Vorwort | 6 |
Inhaltsübersicht | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 12 |
§ 1 Zweck und Gang der Untersuchung | 32 |
Kapitel 1: Der Beauftragte als Rechtsinstitut | 35 |
§ 2 Der Begriff des Beauftragten und des Staatskommissars | 35 |
A. Bedeutung des Beauftragten im Zusammenhang mit § 124 S. 1 GO NW | 35 |
I. Bedeutung des Auftrages im bürgerlichen Recht | 36 |
II. Der Beauftragte im öffentlichen Recht | 37 |
1. Ableitung aus dem bürgerlichen Recht | 37 |
a) Analoge oder rechtsgrundsätzliche Anwendung | 37 |
b) Abweichender öffentlich-rechtlicher Begriff des Beauftragten | 37 |
2. Eigenständiger öffentlich-rechtlicher Begriff des Beauftragten | 39 |
III. Der Beauftragte im Hinblick auf § 124 S. 1 GO NW | 39 |
B. Der Begriff des Staatskommissars | 40 |
C. Übereinstimmung der Begriffe des Beauftragten und des Staatskommissars | 42 |
D. Veränderungen durch die Bezeichnung als Beauftragter? | 43 |
E. Zusammenfassung | 44 |
§ 3 Anwendung und Ausgestaltung des Mittels im Rahmen von Aufsicht | 45 |
A. Der Beauftragte bzw. Kommissar in früheren Rechtsordnungen | 45 |
I. Der Kommissar vor der Stein’schen Städteordnung von 1808 | 45 |
II. Von der Stein’schen Städteordnung bis zum Ende der Kaiserzeit | 48 |
III. Das Kommissarwesen in der Weimarer Republik | 49 |
1. Einsetzung von Staatskommissaren | 49 |
2. Rechtliche Situation in Preußen | 50 |
a) Rechtsansicht der preußischen Landesverwaltung | 51 |
b) Ableitung aus dem Begriff der Staatsaufsicht | 51 |
c) Unzulässigkeit der Bestellung mangels Rechtsgrundlage | 53 |
IV. Der Kommissar in der nationalsozialistischen Staatsordnung | 54 |
1. Das preußische Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 | 55 |
a) Zustandekommen und Ziele der Neufassung | 55 |
b) Positivrechtliche Regelung der Bestellung von Staatskommissaren | 55 |
2. Die deutsche Gemeindeordnung von 1935 | 56 |
3. Praktische Bedeutung des Beauftragten in der Zeit des Nationalsozialismus | 56 |
B. Kommunalrechtliche Beauftragtenbestellungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland | 57 |
I. Der Beauftragte in den revidierten Gemeindeordnungen | 57 |
II. Beauftragtenbestellungen in der kommunalen Neugliederung | 57 |
III. Bestellungen zur Herstellung einer rechtmäßigen Verwaltung | 58 |
C. Beauftragte bei anderen Selbstverwaltungskörperschaften | 59 |
Kapitel 2: Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten | 60 |
§ 4 Bestellung und Aufgaben des Beauftragten im Gefüge der Aufsicht | 60 |
A. Die Selbstverwaltungsgarantien als Quelle der kommunalen Selbständigkeit | 60 |
I. Die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes | 60 |
1. Die institutionelle Rechtssubjektgarantie | 61 |
2. Die objektive Rechtsinstitutsgarantie | 62 |
a) Die Universalität der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung | 62 |
b) Eigenverantwortliche Regelung | 64 |
3. Die subjektive Rechtsstellungsgarantie | 66 |
4. Ergänzende Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung | 66 |
II. Das Gebot der gewählten Gemeindevertretung des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 67 |
III. Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 78 der nordrhein-westfälischen Verfassung | 68 |
1. Die institutionelle Garantie als Gebietskörperschaft | 68 |
2. Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe | 69 |
a) Der Organbegriff im Allgemeinen | 69 |
b) Der Begriff der gewählten Organe in Art. 78 Abs. 1 Verf. NW | 70 |
3. Die Trägerschaft der öffentlichen Verwaltung in Art. 78 Abs. 2 Verf. NW | 71 |
B. Grundlagen und Wesen der Kommunalaufsicht | 72 |
I. Begriff und Wesen der Aufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften | 72 |
1. Einflussmöglichkeit als Teil der Aufsicht | 72 |
2. Verhältnis von Aufsicht und kommunaler Selbstverwaltung | 73 |
II. Ziele der staatlichen Aufsicht über die Gemeinden | 74 |
