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Präventive Gewinnabschöpfung

AutorAndré Janssen
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2016
ReiheJus Privatum 211
Seitenanzahl722 Seiten
ISBN9783161532337
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis159,00 EUR
Unternehmen erzielen durch die Verletzungen fremder Rechtsgüter und Marktverhaltenspflichten hohe Unrechtsgewinne. Das Recht scheint weder über ein rechtspolitisches Programm noch über effiziente Instrumente zur Verhinderung solcher Gewinne zu verfügen. André Janssen geht der Frage nach, ob eine haftungsrechtlich verankerte und präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung hier Abhilfe schaffen kann. Dazu befasst er sich zunächst mit den Grundlagen haftungsrechtlicher Verhaltenssteuerung. Anschließend untersucht er die Teilrechtsgebiete, in denen bereits eine vorteilsorientierte Haftung besteht und als Nukleus einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung dienen könnten: das Immaterialgüterrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Kartelldeliktsrecht. Anhand der dort erarbeiteten Ergebnisse werden die Konturen der präventiven Gewinnabschöpfung nachgezeichnet. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre optimale Ausgestaltung und ihr optimaler Anwendungsbereich sowie die Realisierungschancen de lege lata und de lege ferenda.

Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Nimwegen; 2001 Promotion; 2014 Habilitation; seit 2015 Professor an der City University Hong Kong.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
1. Teil: Einleitung32
A. Der Anlass der Untersuchung32
I. Die unzureichende Vermeidung von Unrechtsgewinnen durch das Recht32
II. Die Möglichkeit effizienter Rechtsbrüche als Folge eines rein nachteilsorientierten Haftungsrechts34
III. Die präventive Gewinnabschöpfung als mögliches Instrument zur Bekämpfung effizienter Rechtsbrüche37
IV. Die vorteilsorientierten Inseln außerhalb des klassischen Haftungsrechts: Zwischen präventiver Gewinnabschöpfung und kompensatorischer Gewinnberücksichtigung39
V. Der fehlende Blick von der Mitte auf die Randfelder des Rechts42
B. Das Ziel der Untersuchung43
C. Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands47
I. Die Beschränkung auf die Vorteilsorientierung im Haftungsrecht47
II. Die Bedeutung des Bereicherungsrechts und der angemaßten Eigengeschäftsführung für die Untersuchung: Die Gewinnabschöpfung zwischen Haftungs-, Bereicherungs- und Geschäftsführungsrecht50
D. Der angemessene Methodenpluralismus als Untersuchungsmethode52
E. Der Gang der Untersuchung55
2. Teil: Die Prävention als rechtspolitisches Programm des Zivilrechts56
Kapitel 1: Die Prävention und die Rolle des Zivilrechts58
A. Die grundsätzliche Anerkennung der Prävention als Aufgabe des Rechts58
B. Die Prävention als das „ungeliebte Stiefkind“ des Rechts60
I. Der Purismus des Zivilrechts60
II. Der Purismus des Strafrechts62
III. Der Purismus des öffentlichen Rechts64
C. Die Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnungen66
D. Die Steuerungsleistungen der Teilrechtsordnungen und ihre Grenzen74
E. Die Steuerungsleistungen des Private Enforcement75
I. Die Nutzbarmachung privater Informationen75
II. Der Wille zur Rechtsdurchsetzung77
III. Die begrenzten Kapazitäten des Staates78
IV. Das Kostenargument79
V. Weitere Aspekte des Private Enforcement80
F. Die Steuerungsleistungen des Public Enforcement82
I. Die besseren Aufklärungs- und Sanktionsmöglichkeiten82
II. Die geringere Missbrauchsgefahr des Public Enforcement83
III. Die Notwendigkeit des Private Enforcement bei fehlendem privaten Rechtsdurchsetzungsinteresse85
IV. Die Möglichkeit einer „ex ante“-Steuerung durch das Public Enforcement86
V. Weitere Aspekte des Public Enforcement89
G. Ergebnis89
Kapitel 2: Die Grundlagen zivilrechtlicher Prävention98
A. Der Begriff und die Theorie der zivilrechtlichen Prävention98
I. Die strafrechtlichen Grundlagen der Prävention106
1. Die Entwicklung und Bedeutung der strafrechtlichen Vereinigungstheorie106
2. Die relative Strafrechtstheorie und ihre Entwicklung108
3. Die strafrechtliche Generalprävention109
a. Die negative Generalprävention109
b. Die positive Generalprävention110
4. Die strafrechtliche Spezialprävention113
