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Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltrecht.

Einwirkungen der Aarhus-Konvention und des Gemeinschaftsrechts auf die Grenzen gerichtlicher Kontrolle.

AutorAnna-Maria Schlecht
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheTübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 83
Seitenanzahl339 Seiten
ISBN9783428531905
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Nach § 4 UmwRG können - abweichend von § 46 VwVfG - umweltrechtliche Entscheidungen wegen einzelner Verfahrensfehler gerichtlich aufgehoben werden, ohne dass es des Nachweises bedarf, dass sich der Verfahrensfehler auf die Entscheidung inhaltlich ausgewirkt hat. Anlass der Regelung war die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der umweltvölkerrechtlichen Aarhus-Konvention und der EG-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie. Gründe für eine strengere gerichtliche Kontrolle von Verfahrensfehlern durch Aufhebung verfahrensfehlerhafter umweltrechtlicher Entscheidungen liegen aber auch in der Dogmatik des deutschen Umwelt- und Verwaltungsrechts selbst. Anna-Maria Schlecht belegt mittels einer Analyse der Behandlung von Verfahrensfehlern im Umweltrecht durch Gesetz und Rechtsprechung sowie durch die Untersuchung der Vorgaben der Aarhus-Konvention und des Gemeinschaftsrechts, dass die Spezifika umweltrechtlicher Entscheidungen eine Neubestimmung der Grenzen gerichtlicher Kontrolle im Hinblick auf Verfahrensfehler im Umweltrecht fordern, die über die Neuregelung in § 4 UmwRG noch hinausgehen muss. Ausgezeichnet mit dem Michael-Kloepfer-Preis des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier 2012.

Anna-Maria Schlecht, geboren 1980, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Potsdam, Tübingen und Oslo. Ihre unter Betreuung von Prof. Dr. Barbara Remmert an der Universität Tübingen entstandene Dissertation zu den Folgen von Verfahrensfehlern im Umweltrecht wurde im September 2012 mit dem Michael-Kloepfer-Preis des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier ausgezeichnet. Anna-Maria Schlecht ist Richterin im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis13
1. Kapitel: Die Anpassung des deutschen Umweltrechts an völker- und gemeinschaftsrechtliche Entwicklungen18
I. Das Umweltrecht als Referenzgebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts18
II. § 4 UmwRG23
III. Die bisherige Rechtslage im deutschen Recht27
IV. Ziel und Verlauf der Untersuchung31
2. Kapitel: Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Recht35
I. Die Verfahrensfehlerlehre bis zum Erlass des § 4 UmwRG35
II. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern nach § 46 VwVfG38
1. Tatbestand des § 46 VwVfG39
a) Zum Merkmal der Kausalität41
b) Zum Merkmal der Offensichtlichkeit43
c) Die Anwendung des § 46 VwVfG auf Ermessensentscheidungen45
2. Folgen von Verfahrensfehlern nach § 46 VwVfG51
3. Absolute Verfahrensfehler55
III. Der Ausschluss der isolierten Anfechtbarkeit von Verfahrensfehlern nach § 44a VwGO57
IV. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern in der Rechtsprechung des BVerwG59
1. Die Kausalitätsrechtsprechung des BVerwG60
2. Die Rechtsprechung zur unterlassenen oder fehlerhaften UVP vor Erlass des § 4 UmwRG64
V. Konsequenzen der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern69
3. Kapitel: Der Stellenwert des Verwaltungsverfahrens71
I. Der Begriff des Verwaltungsverfahrens72
1. Verfahren als Entscheidungsprozess72
2. Verwaltungsakte als Verfahrensziel76
II. Die Bedeutung des Verfahrens im Lichte der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern78
1. Einfluss des Verfahrensfehlers auf die Entscheidung in der Sache79
2. Hypothetischer Nachvollzug der Entscheidung durch die Gerichte82
III. Bedeutungslosigkeit des Verwaltungsverfahrens?86
4. Kapitel: Verfahrensfehler als Kontrollproblem88