1. Bewahrung der Interessen des Staatsganzen | 74 |
2. Langfristige und umfassende Bewahrung der Selbstverwaltung | 75 |
C. Ableitung der Aufgaben des Beauftragten | 76 |
I. Ziel und Zweck der Beauftragtenbestellung in genereller Hinsicht | 76 |
II. Besondere Berücksichtigung des § 75 Abs. 5 GO NW | 78 |
1. Der Begriff der Haushaltswirtschaft | 78 |
2. Das Ziel der geordneten Haushaltswirtschaft | 79 |
a) Die Ordnung der Haushaltswirtschaft | 79 |
b) Die dauerhafte Sicherung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung | 80 |
§ 5 Art und Umfang der Beauftragtenbestellung | 81 |
A. Teilweise oder umfassende Beauftragtenbestellung | 82 |
I. Der Umfang gemeindlicher Aufgaben | 82 |
1. Rückgriff auf andere GO-Bestimmungen | 82 |
a) Kein Rückgriff auf § 3 GO NW | 82 |
b) Verwendung des Begriffs in § 123 Abs. 1 GO NW | 83 |
c) Die Berücksichtigung der Allzuständigkeit des § 2 GO NW | 84 |
2. Berücksichtigung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeindeorganen | 85 |
a) Aufgaben der Gemeinde als solche | 85 |
aa) Wortlaut der Gemeindeordnung und rechtsvergleichende Aspekte | 85 |
bb) Systematik der §§ 123, 124 GO NW | 86 |
b) Gemeindeaufgaben als Organzuständigkeiten | 86 |
aa) Historische Auslegung | 86 |
bb) Kein zwingender systematischer Unterschied zur Ersatzvornahme | 87 |
cc) Zwischenergebnis | 88 |
c) Umfassendes Verständnis der gemeindlichen Aufgaben | 88 |
3. Gemeindliche Aufgaben bei Nichtzuständigkeit | 89 |
a) Umfassender Entzug aller wahrgenommenen Tätigkeiten | 90 |
b) Rechtmäßiges Aufgabenspektrum als Grenze der Übertragung | 92 |
aa) Keine Kompetenzverlagerung durch bloße Wahrnehmung | 92 |
bb) Bundesverfassungsrechtliche Aspekte bei der Auslegung | 92 |
cc) Landesverfassungs- und landesrechtliche Kompetenzordnung | 93 |
dd) Keine Wahrnehmung von Aufgaben anderer Gemeinden aufgrund Verfassungsrechts? | 94 |
ee) Einschränkende Auslegung aufgrund Sinns und Zwecks der Kommunalaufsicht | 94 |
c) Bewertung der verschiedenen Argumentationsstränge | 95 |
II. Bestellung nicht nur für Selbstverwaltungsaufgaben | 96 |
1. Freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben | 96 |
2. Auftragsangelegenheiten | 96 |
3. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung | 98 |
4. Zusammenfassung | 99 |
III. Abgrenzung von übergehenden und verbleibenden Aufgaben | 99 |
B. Organisatorischer Bezugspunkt für die Beauftragtenbestellung | 100 |
I. Verdrängung kommunaler Organe durch Beauftragte | 100 |
1. Der Begriff des Organs | 100 |
a) Merkmale des Organbegriffs | 101 |
2. Bürgermeister und Gemeinderat als gemeindliche Organe | 102 |
3. Organqualität weiterer gemeindlicher Funktionsträger | 103 |
a) Die Beigeordneten nach § 71 Abs. 1 GO NW | 103 |
b) Der Verwaltungsvorstand der Gemeinde | 104 |
c) Der Kämmerer | 104 |
d) Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes | 105 |
e) Der Verantwortliche für die Zahlungsabwicklung | 106 |
f) Der allgemeine Stellvertreter | 106 |
g) Der Standesbeamte | 107 |
h) Die Ausschüsse des Rates | 107 |
i) Die Bezirksvertretungen | 108 |
4. Kein engerer Organbegriff in § 124 GO? | 108 |
a) Berücksichtigung des Wortlauts sowie der vergangenen Änderungen der Gemeindeordnung NW | 109 |
b) Sinn und Zweck der Vorschrift | 109 |
aa) Bestellung für andere Organe als milderes Mittel | 109 |
bb) Übernahme aller Aufgaben gemäß § 124 S. 1 GO NW | 110 |
5. Besonderheiten bei Organen der Kreise | 110 |
a) Der Landrat in der Organleihe | 110 |
b) Der Kreisausschuss | 111 |
II. Anknüpfung auch an Funktionsträger ohne Organstellung? | 112 |
C. Verdrängung mehrerer Organe durch einen Beauftragten | 112 |
I. Historischer Kontext | 112 |
II. Situation in anderen Bundesländern | 113 |
III. Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen | 114 |
1. In der Literatur vertretene Ansätze | 114 |
a) Notwendigkeit der Bestellung eines Beauftragten für jedes Organ | 114 |
