Cover | 1 |
Vorwort | 6 |
Inhaltsübersicht | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 12 |
1. Teil: Einleitung | 32 |
A. Der Anlass der Untersuchung | 32 |
I. Die unzureichende Vermeidung von Unrechtsgewinnen durch das Recht | 32 |
II. Die Möglichkeit effizienter Rechtsbrüche als Folge eines rein nachteilsorientierten Haftungsrechts | 34 |
III. Die präventive Gewinnabschöpfung als mögliches Instrument zur Bekämpfung effizienter Rechtsbrüche | 37 |
IV. Die vorteilsorientierten Inseln außerhalb des klassischen Haftungsrechts: Zwischen präventiver Gewinnabschöpfung und kompensatorischer Gewinnberücksichtigung | 39 |
V. Der fehlende Blick von der Mitte auf die Randfelder des Rechts | 42 |
B. Das Ziel der Untersuchung | 43 |
C. Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands | 47 |
I. Die Beschränkung auf die Vorteilsorientierung im Haftungsrecht | 47 |
II. Die Bedeutung des Bereicherungsrechts und der angemaßten Eigengeschäftsführung für die Untersuchung: Die Gewinnabschöpfung zwischen Haftungs-, Bereicherungs- und Geschäftsführungsrecht | 50 |
D. Der angemessene Methodenpluralismus als Untersuchungsmethode | 52 |
E. Der Gang der Untersuchung | 55 |
2. Teil: Die Prävention als rechtspolitisches Programm des Zivilrechts | 56 |
Kapitel 1: Die Prävention und die Rolle des Zivilrechts | 58 |
A. Die grundsätzliche Anerkennung der Prävention als Aufgabe des Rechts | 58 |
B. Die Prävention als das „ungeliebte Stiefkind“ des Rechts | 60 |
I. Der Purismus des Zivilrechts | 60 |
II. Der Purismus des Strafrechts | 62 |
III. Der Purismus des öffentlichen Rechts | 64 |
C. Die Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnungen | 66 |
D. Die Steuerungsleistungen der Teilrechtsordnungen und ihre Grenzen | 74 |
E. Die Steuerungsleistungen des Private Enforcement | 75 |
I. Die Nutzbarmachung privater Informationen | 75 |
II. Der Wille zur Rechtsdurchsetzung | 77 |
III. Die begrenzten Kapazitäten des Staates | 78 |
IV. Das Kostenargument | 79 |
V. Weitere Aspekte des Private Enforcement | 80 |
F. Die Steuerungsleistungen des Public Enforcement | 82 |
I. Die besseren Aufklärungs- und Sanktionsmöglichkeiten | 82 |
II. Die geringere Missbrauchsgefahr des Public Enforcement | 83 |
III. Die Notwendigkeit des Private Enforcement bei fehlendem privaten Rechtsdurchsetzungsinteresse | 85 |
IV. Die Möglichkeit einer „ex ante“-Steuerung durch das Public Enforcement | 86 |
V. Weitere Aspekte des Public Enforcement | 89 |
G. Ergebnis | 89 |
Kapitel 2: Die Grundlagen zivilrechtlicher Prävention | 98 |
A. Der Begriff und die Theorie der zivilrechtlichen Prävention | 98 |
I. Die strafrechtlichen Grundlagen der Prävention | 106 |
1. Die Entwicklung und Bedeutung der strafrechtlichen Vereinigungstheorie | 106 |
2. Die relative Strafrechtstheorie und ihre Entwicklung | 108 |
3. Die strafrechtliche Generalprävention | 109 |
a. Die negative Generalprävention | 109 |
b. Die positive Generalprävention | 110 |
4. Die strafrechtliche Spezialprävention | 113 |
II. Die zivilrechtliche Prävention | 115 |
1. Die zivilrechtliche Generalprävention | 117 |
a. Die negative Generalprävention | 117 |
b. Die positive Generalprävention | 119 |
aa. Der Lerneffekt | 119 |
bb. Der Vertrauenseffekt | 122 |
cc. Der Befriedungseffekt | 125 |
2. Die zivilrechtliche Spezialprävention | 127 |
a. Der Erziehungseffekt | 127 |
b. Der Abschreckungseffekt | 129 |
III. Ergebnis | 131 |
B. Die Grundannahmen zur Prävention durch das Haftungsrecht | 134 |
I. Das Verhaltensmodell des homo oeconomicus | 136 |
II. Die Kritik am homo oeconomicus | 140 |
1. Die Unvereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Menschenbild | 140 |
2. Der Modellcharakter des homo oeconomicus | 143 |