II. Die zivilrechtliche Prävention115
1. Die zivilrechtliche Generalprävention117
a. Die negative Generalprävention117
b. Die positive Generalprävention119
aa. Der Lerneffekt119
bb. Der Vertrauenseffekt122
cc. Der Befriedungseffekt125
2. Die zivilrechtliche Spezialprävention127
a. Der Erziehungseffekt127
b. Der Abschreckungseffekt129
III. Ergebnis131
B. Die Grundannahmen zur Prävention durch das Haftungsrecht134
I. Das Verhaltensmodell des homo oeconomicus136
II. Die Kritik am homo oeconomicus140
1. Die Unvereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Menschenbild140
2. Der Modellcharakter des homo oeconomicus143
3. Maximaler Eigennutz gegen Altruismus und Fairness143
4. Die beschränkte Rationalität des Menschen145
a. Die Wahrscheinlichkeitsanomalie147
b. Die Verfügbarkeitsheuristik und der Besitz- und Präsentationseffekt148
c. Der Ankereffekt149
d. Die Selbstüberschätzungsanomalie150
e. Die ergebnisorientierte Beurteilung von Handlungen und die Anomalie der versunkenen Kosten150
f. Die generelle Bedeutung der beschränkten Rationalität152
g. Die Bedeutung der beschränkten Rationalität für die vorliegende Arbeit153
5. Das Nachweisproblem155
III. Die weiteren die haftungsrechtliche Verhaltenssteuerung beeinflussenden Faktoren161
1. Die Existenz, Höhe und Durchsetzung von Sanktionen162
2. Das „moralische Risiko“ durch Versicherungsschutz163
3. Das „judgment proof-Problem“168
IV. Ergebnis170
C. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten, Zielkonflikte und die optimale Prävention171
I. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten171
1. Die primären Kosten172
2. Die sekundären Kosten173
3. Die tertiären Kosten175
II. Die Zielkonflikte bei der Schadenskostenvermeidung177
III. Das Präventionsmaß der optimalen Prävention180
IV. Ergebnis183
D. Die Bestimmung der qualitativen Bedeutung der Prävention im Rahmen des Haftungsrechts184
I. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsanordnung185
II. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsausfüllung186
1. Der volle Schadensausgleich als Idealbild der optimalen Prävention188
2. Der volle Schadensausgleich in der Rechtswirklichkeit: Das durchlöcherte Prinzip188
a. Die rechtlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips189
b. Die tatsächlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips190
3. Die Bedeutung der Prävention bei Versagen des Ausgleichsprinzips191
a. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung des Schadensausgleichs192
b. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung über den Schadensausgleich hinausgehender Ziele193
III. Ergebnis194
E. Die rechtlichen Grenzen der haftungsrechtlichen Prävention196
I. Die unbefriedigende Diskussion oder das Manko einer ausreichenden Ausdifferenzierung197
II. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Prävention203
1. Nulla poena sine lege gem. Art. 103 Abs. 2 GG204
2. Ne bis in idem gem. Art. 103 Abs. 3 GG206
3. Die weiteren strafprozessualen Verfahrensgarantien und das Bestrafungsmonopol des Staates207
4. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne des Grundgesetzes208
5. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne der EMRK214
6. Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3Abs. 1 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierungder Persönlichkeit215
7. Der Verstoß gegen die Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1S. 2 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierung derPersönlichkeit217
8. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit219
III. Die zivilrechtlichen Grenzen der Prävention221
1. Das Bereicherungsverbot oder die Verhinderung von Windfall Profits222
2. Das Strukturprinzip der beidseitigen Rechtfertigung von Rechtsfolgen226
3. Die Gefahr eines Dammbruchs hinsichtlich der Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Punitive Damages-Urteile231
IV. Ergebnis237
Kapitel 3: Der europarechtliche Einfluss auf das deutsche Präventions­verständnis240
A. Die Internationalisierung und Europäisierung des Zivilrechts240
B. Der Stellenwert der Prävention im Acquis Communautaire245
C. Der europarechtliche Präventionsbegriff254
D. Das Haftungsrecht als zentrales zivilrechtliches Präventions-instrument der Europäischen Union259
E. Der Einfluss der Prävention auf die Schadenshöhe262