b) Gesetzeslage erlaubt ausschließlich die Bestellung eines Beauftragten | 116 |
c) Bestellung eines oder mehrerer Beauftragter für eine Gemeinde | 116 |
2. Verfahrensweisen in der praktischen Handhabung | 117 |
3. Mögliche Determinanten für eine Lösung | 117 |
a) Der Grundsatz der Gewaltenteilung | 117 |
b) Das System von checks and balances als Ausdruck einer dualistischen Gemeindeverfassung | 119 |
c) Das Gebot der Rechtmäßigkeit der Verwaltung | 120 |
4. Auflösung zu Gunsten der Möglichkeit der Bestellung nur eines Beauftragten | 120 |
D. Verdrängung nur eines Organteils durch einen Beauftragten | 122 |
E. Einsetzung von Kollegialgremien als Beauftragte | 123 |
F. Bloße Einsetzung zur Beobachtung | 125 |
G. Die Unterscheidungzwischen Präventiv- und Repressivkommissar – eine notwendige Kategorisierung? | 126 |
I. Unterscheidung zwischen beiden Arten | 126 |
II. Gesetzliche Herleitung des sog. Präventivkommissars | 127 |
III. Berechtigung der Unterscheidung | 127 |
IV. Zusammenfassung | 128 |
§ 6 Grenzen der Bestellung eines Beauftragten | 129 |
A. Die grundgesetzlichen Vorgaben für die gemeindliche Selbstverwaltung | 129 |
I. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG | 129 |
1. Die Beeinträchtigung der objektiven Rechtsinstitutsgarantie | 129 |
a) Die Universalität der Aufgabenerfüllung | 130 |
b) Die Eigenverantwortlichkeit | 131 |
2. Die Rechtfertigung von Beeinträchtigungen | 132 |
a) Der Begriff des gesetzlichen Rahmens | 132 |
b) Der Kernbereich der Selbstverwaltung | 133 |
aa) Der Kernbereich des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG als Mindeststandard | 133 |
bb) Wahrung dieses Kerns bei der Beauftragtenbestellung | 135 |
(1) Verkürzung des Kernbereichs durch die Beauftragtenbestellung | 135 |
(a) Die Aufsicht als Begrenzung der Selbstverwaltung im Grundgesetz | 136 |
(b) Der Beauftragte als Teil der hergebrachten Aufsicht? | 138 |
(c) Einschränkendes Verständnis des Kernbereichs in Notsituationen | 142 |
(2) Kollidierendes Verfassungsrecht als Eingriffslegitimation | 143 |
II. Die Grundsätze der Demokratie in Art. 28 Abs. 1 S. 1 und 2 GG | 145 |
1. Folgen für die Bestellung eines Beauftragten für die Aufgaben des Bürgermeisters | 145 |
2. Die Verdrängung des Rates im Lichte des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 146 |
3. Ausnahmen im Bereich des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 147 |
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beauftragtenbestellung im Hinblick auf Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 148 |
B. Die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 78 Verf. NW | 149 |
I. Die Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts in Art. 78 Verf. NW | 149 |
1. Der Gesetzesvorbehalt in Art. 78 Verf. NW | 149 |
2. Die Überwachung der Gesetzmäßigkeit als Grenze des Selbstverwaltungsrechts | 151 |
II. Ist die Beauftragtenbestellung überhaupt noch ein Aufsichtsmittel? | 152 |
C. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit | 153 |
I. Legitimität des angestrebten Zwecks | 154 |
II. Die Zwecktauglichkeit der Beauftragtenbestellung | 154 |
III. Das Gebot des Interventionsminimums | 155 |
1. Zweistufige Prüfung der Erforderlichkeit | 156 |
2. Beschränkungen der Beauftragtenbestellung selbstals milderes Mittel | 156 |
a) Messung der Eingriffsintensität | 157 |
b) Bestellung nicht für Hauptorgane | 158 |
3. Das Verhältnis zu den anderen Aufsichtsmitteln | 158 |
a) Das Verhältnis zum Informationsrecht | 158 |
b) Das Verhältnis zur Ersatzvornahme | 159 |
aa) Allgemeines Verhältnis von Ersatzvornahme und Beauftragtenbestellung | 159 |
bb) Die Ersatzvornahme als Alternativmittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung | 160 |
c) Das Verhältnis zur Aufhebung | 160 |
d) Die Ratsauflösung als Alternative? | 161 |