3. Maximaler Eigennutz gegen Altruismus und Fairness | 143 |
4. Die beschränkte Rationalität des Menschen | 145 |
a. Die Wahrscheinlichkeitsanomalie | 147 |
b. Die Verfügbarkeitsheuristik und der Besitz- und Präsentationseffekt | 148 |
c. Der Ankereffekt | 149 |
d. Die Selbstüberschätzungsanomalie | 150 |
e. Die ergebnisorientierte Beurteilung von Handlungen und die Anomalie der versunkenen Kosten | 150 |
f. Die generelle Bedeutung der beschränkten Rationalität | 152 |
g. Die Bedeutung der beschränkten Rationalität für die vorliegende Arbeit | 153 |
5. Das Nachweisproblem | 155 |
III. Die weiteren die haftungsrechtliche Verhaltenssteuerung beeinflussenden Faktoren | 161 |
1. Die Existenz, Höhe und Durchsetzung von Sanktionen | 162 |
2. Das „moralische Risiko“ durch Versicherungsschutz | 163 |
3. Das „judgment proof-Problem“ | 168 |
IV. Ergebnis | 170 |
C. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten, Zielkonflikte und die optimale Prävention | 171 |
I. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten | 171 |
1. Die primären Kosten | 172 |
2. Die sekundären Kosten | 173 |
3. Die tertiären Kosten | 175 |
II. Die Zielkonflikte bei der Schadenskostenvermeidung | 177 |
III. Das Präventionsmaß der optimalen Prävention | 180 |
IV. Ergebnis | 183 |
D. Die Bestimmung der qualitativen Bedeutung der Prävention im Rahmen des Haftungsrechts | 184 |
I. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsanordnung | 185 |
II. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsausfüllung | 186 |
1. Der volle Schadensausgleich als Idealbild der optimalen Prävention | 188 |
2. Der volle Schadensausgleich in der Rechtswirklichkeit: Das durchlöcherte Prinzip | 188 |
a. Die rechtlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips | 189 |
b. Die tatsächlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips | 190 |
3. Die Bedeutung der Prävention bei Versagen des Ausgleichsprinzips | 191 |
a. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung des Schadensausgleichs | 192 |
b. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung über den Schadensausgleich hinausgehender Ziele | 193 |
III. Ergebnis | 194 |
E. Die rechtlichen Grenzen der haftungsrechtlichen Prävention | 196 |
I. Die unbefriedigende Diskussion oder das Manko einer ausreichenden Ausdifferenzierung | 197 |
II. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Prävention | 203 |
1. Nulla poena sine lege gem. Art. 103 Abs. 2 GG | 204 |
2. Ne bis in idem gem. Art. 103 Abs. 3 GG | 206 |
3. Die weiteren strafprozessualen Verfahrensgarantien und das Bestrafungsmonopol des Staates | 207 |
4. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne des Grundgesetzes | 208 |
5. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne der EMRK | 214 |
6. Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3Abs. 1 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierungder Persönlichkeit | 215 |
7. Der Verstoß gegen die Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1S. 2 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierung derPersönlichkeit | 217 |
8. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit | 219 |
III. Die zivilrechtlichen Grenzen der Prävention | 221 |
1. Das Bereicherungsverbot oder die Verhinderung von Windfall Profits | 222 |
2. Das Strukturprinzip der beidseitigen Rechtfertigung von Rechtsfolgen | 226 |
3. Die Gefahr eines Dammbruchs hinsichtlich der Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Punitive Damages-Urteile | 231 |
IV. Ergebnis | 237 |
Kapitel 3: Der europarechtliche Einfluss auf das deutsche Präventionsverständnis | 240 |
A. Die Internationalisierung und Europäisierung des Zivilrechts | 240 |