F. Die Frage des europarechtlichen Strafschadens266
G. Die Geltung eines europarechtlichen Bereicherungsverbotes271
H. Ein rechtsvergleichender Überblick274
I. Einige Beispiele des europarechtlichen Einflusses auf das Präventionsverständnis im deutschen Zivilrecht280
I. Die Haftung des Arbeitgebers für geschlechtsbezogene Benachteiligungen gem. § 611a BGB a. F280
II. Die Verzugszinsen gem. § 288 BGB288
III. Die unbestellten Leistungen gem. § 241a BGB295
J. Ergebnis298
3. Teil: Die Gewinnabschöpfung als Instrument zivilrechtlicher Prävention304
Kapitel 1: Die Gewinnherausgabe im Rahmen der immaterialgüterrechtlichen dreifachen Schadensberechnung306
A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB308
I. Die Rechtslage bis zur Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit im Jahre 1869308
II. Die zunehmende Ausdifferenzierung des Immaterialgüterrechts seit der Reichsgründung309
III. Die Einführung der freien Beweiswürdigung im Zivilrecht311
IV. Der Kampf um die freie Beweiswürdigung im Schadensprozess312
B. Die ersten Vorboten der dreifachen Schadensberechnung in der Legislative und der Rechtsprechung bis zur Ariston-Entscheidung313
C. Kohler als geistiger Vater der dreifachen Schadensberechnung314
D. Die Ariston-Entscheidung als Beginn der dreifachen Schadensberechnung317
I. Die Ausgangssituation in der Ariston-Entscheidung317
II. Die Entwicklung der dreifachen Schadensberechnung318
1. Die konkrete Schadensberechnung318
2. Die Lizenzanalogie319
3. Die Gewinnherausgabe320
4. Das Vermengungsverbot und das Wahlrecht des Geschädigten321
III. Die Bewertung der Ariston-Entscheidung322
E. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie326
I. Die horizontale Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung326
1. Die Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung auf das gesamte Immaterialgüterrecht327
a. Die Ausweitung durch die Rechtsprechung327
aa. Die Übertragung auf das Patent- und Gebrauchsmusterrecht327
bb. Das lange Ringen um die Übertragbarkeit auf das Warenzeichenrecht328
b. Die zaghafte Anerkennung durch den Gesetzgeber332
2. Die Ausweitung auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz334
a. Der Inhalt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes335
b. Die ursprüngliche Versagung der dreifachen Schadensberechnung bei Vorlagenfreibeuterei: Die Handstrickverfahren-Entscheidung336
c. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei sklavischer Nachahmung337
aa. Die Wandsteckdosen II-Entscheidung337
bb. Die Modeneuheit-Entscheidung340
d. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei Ausbeutung fremder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Prozessrechner-Entscheidung341
e. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung auf den gesamten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz: Die Kollektion Holiday-Entscheidung343
f. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz als „Quasi-Immaterialgüterrecht“344
II. Die Neubestimmung der Gewinnherausgabe durch die Gemeinkostenanteil-Entscheidung346
1. Die Anwendungsfrequenz und präventive Wirkung der Gewinnherausgabe bis zur Gemeinkostenanteil­Entscheidung347
a. Die Anwendungsdiskrepanz zwischen Lizenzanalogie und Gewinnherausgabe347
b. Die wichtigsten Gründe für die präventive Fehlstellung der Gewinnherausgabe350
aa. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens350
bb. Die Gewinnberechnung351
cc. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils353
dd. Die fehlende Überprüfungsmöglichkeit der Verletzerangaben354
c. Die Folgen der unterpräventiven Gewinnherausgabe355
aa. Die Flucht in die Lizenzanalogie und ihre Defizite355
bb. Die Förderung einer Selbstbedienungsmentalität356
cc. Die Besserstellung von Verletzern gegenüber Lizenznehmern357
dd. Das makroökonomische Problem der sinkenden Lizenzgebühren359
2. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als präventiver Neuanfang der Gewinnherausgabe360
a. Die Anwendung der Teilkostenrechnung zur Gewinnberechnung361
b. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils364
c. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als beginnender Übergang von der kompensatorischen Gewinnberücksichtigung zur präventiven Gewinnabschöpfung367