4. Der externe Sparberater als milderes Mittel? | 162 |
a) Die Bestellung eines externen Beraters durch die Bezirksregierung Münster | 162 |
aa) Die haushaltsrechtliche Situation der Stadt Waltrop vor der Bestellung | 162 |
bb) Das Mittel des bestellten externen Beraters | 163 |
cc) Die rechtlichen Ausführungen der Bezirksregierung Münster | 164 |
b) Der externe Berater als nicht zulässiges Mittel | 165 |
aa) Die Beraterbestellung unter Erforderlichkeits- Gesichtspunkten | 165 |
bb) Rechtliche Zulässigkeit der Einsetzung eines Beraters | 166 |
(1) Rechtsgrundlage 124 GO NW analog | 166 |
(a) Vorhandensein einer Regelungslücke im Gesetz | 166 |
(b) Planwidrigkeit der Regelungslücke | 167 |
(2) Die Zulässigkeit der Bestellung aufgrund Erst-Recht-Schlusses | 168 |
(3) Ableitung einer Bestellungsbefugnis aus dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit | 170 |
(4) Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Bestellung | 171 |
IV. Die Proportionalität der Beauftragtenbestellung | 172 |
Kapitel 3: Voraussetzungen der Bestellung und Rechtsfolge | 174 |
§ 7 Die Voraussetzungen der Beauftragtenbestellung | 174 |
A. Ermächtigung und Zuständigkeit im Behördenaufbau | 174 |
I. Die Zuständigkeit nach § 124 S. 1 GO NW | 174 |
II. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde nach § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 175 |
B. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen | 175 |
I. Anhörungserfordernis nach § 28 Abs. 1 VwVfG NW | 176 |
II. Bedeutung von Schriftform und Begründung | 176 |
III. Notwendigkeit einer förmlichen Androhung | 177 |
1. Zweck der Androhung in der Vollstreckung | 178 |
2. Ableitung aus dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit | 178 |
3. Keine völlige Überrumpelung der Gemeinde | 179 |
C. Die materiellen Voraussetzungen des § 124 GO NW | 180 |
I. Das Nichtausreichen der anderen Aufsichtsmittel | 180 |
1. Nichtausreichen als rechtliche Kategorie | 180 |
2. Inhaltliche und zeitliche Subsidiarität der Bestellung | 181 |
a) Das sachliche ultima ratio-Erfordernis des § 124 S. 1 GO NW | 181 |
aa) Striktes Verständnis im Sinne einer Stufenfolge | 181 |
bb) Erforderlichkeit als offensichtliches Nichtausreichen milderer Mittel | 182 |
cc) Kein striktes Verständnis aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich | 183 |
b) Die zeitliche Dimension des ultima-ratio-Prinzips | 184 |
aa) Der Beginn der Bestellung | 184 |
bb) Die Beendigung der Bestellung | 185 |
II. Der Verzicht insbesondere auf die Voraussetzung der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung | 186 |
1. Regelungsinhalt in der Vergangenheit sowie in anderen Bundesländern | 186 |
a) Das Erfordernis des geordneten Gangs der Verwaltung der Gemeinde | 187 |
aa) Materieller Inhalt des Erfordernisses | 187 |
bb) Beschränkung der Reichweite der Aufsicht | 189 |
b) Gleichschaltung durch die „Ziele der Staatsführung“ | 190 |
2. Gründe für den Verzicht in den Beratungen zur GO NW | 190 |
III. Auswirkungen auf die Voraussetzungendes § 124 S. 1 GO NW | 191 |
1. Keine materiellrechtliche Änderung durch Streichung | 192 |
2. Das Nichtausreichen der §§ 121 bis 123 GO NW als alleinige Voraussetzung | 193 |
3. Die schwere Erschütterung des Gemeindelebens als Aspekt der Verhältnismäßigkeit | 193 |
a) Aus den Gesetzgebungsmaterialien zu entnehmender Wille des Gesetzgebers | 193 |
b) Die Schwere der Beeinträchtigung als Aspekt der Verhältnismäßigkeit | 194 |
D. Voraussetzungen der Bestellungnach § 75 Abs. 5 GO NW | 195 |
I. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 195 |
1. Der Fall des § 75 Abs. 5 S. 1 GO NW | 195 |
2. Das Nichtausreichen anderer Befugnisse des § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 195 |
3. Die zwingende Finalität der Maßnahme | 196 |
II. Die sinngemäße Anwendung des § 124 GO | 196 |
III. Zusammenfassung | 197 |