B. Der Stellenwert der Prävention im Acquis Communautaire | 245 |
C. Der europarechtliche Präventionsbegriff | 254 |
D. Das Haftungsrecht als zentrales zivilrechtliches Präventions-instrument der Europäischen Union | 259 |
E. Der Einfluss der Prävention auf die Schadenshöhe | 262 |
F. Die Frage des europarechtlichen Strafschadens | 266 |
G. Die Geltung eines europarechtlichen Bereicherungsverbotes | 271 |
H. Ein rechtsvergleichender Überblick | 274 |
I. Einige Beispiele des europarechtlichen Einflusses auf das Präventionsverständnis im deutschen Zivilrecht | 280 |
I. Die Haftung des Arbeitgebers für geschlechtsbezogene Benachteiligungen gem. § 611a BGB a. F | 280 |
II. Die Verzugszinsen gem. § 288 BGB | 288 |
III. Die unbestellten Leistungen gem. § 241a BGB | 295 |
J. Ergebnis | 298 |
3. Teil: Die Gewinnabschöpfung als Instrument zivilrechtlicher Prävention | 304 |
Kapitel 1: Die Gewinnherausgabe im Rahmen der immaterialgüterrechtlichen dreifachen Schadensberechnung | 306 |
A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB | 308 |
I. Die Rechtslage bis zur Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit im Jahre 1869 | 308 |
II. Die zunehmende Ausdifferenzierung des Immaterialgüterrechts seit der Reichsgründung | 309 |
III. Die Einführung der freien Beweiswürdigung im Zivilrecht | 311 |
IV. Der Kampf um die freie Beweiswürdigung im Schadensprozess | 312 |
B. Die ersten Vorboten der dreifachen Schadensberechnung in der Legislative und der Rechtsprechung bis zur Ariston-Entscheidung | 313 |
C. Kohler als geistiger Vater der dreifachen Schadensberechnung | 314 |
D. Die Ariston-Entscheidung als Beginn der dreifachen Schadensberechnung | 317 |
I. Die Ausgangssituation in der Ariston-Entscheidung | 317 |
II. Die Entwicklung der dreifachen Schadensberechnung | 318 |
1. Die konkrete Schadensberechnung | 318 |
2. Die Lizenzanalogie | 319 |
3. Die Gewinnherausgabe | 320 |
4. Das Vermengungsverbot und das Wahlrecht des Geschädigten | 321 |
III. Die Bewertung der Ariston-Entscheidung | 322 |
E. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie | 326 |
I. Die horizontale Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung | 326 |
1. Die Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung auf das gesamte Immaterialgüterrecht | 327 |
a. Die Ausweitung durch die Rechtsprechung | 327 |
aa. Die Übertragung auf das Patent- und Gebrauchsmusterrecht | 327 |
bb. Das lange Ringen um die Übertragbarkeit auf das Warenzeichenrecht | 328 |
b. Die zaghafte Anerkennung durch den Gesetzgeber | 332 |
2. Die Ausweitung auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz | 334 |
a. Der Inhalt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes | 335 |
b. Die ursprüngliche Versagung der dreifachen Schadensberechnung bei Vorlagenfreibeuterei: Die Handstrickverfahren-Entscheidung | 336 |
c. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei sklavischer Nachahmung | 337 |
aa. Die Wandsteckdosen II-Entscheidung | 337 |
bb. Die Modeneuheit-Entscheidung | 340 |
d. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei Ausbeutung fremder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Prozessrechner-Entscheidung | 341 |
e. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung auf den gesamten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz: Die Kollektion Holiday-Entscheidung | 343 |
f. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz als „Quasi-Immaterialgüterrecht“ | 344 |
II. Die Neubestimmung der Gewinnherausgabe durch die Gemeinkostenanteil-Entscheidung | 346 |
1. Die Anwendungsfrequenz und präventive Wirkung der Gewinnherausgabe bis zur GemeinkostenanteilEntscheidung | 347 |
a. Die Anwendungsdiskrepanz zwischen Lizenzanalogie und Gewinnherausgabe | 347 |