I. Umfang und Grenzen der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen89
II. Umweltrechtliche Entscheidungen zwischen Eigenständigkeit der Verwaltung und umfänglicher gerichtlicher Kontrolle98
1. Spezifika umweltrechtlicher Entscheidungsverfahren99
2. Nachlassende Steuerung und materielle Richtigkeit103
3. Richtigkeitsgewähr durch Verfahren108
a) Der Verfahrensgedanke im öffentlichen Recht108
b) Kompensationsfunktion des Verfahrensrechts in umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren114
4. Konsequenzen für die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern117
a) Neubestimmung der Abgrenzung von materiellem Recht und Verfahrensrecht?119
b) Verfahrensfehler als Indiz für einen Abwägungsmangel124
c) Auswirkungen einer veränderten Verfahrenskontrolle auf das Niveau der materiellen Kontrolle130
III. Verstärkte Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren136
5. Kapitel: Einwirkungen der Aarhus-Konvention auf die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern139
I. Die Bedeutung der Aarhus-Konvention139
II. Einwirkungen des Art. 9 Abs. 2 AK auf das deutsche Recht141
1. Die dritte Säule der Aarhus-Konvention142
2. Auswirkungen des Art. 9 Abs. 2 AK auf die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern145
3. Auslegung des Art. 9 Abs. 2 AK147
a) Auslegung nach dem Wortlaut148
b) Systematische Auslegung150
aa) Art. 9 Abs. 2 AK in Abgrenzung zu den anderen Klagerechten des Art. 9 AK150
bb) Art. 9 Abs. 2 AK im Zusammenhang mit den anderen Verfahrensrechten der Aarhus-Konvention151
cc) Bedeutung der in der Aarhus-Konvention gewährten Verfahrensrechte für die materielle Entscheidung153
c) Historische Auslegung158
d) Der Vorbehalt zugunsten des innerstaatlichen Rechts: Auslegung der Aarhus-Konvention nach Sinn und Zweck159
III. Ergebnis: Verpflichtungen des Art. 9 Abs. 2 AK162
6. Kapitel: Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts164
I. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im Gemeinschaftsrecht165
1. Reduzierte materielle Kontrolldichte in der Rechtsprechung des EuGH166
2. Die Behandlung von Verfahrensfehlern durch den EuGH169
a) Die gerichtliche Kontrolle von Verfahrensfehlern170
b) Verfahrensfehlerfolgen in anderen Mitgliedstaaten der EG174
c) Vergleich der Unbeachtlichkeitsregeln176
3. Verfahrensfehlerfolgen als Problem gerichtlicher Kontrolldichte178
II. Zugang zu Gerichten nach den gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsvorschriften der Aarhus-Konvention180
1. Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und Klagerechtsrichtlinie180
2. Die Kompetenz der EG zur Regelung von Rechtsschutzfragen181
a) Kompetenz aus der völkerrechtlichen Umsetzungspflicht der EG?182
b) Die Kompetenz der EG im Bereich des Umweltrechts184
c) Kompetenz der EG zum Erlass von Vorschriften zur Regelung des Gerichtszugangs186
d) Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten als Kompetenzschranke?188
e) Kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip191
3. Auslegung der Umsetzungsrichtlinien193
a) Umfang der Rügemöglichkeiten193
b) Auslegung der Gemeinschaftsrechtsakte195
4. Verpflichtungen aus den gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsakten196
III. Anpassungsdruck auf das deutsche Recht196
1. Gemeinschaftsrechtliches Verfahrensverständnis im Umweltrecht196
2. Stellenwert des Verfahrens im Vergleich zum deutschen Recht198
3. Verstößt § 46 VwVfG gegen den Effektivitätsgrundsatz?199
a) Der Effektivitätsgrundsatz200
b) Anwendung des § 46 VwVfG auf originär gemeinschaftsrechtliche Verfahrensrechte?202
c) Der Fall der unterlassenen oder fehlerhaften UVP204
d) Folgen206
4. Konsequenzen für das deutsche Recht208
7. Kapitel: Konsequenzen für die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern210
I. Anpassung an die Vorgaben des Art. 9 Abs. 2 AK und der gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsrichtlinien210
II. Möglichkeiten der Rezeption des Gemeinschaftsrechts213