§ 8 Die Rechtsfolgen des § 124 GO NW | 198 |
A. Entschließungsermessen bei der Bestellung von Beauftragten? | 198 |
I. Das Verständnis des Legalitätsprinzips des Art. 114 Bayrische GO | 198 |
II. Die Eröffnung von Entschließungsermessenin den §§ 124 S. 1 bzw. 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 199 |
1. Aufsichtsmaßnahmen und generelle Eröffnung von Ermessen | 199 |
2. Der Wortlaut der §§ 124 S. 1, 75 Abs. 5 S. 2 GO NWund seine Auslegung | 200 |
3. Die Ermessensreduktion im Rahmen der Bestellung | 201 |
a) Generelle Überlegungen zur Ermessensreduktion | 202 |
b) Die verschiedenen Ursachen der Reduktion | 202 |
aa) Sinn und Zweck der Ermessensnorm | 202 |
bb) Reduktion aufgrund Tatbestandsintensivierung | 203 |
cc) Überlagerung des Ermessens durch andere Normen | 204 |
dd) Anspruch gegen die Kommunalaufsicht auf Einschreiten | 205 |
(1) Anspruch der betroffenen Gemeinde auf Einschreiten | 205 |
(2) Anspruch Dritter auf Einschreiten gegen die Gemeinde | 206 |
B. Das Auswahlermessen im Rahmen der Beauftragtenbestellung | 206 |
I. Der Umfang der Bestellung | 206 |
II. Die Person des Beauftragten | 207 |
III. Die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses mit dem Beauftragten | 208 |
Kapitel 4: Die Rechtsstellung des Beauftragten | 209 |
§ 9 Der Beauftragte als Staats- oder Gemeindeorgan | 209 |
A. Der Beauftragte als Gemeindeorgan | 209 |
B. Qualifizierung als staatliches Organ | 211 |
C. Differenzierung nach der Art der Beauftragung | 213 |
D. Doppelstellung der Beauftragten als Staats- und Gemeindeorgan | 214 |
E. Die Ableitung der Organstellungaus dem Begriff des Organs | 215 |
I. Der Begriff des Organs als Zuordnungsobjekt im Recht der Körperschaften | 215 |
II. Die Zuordnung des kommunalaufsichtsrechtlichen Beauftragten | 216 |
1. Keine Differenzierung nach der Art des Beauftragten | 217 |
2. Der Zweck der Beauftragtenbestellung und die Art der wahrgenommenen Aufgaben | 217 |
a) Der Zweck der Beauftragung als Maßstab für das institutionell-organisatorische Verständnis des Beauftragten | 217 |
aa) Zweck der Beauftragtenbestellung | 218 |
bb) Der Inhalt der Beauftragung | 218 |
cc) Folgerungen für die institutionelle Stellung des Beauftragten | 219 |
dd) Die gesetzliche Rechtsstellungs-Fiktion des § 124 S. 2 GO NW | 220 |
(1) Gesetzgebungsverfahren | 220 |
(2) Vergleichbarkeit mit der Gestaltung des § 26 Abs. 2 S. 1, 2. HS BGB | 220 |
(3) Zusammenfassung | 221 |
b) Untersuchung der funktionellen Auswirkungen auf die organschaftliche Zuordnung | 221 |
aa) Rechtsdogmatische Ansatzpunkte | 221 |
(1) Die Arten der Zuständigkeit | 221 |
(a) Die Begriffe der Verbands- und Organkompetenz | 222 |
(b) Die Unterscheidung zwischen Sach- und Wahrnehmungskompetenz | 222 |
(2) Parallelen zu anderen Rechtsinstituten | 223 |
(a) Parallelen zur Situation der Organleihe | 223 |
(b) Parallelen zur Ersatzvornahme | 224 |
bb) Die gesetzliche Rechtsstellungs-Fiktion und ihre Auswirkungen auf das Aufgabenverständnis | 226 |
cc) Nur funktionelle Übernahme der Aufgaben | 226 |
3. Differenzierte Darstellung der Organschaft als Ausdruck bipolaren Handelns | 226 |
§ 10 Weisungsgebundenheit und Berücksichtigung gemeindlicher Belange | 227 |
A. Der Grundsatz des hierarchischen Verwaltungsaufbaus | 227 |
B. Weisungsabhängigkeit auch für den Beauftragten | 228 |
I. Abweichende Ansichten zur Weisungsabhängigkeit des Beauftragten | 229 |
1. Weisungsmöglichkeit der Kommunalaufsicht | 229 |
2. Zwang zur weisungsfreien Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben | 230 |
II. Die rechtlich determinierte Weisungsabhängigkeitdes Beauftragten | 231 |
1. Die Pflicht zur Befolgung von Weisungen beim bürgerlich-rechtlichen Auftrag | 231 |
2. Möglichkeit des Bestehens weisungsfreier Räume in der Verwaltung | 231 |
a) Existenz und Zulässigkeit derartiger Freiräume | 231 |