b. Die wichtigsten Gründe für die präventive Fehlstellung der Gewinnherausgabe | 350 |
aa. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens | 350 |
bb. Die Gewinnberechnung | 351 |
cc. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils | 353 |
dd. Die fehlende Überprüfungsmöglichkeit der Verletzerangaben | 354 |
c. Die Folgen der unterpräventiven Gewinnherausgabe | 355 |
aa. Die Flucht in die Lizenzanalogie und ihre Defizite | 355 |
bb. Die Förderung einer Selbstbedienungsmentalität | 356 |
cc. Die Besserstellung von Verletzern gegenüber Lizenznehmern | 357 |
dd. Das makroökonomische Problem der sinkenden Lizenzgebühren | 359 |
2. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als präventiver Neuanfang der Gewinnherausgabe | 360 |
a. Die Anwendung der Teilkostenrechnung zur Gewinnberechnung | 361 |
b. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils | 364 |
c. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als beginnender Übergang von der kompensatorischen Gewinnberücksichtigung zur präventiven Gewinnabschöpfung | 367 |
III. Die Entwicklung der Gewinnherausgabe im Anschluss an die Gemeinkostenanteil-Entscheidung | 369 |
1. Die Übertragung der Gemeinkostenanteil-Kriterien | 369 |
2. Das neue Verlangen nach dem Verletzergewinn | 371 |
3. Die weitere Entwicklung der Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns in der Rechtsprechung | 373 |
IV. Die zusätzliche präventive Stärkung der Gewinnherausgabe bei Verletzerketten durch die Tripp-Trapp-Stuhl-Entscheidung | 377 |
F. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie | 381 |
I. Das Grundproblem des defizitären Immaterialgüterschutzes | 381 |
II. Die Enforcementrichtlinie | 382 |
1. Die Diskussion um die Enforcementrichtlinie | 382 |
2. Der horizontale Ansatz der Enforcementrichtlinie | 383 |
3. Die Schadensersatzregelungen in der Enforcementrichtlinie | 385 |
a. Die Festschreibung des angemessenen Schadensersatzes gem. Art. 13 Abs. 1 S. 1 der Enforcementrichtlinie | 385 |
aa. Die Methoden der Schadensfestsetzung der Enforcementrichtlinie | 386 |
(1) Die Vorgaben des Art. 13 Abs. 1 S. 2 lit. a der Enforcementrichtlinie | 387 |
(a) Das Verhältnis der konkreten Schadensfestsetzung zur Herausgabe des Verletzergewinns | 387 |
(b) Der immaterielle Schadensersatz | 389 |
(2) Die Schadensfestsetzung anhand derhypothetischen Lizenzgebühr gem. Art. 13 Abs. 1S. 2 lit. b der Enforcementrichtlinie | 389 |
bb. Die Frage nach der zulässigen Vermengung | 391 |
b. Die Herausgabe des Verletzergewinns und pre-established damages ohne Verschulden gem. Art. 13 Abs. 2 der Enforcementrichtlinie | 392 |
c. Der Zielkonflikt zwischen Schadensausgleich und Prävention | 393 |
III. Die Umsetzung der Enforcementrichtlinie und die dreifache Schadensberechnung | 397 |
1. Allgemeines zur deutschen Umsetzung | 397 |
2. Die Änderung im immaterialgüterrechtlichen Schadensrecht | 399 |
3. Die fehlende Umsetzung für das kommerzielle Persönlichkeitsrecht und den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz | 402 |
4. Die Diskussion um die Rechtsnatur der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung insgesamt | 404 |
a. Der Diskussionsstand um die Rechtsnatur bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie | 404 |
b. Die Rechtsnatur nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie | 407 |
aa. Die Verortung des Art. 13 Abs. 1 der Enforcementrichtlinie | 409 |
bb. Die Verortung der deutschen Umsetzungsregeln | 410 |
G. Die Bewertung der derzeitigen immaterialgüterrechtlichen Gewinnherausgabe unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts | 412 |
I. Der neue präventiv ausgerichtete europarechtliche Schirm im Immaterialgüterrecht | 413 |