1. Keine vollständige Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Systems213
2. Keine Beschränkung der Reformen auf gemeinschaftsrechtlich geregelte Rechtsbereiche213
3. Anpassung innerhalb einer Zone rechtlicher Konvergenz216
III. Bedenken gegen § 46 VwVfG im deutschen Recht218
IV. Vorgaben für eine Verfahrensfehlerlehre im Umweltrecht221
8. Kapitel: Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 AK durch § 4 UmwRG223
I. Kritik an § 4 UmwRG224
1. Beschränkung auf Fälle der unterlassenen UVP225
2. Die Frage nach dem Regelungsstandort als Frage der Integrationsoffenheit des deutschen Verwaltungsrechts227
a) Das Verhältnis von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht228
b) Bereichsspezifische Ausnahme von § 46 VwVfG?229
II. Zwischenergebnis230
9. Kapitel: Neubestimmung des § 46 VwVfG im Umweltrecht232
I. Auslegung des § 46 VwVfG232
1. Rechtfertigungsgrund des § 46 VwVfG232
2. Das Tatbestandsmerkmal der Offensichtlichkeit236
II. Kriterien zur Bestimmung beachtlicher Verfahrensfehler239
1. Die Art des Verfahrensfehlers240
2. Die Art des verletzten Verfahrensrechts242
3. Die Vorgaben des materiellen Rechts244
a) Materielles Recht als Verhaltens- und Kontrollmaßstab244
b) Abgrenzung nach gebundenen und Ermessensentscheidungen: Anwendbarkeit des § 46 VwVfG auf unbestimmte Rechtsbegriffe?247
4. Zwischenergebnis256
III. Das Kriterium der Wesentlichkeit des Verfahrensfehlers256
1. Die Wesentlichkeit im Gemeinschaftsrecht257
2. Die Wesentlichkeit der verletzten Verfahrensvorschrift im Referentenentwurf des UmwRG257
3. Elemente des Wesentlichkeitskriteriums im Umweltrecht259
a) Ausschluss des hypothetischen Nachvollzugs von Entscheidungen259
b) Berücksichtigung der materiell-rechtlichen Entscheidungsgrundlagen261
c) Herausbildung abstrakter allgemeingültiger Merkmale261
d) Vermutung für das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers262
e) Stärkung verwaltungsbehördlicher Entscheidungskompetenz263
f) Sicherung einer gemeinschaftsrechtlich konvergenten Rechtsentwicklung264
4. Gesetzestechnische Umsetzung266
IV. Ergebnis: Neubestimmung des § 46 VwVfG für den Bereich des Umweltrechts269
10. Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick270
Anhang I: Vertragstext der Aarhus-Konvention in amtlicher deutscher Übersetzung276
Artikel 1: Ziel278
Artikel 2: Begriffsbestimmungen278
Artikel 3: Allgemeine Bestimmungen279
Artikel 4: Zugang zu Informationen über die Umwelt281
Artikel 5: Erhebung und Verbreitung von Informationen über die Umwelt283
Artikel 6: Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten285
Artikel 7: Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Plänen, Programmen und Politiken287
Artikel 8: Öffentlichkeitsbeteiligung während der Vorbereitung exekutiver Vorschriften und/oder allgemein anwendbarer rechtsverbindlicher normativer Instrumente287
Artikel 9: Zugang zu Gerichten288
Artikel 10: Tagung der Vertragsparteien289
Artikel 11: Stimmrecht291
Artikel 12: Sekretariat291
Artikel 13: Anhänge291
Artikel 14: Änderungen des Übereinkommens291
Artikel 15: Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens292
Artikel 16: Beilegung von Streitigkeiten293
Artikel 17: Unterzeichnung293
Artikel 18: Verwahrer293
Artikel 19: Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt294
Artikel 20: Inkrafttreten294
Artikel 21: Rücktritt295
Artikel 22: Verbindliche Wortlaute295
Anhänge295
Anhang I: Liste der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten295
Anhang II: Schiedsverfahren300
Anhang II: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG303
§ 1 Anwendungsbereich303
§ 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen304
§ 3 Anerkennung von Vereinigungen305
§ 4 Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften306
§ 5 Übergangsvorschrift306
§ 6 Inkrafttreten306
Literaturverzeichnis307
Sachverzeichnis334

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