aa) Vorhandensein nicht weisungsgebundener Stellen in der Exekutive | 231 |
bb) Zulässigkeit weisungsfreier Räume in der Exekutive | 232 |
(1) Leitungsbefugnis und Verantwortlichkeit des Ministers | 232 |
(2) Verfassungsrechtliche Begrenzungen der Leitungsbefugnis des Ministers | 233 |
(3) Die demokratische Legitimation der Verwaltung | 233 |
(4) Zusammenfassung | 234 |
b) Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte als verfassungsrechtlich vorgesehener weisungsfreier Beauftragter | 235 |
3. Keine Weisungsfreiheit nach § 124 GO NW | 235 |
4. Keine Notwendigkeit weisungsfreier Räume nach höherrangigem Recht | 236 |
a) Generelle Weisungsfreiheit aufgrund der Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben | 236 |
aa) Keine Erfassung des Instituts des Beauftragten von der Selbstverwaltungsgarantie | 237 |
bb) Keine Weisungsunabhängigkeit des Beauftragten aufgrund der Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben | 237 |
cc) Zusammenfassung | 238 |
b) Keine Beschränkung der Weisungen auf die Rechtmäßigkeitskontrolle | 238 |
5. Die Weisungsabhängigkeit des Beauftragten als Folge des Verfassungsrechts | 239 |
C. Faktisches Bestehen von Spielräumen mangels detaillierter Vorgaben der Aufsichtsbehörde | 239 |
I. Allgemeine Anweisungen für die Beauftragten als Verwaltungsvorschriften | 239 |
1. Regelungsinhalt der Verwaltungsvorschriften | 240 |
2. Regelungsdichte und Entscheidungsspielräume bei der praktischen Anwendung | 241 |
3. Möglichkeiten zur Abweichung von Verwaltungsvorschriften im Einzelfall | 241 |
II. Ausfüllen faktisch vorhandener weisungsfreier Räume | 241 |
1. Eigener Entscheidungsspielraum des Amtswalters | 242 |
2. Rechtliche Vorgaben für das faktisch weisungsfreie Handeln des Beauftragten | 242 |
a) Staatliches und gemeindliches Wohl als Bezugspunkte des Handelns | 242 |
b) Bestehen einer Pflicht zur zurückhaltenden Amtsführung | 244 |
aa) Rechtliche Basis für eine Pflicht zur Zurückhaltung | 244 |
bb) Folgerungen hieraus für die Aufgabenwahrnehmung | 244 |
c) Pflicht zur Bestellung eines Beirates | 245 |
§ 11 Stellung des Beauftragten in der Gemeindeverfassung | 245 |
A. Die Rechtsstellung nach § 124 S. 2 GO | 246 |
I. Der generelle Umfang der Gleichstellung mit gemeindlichen Organen | 246 |
1. Weitgehende Gleichstellung mit den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen | 246 |
a) Möglichst weitreichendes Einfügenin die Struktur der Kommunalverfassung | 246 |
b) Berücksichtigung der besonderen Stellung des Beauftragten | 248 |
2. Die Stellung als Organ der Gemeinde bei Zusammenfassung von Zuständigkeiten | 248 |
II. Stellung gegenüber der Gemeinde als Ganzes | 249 |
1. Keine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde | 249 |
a) Die Treuepflicht insbesondere nach § 32 GO NW | 249 |
b) Anwendbarkeit auf den Beauftragten | 250 |
2. Bestehen einer gemeindlichen Pflichtzur Unterstützung des Beauftragten | 251 |
a) Unterstützungspflicht keine Auflage im Sinne des VwVfG NW | 251 |
b) Keine Ableitung aus der Vorschrift des § 124 GO NW | 252 |
c) Bestehen einer gemeindlichen Pflicht zu staatsfreundlichem Verhalten? | 252 |
d) Intrakommunale Pflicht zu organfreundlichem Verhalten | 253 |
e) Zusammenfassung | 254 |
3. Der Beauftragte im Rahmen gemeindlicher Wahlen | 254 |
a) Ende der Wahlzeit und Schicksal des Beauftragten | 254 |
b) Die Wahl der Organe trotz andauernder Beauftragung | 255 |
III. Wirkung der Bestellung innerhalb der Gemeindeverwaltung | 256 |
1. Bindung an die Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung | 256 |
a) Beschränkung der Bestellung auf Aufgaben eines Organs | 256 |
aa) Die Bekanntgabe der Tagesordnung im Vorwege | 257 |
bb) Die Öffentlichkeit von Ratssitzungen | 257 |
b) Verfahrensvorschriften bei organübergreifender Beauftragung | 258 |
2. Die Eigenschaft als Dienstvorgesetzter | 259 |