II. Die Herausgabe des Verletzergewinns als eigenständige Bemessungsmethode | 414 |
III. Die Frage nach dem Fortbestand des Vermengungsverbots | 416 |
IV. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens | 417 |
V. Die Gewinnberechnung | 421 |
1. Die Notwendigkeit der Teilkostenrechnung zur optimalen Prävention | 421 |
2. Die vermeintliche präventive Fehlstellung bei Großkonzernen infolge umfassender Kostenrechnungsstruktur | 423 |
3. Die möglichen Präventionsdefizite bei reinen Fälscherwerkstätten | 424 |
VI. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils | 426 |
VII. Die neueren Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung als Gefahr für die optimale Prävention | 427 |
VIII. Das Präventionsdefizit infolge fehlender Überprüfungsmöglichkeit der Angaben des Verletzers | 429 |
IX. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention | 430 |
1. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit | 430 |
2. Die Gefahr der Überprävention | 431 |
3. Die Beschränkung der Gewinnherausgabe auf vorsätzliche Schutzrechtsverletzungen | 433 |
4. Die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht | 436 |
H. Ein rechtsvergleichender Überblick | 437 |
I. Ergebnis | 442 |
Kapitel 2: Die Gewinnherausgabe bei Persönlichkeitsverletzungen durch die Presse | 452 |
A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB | 454 |
I. Die Abschaffung der römischrechtlichen Injurienklage | 454 |
II. Der knappe Einzug des begrenzten Schmerzensgeldes ins BGB | 457 |
III. Der versagte zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz | 459 |
B. Der Persönlichkeitsschutz am Beginn des 20. Jahrhunderts: Präventive Fehlstellung aufgrund Schutzlosigkeit und wachsender Bedrohung | 462 |
I. Die präventive Fehlstellung aufgrund der Schutzlosigkeit des Persönlichkeitsrechts | 463 |
1. Der rudimentäre strafrechtliche Schutz | 463 |
2. Der Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen immateriellen Schäden als Sonderfall | 464 |
3. Der lückenhafte Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen materiellen Schäden | 465 |
II. Die wachsende Bedrohung für Persönlichkeitsrechte durch Massenmedien und neue technische Möglichkeiten | 467 |
C. Der lange Weg zur Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als unabdingbare Präventionsvoraussetzung | 469 |
I. Die kleinen Schritte des Reichsgerichts | 470 |
II. Die großen Schritte der Gerichte nach dem zweiten Weltkrieg | 471 |
1. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Bundesgerichtshof zwecks Beseitigung von Sanktionslücken | 472 |
a. Die Leserbrief-Entscheidung | 472 |
b. Die Paul Dahlke-Entscheidung | 473 |
c. Die Herrenreiter-Entscheidung | 475 |
d. Die Ginsengwurzel-Entscheidung | 477 |
2. Der Soraya-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als verfassungsrechtliche Bestätigung der Rechtsfortbildung | 481 |
3. Der gesetzgeberische Stillstand beim Persönlichkeitsschutz | 482 |
4. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung | 485 |
D. Die Heranziehung der Prävention zur Bestimmung der Schadenshöhe | 488 |
I. Die „offene präventive Revolution“: Der Verletzergewinn als Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe | 489 |
1. Die Caroline von Monaco I-Entscheidung | 489 |
2. Die weitere Entwicklung der Entschädigungshöhe in der Rechtsprechung | 493 |
II. Die „versteckte präventive Revolution“: Die Anerkennung des (vererblichen) kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung | 496 |
1. Die Marlene Dietrich-Entscheidung | 497 |
a. Die Anerkennung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung | 498 |
b. Die Vererblichkeit des kommerziellen Persönlichkeitsrechts | 503 |