III. Die Entwicklung der Gewinnherausgabe im Anschluss an die Gemeinkostenanteil-Entscheidung369
1. Die Übertragung der Gemeinkostenanteil-Kriterien369
2. Das neue Verlangen nach dem Verletzergewinn371
3. Die weitere Entwicklung der Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns in der Rechtsprechung373
IV. Die zusätzliche präventive Stärkung der Gewinnherausgabe bei Verletzerketten durch die Tripp-Trapp-Stuhl-Entscheidung377
F. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie381
I. Das Grundproblem des defizitären Immaterialgüterschutzes381
II. Die Enforcementrichtlinie382
1. Die Diskussion um die Enforcementrichtlinie382
2. Der horizontale Ansatz der Enforcementrichtlinie383
3. Die Schadensersatzregelungen in der Enforcementrichtlinie385
a. Die Festschreibung des angemessenen Schadensersatzes gem. Art. 13 Abs. 1 S. 1 der Enforcementrichtlinie385
aa. Die Methoden der Schadensfestsetzung der Enforcementrichtlinie386
(1) Die Vorgaben des Art. 13 Abs. 1 S. 2 lit. a der Enforcementrichtlinie387
(a) Das Verhältnis der konkreten Schadensfestsetzung zur Herausgabe des Verletzergewinns387
(b) Der immaterielle Schadensersatz389
(2) Die Schadensfestsetzung anhand derhypothetischen Lizenzgebühr gem. Art. 13 Abs. 1S. 2 lit. b der Enforcementrichtlinie389
bb. Die Frage nach der zulässigen Vermengung391
b. Die Herausgabe des Verletzergewinns und pre-established damages ohne Verschulden gem. Art. 13 Abs. 2 der Enforcementrichtlinie392
c. Der Zielkonflikt zwischen Schadensausgleich und Prävention393
III. Die Umsetzung der Enforcementrichtlinie und die dreifache Schadensberechnung397
1. Allgemeines zur deutschen Umsetzung397
2. Die Änderung im immaterialgüterrechtlichen Schadensrecht399
3. Die fehlende Umsetzung für das kommerzielle Persönlichkeitsrecht und den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz402
4. Die Diskussion um die Rechtsnatur der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung insgesamt404
a. Der Diskussionsstand um die Rechtsnatur bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie404
b. Die Rechtsnatur nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie407
aa. Die Verortung des Art. 13 Abs. 1 der Enforcementrichtlinie409
bb. Die Verortung der deutschen Umsetzungsregeln410
G. Die Bewertung der derzeitigen immaterialgüterrechtlichen Gewinnherausgabe unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts412
I. Der neue präventiv ausgerichtete europarechtliche Schirm im Immaterialgüterrecht413
II. Die Herausgabe des Verletzergewinns als eigenständige Bemessungsmethode414
III. Die Frage nach dem Fortbestand des Vermengungsverbots416
IV. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens417
V. Die Gewinnberechnung421
1. Die Notwendigkeit der Teilkostenrechnung zur optimalen Prävention421
2. Die vermeintliche präventive Fehlstellung bei Großkonzernen infolge umfassender Kostenrechnungsstruktur423
3. Die möglichen Präventionsdefizite bei reinen Fälscherwerkstätten424
VI. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils426
VII. Die neueren Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung als Gefahr für die optimale Prävention427
VIII. Das Präventionsdefizit infolge fehlender Überprüfungsmöglichkeit der Angaben des Verletzers429
IX. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention430
1. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit430
2. Die Gefahr der Überprävention431
3. Die Beschränkung der Gewinnherausgabe auf vorsätzliche Schutzrechtsverletzungen433
4. Die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht436
H. Ein rechtsvergleichender Überblick437
I. Ergebnis442
Kapitel 2: Die Gewinnherausgabe bei Persönlichkeitsverletzungen durch die Presse452
A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB454
I. Die Abschaffung der römischrechtlichen Injurienklage454
II. Der knappe Einzug des begrenzten Schmerzensgeldes ins BGB457
III. Der versagte zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz459
B. Der Persönlichkeitsschutz am Beginn des 20. Jahrhunderts: Präventive Fehlstellung aufgrund Schutzlosigkeit und wachsender Bedrohung462
I. Die präventive Fehlstellung aufgrund der Schutzlosigkeit des Persönlichkeitsrechts463
1. Der rudimentäre strafrechtliche Schutz463
2. Der Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen immateriellen Schäden als Sonderfall464