IV. Abweichungen in der gemeindlichen Organisation | 260 |
1. Anstellung zusätzlichen Personals | 260 |
a) Notwendigkeit weiteren Personals zur Zweckerreichung | 260 |
b) Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 261 |
2. Die Bestellung eines stellvertretenden Beauftragten | 261 |
a) Der ständige Vertreter nach § 68 Abs. 1 GO NW | 261 |
b) Die Vertretung des Beauftragten bei Verhinderung | 263 |
3. Stellung eines Beirats und seiner Mitglieder | 264 |
a) Die Bestellung von Beiräten in NRW | 264 |
b) Berufung und Rechtsstellung der Beiratsmitglieder | 264 |
aa) Kein Ehrenamt i. S. d. § 28 Abs. 1 GO NW | 265 |
bb) Anwendbarkeit des VwVfG NW | 265 |
B. Die Wirkung der Beauftragtenbestellung gegenüber der Kommunalaufsicht | 266 |
I. Genehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde | 266 |
II. Die Anwendung von Aufsichtsmitteln gegenüber der Gemeinde | 267 |
III. Keine Möglichkeit zum Selbsteintritt durch die einsetzende Aufsichtsbehörde | 268 |
C. Direktdemokratische Elemente und Beauftragtenbestellung | 269 |
I. Die unmittelbare Partizipation der Bürger als verstärkte Einbindung in die gemeindliche Verwaltung | 269 |
II. Bürgerbegehren und - entscheid als Beispiel für plebiszitäre Elemente der Kommunalverfassung | 269 |
1. Bürgerbegehren und -entscheid als Ausnahme zur repräsentativen Demokratie | 270 |
2. Die Auswirkungen der Beauftragtenbestellung auf Bürgerbegehren und -entscheid | 271 |
a) Das Spannungsfeld möglicher Kompetenzüberschneidungen | 271 |
b) Aspekte des systematischen Verhältnisses | 271 |
aa) Der Wortlaut der §§ 26 Abs. 1 und 124 S. 2 GO NW und die Stellung des Beauftragten in der Gemeindeordnung | 271 |
bb) Der Katalog der Ausschlussgründe in § 26 Abs. 5 GO NW | 272 |
cc) Unzulässigkeit eines Bürgerentscheides wegen differierender Legitimationsbezüge | 274 |
c) Zwischenergebnis | 274 |
§ 12 Auswirkung der Beauftragtenbestellung auf die gewählten Gemeindeorgane | 275 |
A. Gänzliche Übertragung der Aufgaben zumindest eines Organs | 275 |
I. Der Ansatzpunkt für die Übertragung von Zuständigkeiten | 276 |
1. Die Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis im Organwalterverhältnis | 276 |
2. Das Organ als Bezugspunkt der Übertragung | 277 |
a) Die Beeinträchtigung im Innenverhältnis | 278 |
aa) Die Unterscheidung von Vertretungsmacht und Wahrnehmungsbefugnis | 278 |
bb) Die Begrenzung der Wahrnehmungszuständigkeit im Innenverhältnis | 278 |
cc) Rechtliche Folgen bei der Beschränkung nur im Innenverhältnis | 279 |
(1) Die Vertretungsmacht des Bürgermeisters nach § 63 GO NW | 279 |
(2) Begrenzung der Vertretungsmacht in Missbrauchsfällen | 280 |
b) Die Beeinträchtigung im Außenverhältnis | 280 |
3. Detaillierte Betrachtung des Instituts der Beauftragtenbestellung sowie ihrer praktischen Auswirkungen | 281 |
a) Das gemeindliche Organ als Ansatzpunkt der Beauftragtenbestellung | 281 |
aa) Die organbezogene Regelung des § 124 S. 2 GO NW | 281 |
bb) Der systematische Unterschied zu den Art. 57, 61 Abs. 2 S. 2 GG | 282 |
b) Die Änderung der durch die Gemeindeverfassung vorgegebenen Zuständigkeitsordnung | 282 |
aa) Möglichkeit der Änderung durch Verwaltungsakt | 283 |
bb) Unterschiedliche Auswirkungen der Änderung in Abhängigkeit von der Rechtsqualität | 283 |
(1) Auswirkungen auf gemeindliche Rechtsetzungsakte | 284 |
(2) Die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten wegen Unzuständigkeit | 284 |
(a) Die Voraussetzungen der Nichtigkeit nach§ 44 Abs. 1 VwVfG NW | 285 |
(b) Keine Nichtigkeit bei Handeln des verdrängten Organs | 286 |
(c) Rechtswidrigkeit als einheitliche Folge | 286 |
(3) Die Vorgesetzten eigenschaft des Organs | 287 |
(4) Keine Zuständigkeit des verdrängten Bürgermeisters in zivilrechtlichen Angelegenheiten | 287 |
c) Organschaftliche Vertretungsmacht in zivilrechtlichen Angelegenheiten | 288 |