2. Die Aufgabe des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft durch die Oskar Lafontaine-Entscheidung | 507 |
a. Die fehlende Klarstellung in der Marlene Dietrich-Entscheidung | 507 |
b. Die Oskar Lafontaine-Entscheidung und das Ende der Herrenreiter-Ära | 507 |
3. Die weitere Entwicklung der Schadenshöhe in der Rechtsprechung mittels Anwendung der dreifachen Schadensberechnung | 509 |
E. Die Bewertung des derzeitigen Persönlichkeitsschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts | 512 |
I. Die Folgen der Neujustierung durch die Marlene Dietrich- und die Oskar Lafontaine-Entscheidungen für das persönlichkeitsrechtliche Gesamtsystem | 513 |
1. Die neue Grenzziehung zwischen Entschädigung und materiellem Schadensersatz | 513 |
2. Der Vermögenswert des Persönlichkeitsrechts als Abgrenzungskriterium | 514 |
a. Die defizitäre präventive Wirkung des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft | 514 |
b. Die Bestimmung des Vermögenswertes nach Abschied von der Herrenreiter-Doktrin | 515 |
c. Die neue Kumulationsmöglichkeit von Entschädigung und materiellem Schadensersatz | 518 |
II. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts | 520 |
1. Der Gewinn als bloßer Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe | 521 |
2. Die Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe | 525 |
3. Die Gewinnberechnung und die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils | 526 |
4. Die Einführung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen und der Möglichkeit der Überprüfung der Verletzerangaben | 529 |
5. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes | 531 |
6. Die Präventionslücken bei postmortalen Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts | 532 |
a. Das Präventionsvakuum bei verstorbenen Nichtprominenten | 532 |
b. Die Schaffung einer postmortalen Entschädigung zur Überwindung von Präventionslücken | 534 |
aa. Das gesteigerte Schutzbedürfnis des ideellen Persönlichkeitsrechts gegen postmortale Eingriffe | 534 |
bb. Die vergleichbare Interessenlage beim ideellen und kommerziellen Persönlichkeitsrecht | 536 |
cc. Keine zunehmende Kommerzialisierung der Persönlichkeit | 537 |
dd. Die vergleichbare Rechtslage im Urheberrecht | 537 |
III. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts | 539 |
1. Verzicht auf das Merkmal eines schwerwiegenden und nicht anders auszugleichenden Eingriffs | 540 |
2. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention | 541 |
3. Die optimale Prävention bei postmortalen Verletzungen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts | 543 |
F. Ein rechtsvergleichender Überblick | 544 |
G. Ergebnis | 552 |
Kapitel 3: Die Gewinnherausgabe im Kartelldeliktsrecht | 562 |
A. Das Kartell(delikts)recht aus historischer Perspektive | 566 |
I. Deutschland als „Land der Kartelle“ | 566 |
II. Die Kartellrechtsentwicklung nach dem Ersten Weltkrieg bis zum Untergang des Nationalsozialismus | 568 |
III. Das alliierte Dekartellierungsrecht und die Entwicklung des GWB | 569 |
B. Die Bedeutung der privaten Rechtsdurchsetzung des Kartellrechts bis zur 7. GWB-Novelle | 573 |
C. Die Gründe für den geringen Zuspruch des damaligen Kartelldeliktsrechts | 575 |
D. Die Änderungen des Kartelldeliktsrechts durch die 7. GWBNovelle im Überblick | 577 |
I. Der erweiterte Anwendungsbereich des § 33 GWB auf Verstöße gegen das europäische Kartellrecht | 577 |
II. Die Aufgabe des Schutzgesetzerfordernisses, die Aktivlegitimation mittelbarer Abnehmer und der Einwand der Schadensabwälzung | 578 |
III. Weitere wichtige Änderungen zwecks einer effizienteren Kartellrechtsdurchsetzung | 582 |
E. Der neue vorteilsorientierte § 33 Abs. 3 S. 3 GWB | 583 |