3. Der lückenhafte Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen materiellen Schäden465
II. Die wachsende Bedrohung für Persönlichkeitsrechte durch Massenmedien und neue technische Möglichkeiten467
C. Der lange Weg zur Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als unabdingbare Präventionsvoraussetzung469
I. Die kleinen Schritte des Reichsgerichts470
II. Die großen Schritte der Gerichte nach dem zweiten Weltkrieg471
1. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Bundesgerichtshof zwecks Beseitigung von Sanktionslücken472
a. Die Leserbrief-Entscheidung472
b. Die Paul Dahlke-Entscheidung473
c. Die Herrenreiter-Entscheidung475
d. Die Ginsengwurzel-Entscheidung477
2. Der Soraya-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als verfassungsrechtliche Bestätigung der Rechtsfortbildung481
3. Der gesetzgeberische Stillstand beim Persönlichkeitsschutz482
4. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung485
D. Die Heranziehung der Prävention zur Bestimmung der Schadenshöhe488
I. Die „offene präventive Revolution“: Der Verletzergewinn als Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe489
1. Die Caroline von Monaco I-Entscheidung489
2. Die weitere Entwicklung der Entschädigungshöhe in der Rechtsprechung493
II. Die „versteckte präventive Revolution“: Die Anerkennung des (vererblichen) kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung496
1. Die Marlene Dietrich-Entscheidung497
a. Die Anerkennung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung498
b. Die Vererblichkeit des kommerziellen Persönlichkeitsrechts503
2. Die Aufgabe des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft durch die Oskar Lafontaine-Entscheidung507
a. Die fehlende Klarstellung in der Marlene Dietrich-Entscheidung507
b. Die Oskar Lafontaine-Entscheidung und das Ende der Herrenreiter-Ära507
3. Die weitere Entwicklung der Schadenshöhe in der Rechtsprechung mittels Anwendung der dreifachen Schadensberechnung509
E. Die Bewertung des derzeitigen Persönlichkeitsschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts512
I. Die Folgen der Neujustierung durch die Marlene Dietrich- und die Oskar Lafontaine-Entscheidungen für das persönlichkeitsrechtliche Gesamtsystem513
1. Die neue Grenzziehung zwischen Entschädigung und materiellem Schadensersatz513
2. Der Vermögenswert des Persönlichkeitsrechts als Abgrenzungskriterium514
a. Die defizitäre präventive Wirkung des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft514
b. Die Bestimmung des Vermögenswertes nach Abschied von der Herrenreiter-Doktrin515
c. Die neue Kumulationsmöglichkeit von Entschädigung und materiellem Schadensersatz518
II. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts520
1. Der Gewinn als bloßer Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe521
2. Die Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe525
3. Die Gewinnberechnung und die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils526
4. Die Einführung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen und der Möglichkeit der Überprüfung der Verletzerangaben529
5. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes531
6. Die Präventionslücken bei postmortalen Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts532
a. Das Präventionsvakuum bei verstorbenen Nichtprominenten532
b. Die Schaffung einer postmortalen Entschädigung zur Überwindung von Präventionslücken534
aa. Das gesteigerte Schutzbedürfnis des ideellen Persönlichkeitsrechts gegen postmortale Eingriffe534
bb. Die vergleichbare Interessenlage beim ideellen und kommerziellen Persönlichkeitsrecht536
cc. Keine zunehmende Kommerzialisierung der Persönlichkeit537
dd. Die vergleichbare Rechtslage im Urheberrecht537
III. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts539
1. Verzicht auf das Merkmal eines schwerwiegenden und nicht anders auszugleichenden Eingriffs540
2. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention541
3. Die optimale Prävention bei postmortalen Verletzungen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts543
F. Ein rechtsvergleichender Überblick544
G. Ergebnis552
Kapitel 3: Die Gewinnherausgabe im Kartelldeliktsrecht562
A. Das Kartell(delikts)recht aus historischer Perspektive566
