die Klageschrift52
IV. Die Vollmacht des Beraters58
E. Sonderfall: Die Klage der Personengesellschaft62
I. Allgemeines zur Klagebefugnis62
II. Die einheitliche und gesonderte Feststellung64
1. Allgemeines64
2. Klagebefugnis des vertretungsberechtigten Gesellschafters65
3. Klagebefugnis des Klagebevollmächtigten71
4. Klagebefugnis einzelner Gesellschafter74
III. Die Vollmacht des Beraters77
F. Der Gang des Verfahrens78
I. Untersuchungsgrundsatz78
1. Amtsermittlungspflicht78
2. Mitwirkungspflicht der Beteiligten80
3. Beweislastregeln81
4. Akteneinsicht82
5. Beweisanträge84
II. Beschleunigungsgrundsatz93
1. Fristsetzungen des Finanzgerichts93
2. Reaktionen des Beraters98
3. Verhalten bei Änderungsbescheiden99
G. Anträge während des Verfahrens102
I. Klageänderung/Erweiterung102
1. Klageänderung102
2. Klageerweiterung103
II. Wiedereinsetzung104
1. Allgemeines104
2. Schuldlosigkeit der Versäumnis106
3. Büroorganisation107
4. Typische Wiedereinsetzungsfälle108
5. Der ordnungsgemäße Wiedereinsetzungsantrag110
6. Muster typischer Wiedereinsetzungsanträge112
III. Prozessbeendigende Erklärungen117
1 . Klagerücknahme117
2 . Erledigungserklärung in der Hauptsache121
IV. Befangenheitsantrag125
H . Entscheidungsphase127
I. Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage127
II. Beweis- und Augenscheinstermine129
III. Mündliche Verhandlung131
I. Entscheidungen des Gerichts140
I. Beschlüsse während des Verfahrens140
1. Beiladung140
2. Verfahrensstillstand143
a. Unterbrechung144
b. Aussetzung des Verfahrens144
c. Verfahrensruhe145
3. Trennung und Verbindung von Verfahren147
a. Trennung148
b. Verbindung149
II. Der Gerichtsbescheid149
III. Rechtsmittel gegen den Gerichtsbescheid150
IV. Das Urteil152
§ 3 Rechtsmittel gegen das Urteil160
A. Vorbemerkung160
B. Revision160
C. Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision161
§ 4 Gehörsrüge und Gegenvorstellung167
A. Gehörsrüge167
B. Die Gegenvorstellung171
C. Außerordentliche Beschwerde172
§ 5 Kosten des Verfahrens173
A. Umfang der Kosten173
B. Kostengrundentscheidung174
I. Allgemeines174
II. Grundsätze der Kostengrundentscheidung175
1. Wer unterliegt, trägt die Kosten175
2. Bei teilweisem Unterliegen werden die Kosten aufgeteilt177
3. Wer eine Klage zurücknimmt, trägt die Kosten178
4. Erledigung in der Hauptsache179
III. Die Kostenarten und deren Höhe180
1. Gerichtskosten180
2. Außergerichtliches Vorverfahren188
3. Gerichtsverfahren190
IV. Kostenfestsetzung193
C . Streitwert – ABC195
D. Der Kostenantrag225
§ 6 Vorläufiger Rechtsschutz227
A. Grundsätze des vorläufi gen Rechtsschutzes227
B. Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung230
C. Einstweilige Anordnung240
§ 7 Prozesskostenhilfe248
A. Allgemeines248
B. Formelle Voraussetzungen249
C. Sachliche Voraussetzung251
Stichwortverzeichnis261

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