I. Die schwierige Ausgangslage bei der Schadensberechnung im Kartelldeliktsrecht | 583 |
II. Die wechselhafte Gesetzgebungsgeschichte und die ambivalente gesetzgeberische Ratio des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB | 585 |
F. Die Bewertung des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts | 588 |
I. Der § 33 Abs. 3 S. 3 GWB zwischen kompensatorischer Gewinnberücksichtigung, präventiver Gewinnabschöpfung und Schadenszuschlag | 588 |
1. Kompensatorische Gewinnberücksichtigung | 589 |
2. Präventive Gewinnabschöpfung | 590 |
3. Schadenszuschlag | 590 |
4. Der Gedanke der präventiven Gewinnabschöpfung und kartellrechtliche Verhaltenspflichten | 591 |
5. Die Systemgerechtigkeit des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB als kompensatorische Gewinnberücksichtigung | 595 |
II. Die Bestimmung des zu berücksichtigenden Gewinnanteils: Gesamtgewinn oder kartellbedingter Mehrgewinn | 596 |
G. Ein rechtsvergleichender Überblick | 600 |
H. Ergebnis | 603 |
4. Teil: Die Konturen einer präventiven Gewinnabschöpfung – Conclusio | 608 |
A. Die Ausrichtung der Gewinnabschöpfung auf die Verhinderung effizienter Rechtsbrüche | 608 |
B. Der optimale Anwendungsbereich der präventiven Gewinnabschöpfung | 610 |
I. Die präventive Gewinnabschöpfung bei Verletzung absoluter Rechtspositionen | 610 |
1. Immaterialgüterrechte, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz und kommerzielles Persönlichkeitsrecht | 610 |
2. Ideelles Perönlichkeitsrecht | 611 |
a. Die Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts | 611 |
b. Die Notwendigkeit einer präventiven Gewinnabschöpfung für postmortale Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts | 613 |
3. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen absoluter Rechtspositionen | 613 |
II. Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes | 615 |
1. Verletzung der kartellrechtlichen Verhaltenspflichten | 615 |
2. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes | 617 |
C. Die dogmatische Verortung der präventiven Gewinnabschöpfung | 619 |
D. Die optimale Ausgestaltung der präventiven Gewinnabschöpfung | 622 |
I. Die Frage des Vermengungsverbots | 622 |
II. Keine Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe | 622 |
III. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens | 623 |
IV. Die Bestimmung des abzuschöpfenden Gewinns als zentrales Präventionselement | 624 |
1. Die Nichtberücksichtigung sämtlicher Gemeinkosten bei der Gewinnberechnung | 626 |
2. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils | 627 |
V. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung | 627 |
VI. Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung | 628 |
VII. Die Überprüfung der Verletzerangaben durch unabhängige Wirtschaftsprüfer | 629 |
VIII. Der Verschuldensmaßstab für eine optimal präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung | 630 |
E. Das Stufenmodell als Folge der Etablierung der präventiven Gewinnabschöpfung | 633 |
F. Die Umsetzung einer präventiv optimal austarierten Gewinnabschöpfung | 634 |
I. De lege lata | 634 |
II. De lege ferenda | 637 |
Literaturverzeichnis | 644 |
Entscheidungsverzeichnis | 698 |
Deutschland | 698 |
Bundesverfassungsgericht | 698 |
Reichsoberhandelsgericht | 699 |
Reichsgericht | 699 |
Bundesgerichtshof | 700 |
Bundesarbeitsgericht | 702 |
Oberlandesgerichte | 702 |
Landgerichte | 703 |
Kammergericht | 703 |
Amtsgerichte | 703 |
Internationale Gerichte | 703 |
Europäischer Gerichtshof | 703 |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte | 704 |
Ausland | 705 |
England | 705 |
Frankreich | 705 |
Niederlande | 705 |
Schweiz | 705 |
USA | 705 |
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