I. Deutschland als „Land der Kartelle“566
II. Die Kartellrechtsentwicklung nach dem Ersten Weltkrieg bis zum Untergang des Nationalsozialismus568
III. Das alliierte Dekartellierungsrecht und die Entwicklung des GWB569
B. Die Bedeutung der privaten Rechtsdurchsetzung des Kartellrechts bis zur 7. GWB-Novelle573
C. Die Gründe für den geringen Zuspruch des damaligen Kartelldeliktsrechts575
D. Die Änderungen des Kartelldeliktsrechts durch die 7. GWB­Novelle im Überblick577
I. Der erweiterte Anwendungsbereich des § 33 GWB auf Verstöße gegen das europäische Kartellrecht577
II. Die Aufgabe des Schutzgesetzerfordernisses, die Aktivlegitimation mittelbarer Abnehmer und der Einwand der Schadensabwälzung578
III. Weitere wichtige Änderungen zwecks einer effizienteren Kartellrechtsdurchsetzung582
E. Der neue vorteilsorientierte § 33 Abs. 3 S. 3 GWB583
I. Die schwierige Ausgangslage bei der Schadensberechnung im Kartelldeliktsrecht583
II. Die wechselhafte Gesetzgebungsgeschichte und die ambivalente gesetzgeberische Ratio des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB585
F. Die Bewertung des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts588
I. Der § 33 Abs. 3 S. 3 GWB zwischen kompensatorischer Gewinnberücksichtigung, präventiver Gewinnabschöpfung und Schadenszuschlag588
1. Kompensatorische Gewinnberücksichtigung589
2. Präventive Gewinnabschöpfung590
3. Schadenszuschlag590
4. Der Gedanke der präventiven Gewinnabschöpfung und kartellrechtliche Verhaltenspflichten591
5. Die Systemgerechtigkeit des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB als kompensatorische Gewinnberücksichtigung595
II. Die Bestimmung des zu berücksichtigenden Gewinnanteils: Gesamtgewinn oder kartellbedingter Mehrgewinn596
G. Ein rechtsvergleichender Überblick600
H. Ergebnis603
4. Teil: Die Konturen einer präventiven Gewinnabschöpfung – Conclusio608
A. Die Ausrichtung der Gewinnabschöpfung auf die Verhinderung effizienter Rechtsbrüche608
B. Der optimale Anwendungsbereich der präventiven Gewinnabschöpfung610
I. Die präventive Gewinnabschöpfung bei Verletzung absoluter Rechtspositionen610
1. Immaterialgüterrechte, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz und kommerzielles Persönlichkeitsrecht610
2. Ideelles Perönlichkeitsrecht611
a. Die Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts611
b. Die Notwendigkeit einer präventiven Gewinnabschöpfung für postmortale Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts613
3. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen absoluter Rechtspositionen613
II. Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes615
1. Verletzung der kartellrechtlichen Verhaltenspflichten615
2. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes617
C. Die dogmatische Verortung der präventiven Gewinnabschöpfung619
D. Die optimale Ausgestaltung der präventiven Gewinnabschöpfung622
I. Die Frage des Vermengungsverbots622
II. Keine Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe622
III. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens623
IV. Die Bestimmung des abzuschöpfenden Gewinns als zentrales Präventionselement624
1. Die Nichtberücksichtigung sämtlicher Gemeinkosten bei der Gewinnberechnung626
2. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils627
V. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung627
VI. Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung628
VII. Die Überprüfung der Verletzerangaben durch unabhängige Wirtschaftsprüfer629
VIII. Der Verschuldensmaßstab für eine optimal präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung630
E. Das Stufenmodell als Folge der Etablierung der präventiven Gewinnabschöpfung633
F. Die Umsetzung einer präventiv optimal austarierten Gewinnabschöpfung634
I. De lege lata634
II. De lege ferenda637
Literaturverzeichnis644
Entscheidungsverzeichnis698
Deutschland698
Bundesverfassungsgericht698
Reichsoberhandelsgericht699
Reichsgericht699
Bundesgerichtshof700
Bundesarbeitsgericht702
Oberlandesgerichte702
Landgerichte703
Kammergericht703
Amtsgerichte703
Internationale Gerichte703
Europäischer Gerichtshof703
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte704
Ausland705
England705
Frankreich705
Niederlande705
Schweiz705
USA705
Stichwortverzeichnis708

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