aa) Die organschaftliche Vertretungsmacht als öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut | 288 |
bb) Die Vertretungsmacht des Beauftragten nach §§ 63 Abs. 1 S. 1, 124 GO NW | 288 |
cc) Grundsätzliche Möglichkeit paralleler umfassender Vertretungsmacht | 289 |
(1) Rechtliche Möglichkeit mehrerer unabhängig handelnder gesetzlicher Vertreter | 289 |
(2) § 80 InsO und die Stellung des Schuldners und seiner Organe in der Insolvenz | 290 |
(3) Zusammenfassung | 292 |
dd) Die Erforderlichkeit des Schutzes Dritter als Kriterium für die Annahme einer fortbestehenden Vertretungsmacht des Bürgermeisters | 292 |
(1) Die Schutzwürdigkeit des Drittvertrauens | 293 |
(a) Die Bekanntmachung der Bürgermeistereigenschaft | 293 |
(b) Die Beschränkung der Vertretungsmacht durch das Erfordernis aufsichtsbehördlicher Genehmigung | 294 |
(2) Keine Nachforschungspflicht des Dritten hinsichtlich der Vertretungsmacht | 295 |
(3) Zusammenfassung | 295 |
ee) Das Ruhen der Aufgaben bei einer Beauftragten bestellung | 295 |
4. Das Fortbestehen der Vertretungsmacht nach § 63 Abs. 1 GO NW aus Verkehrsschutzgründen | 296 |
5. Zwischenergebnis | 298 |
II. Übergang der Befugnisse auf den Beauftragten | 298 |
III. Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Organwalter | 299 |
1. Die Auswirkungen auf die kommunalen Wahlbeamten | 299 |
a) Die beamtenrechtliche Stellung der Wahlbeamten | 299 |
b) Auswirkungen auf Besoldung und ähnliche Leistungen des Dienstherren | 300 |
2. Die Auswirkungen auf die Mitglieder der Vertretungen | 302 |
IV. Zusammenfassung | 303 |
B. Teilweise Übernahme der Stellung | 303 |
§ 13 Die Geschäftsführung durch den Beauftragtenim Außenverhältnis | 304 |
A. Die Rechtsqualität außenwirksamer Akte | 304 |
I. Die zivilrechtliche Vertretungsmacht des Beauftragten nach §§ 124, 63 Abs. 1 S. 1 GO NW | 305 |
II. Die Wirkung öffentlich-rechtlicher Akte des Beauftragten | 305 |
1. Materiellrechtlich wirkende Entscheidungen | 305 |
2. Die prozessualen Maßnahmen während der Beauftragtenbestellung | 306 |
a) Vertretung vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten allgemein | 306 |
b) Die Prozessführung bei Klage gegen die Bestellungsverfügung | 306 |
aa) Ausschließliche Übernahme der Aufgaben des Bürgermeisters | 307 |
(1) Gerichtliche Vertretung der Gemeinde durch den Beauftragten | 307 |
(2) Verwaltungsgerichtliche Vertretung durch den Beauftragten bei diesbezüglicher Weisungsfreiheit | 308 |
(3) Die Vertretung der Gemeinde durch den insoweit verdrängten Bürgermeister | 308 |
(4) Die Vertretung der Gemeinde durch den Stellvertreter des Bürgermeisters analog § 53 Abs. 2 lit. b) GO NW | 309 |
(5) Bewertung der verschiedenen Vertretungsmodelle | 310 |
bb) Übertragung nur der Aufgaben des Rates | 311 |
cc) Wahrnehmung der Aufgaben von Rat und Bürgermeister durch den Beauftragten | 311 |
c) Prozessvertretung bei anderweitigen Klagen gegen die staatlichen Aufsichtsbehörden | 312 |
B. Die Notwendigkeit der Beachtung von durch die Gemeindeordnung angeordneten Formvorschriften | 312 |
C. Das Erfordernis der Zeichnung als Beauftragter | 313 |
D. Nichtigkeit der Bestellung sowie Rücknahme für die Vergangenheit und die Folgen für die Geschäftsführung des Beauftragten | 314 |
I. Die Rechtsfolgen nichtiger bzw. zurückgenommener Beamtenernennungen | 315 |
II. Die fehlerhafte Wahl der Volksvertretung und ihre Auswirkungen | 315 |
III. Die Folgen der Unwirksamkeit der Beauftragtenbestellung | 316 |
§ 14 Die persönliche Stellung des Beauftragten | 317 |
A. Das Verhältnis des Beauftragten zum Land als Träger der Kommunalaufsicht | 317 |
I. Überblick über die im Schrifttum vertretenen Ansichten | 317 |
II. Die gesetzliche Regelung des § 141 S. 2 Hess. GO | 318 |
III. Die Herleitung der rechtlichen Stellung des Beauftragten aus dem öffentlichen Dienstrecht | 319 |
1. Die rechtliche Kategorisierung der Leistung von Diensten im Bereich der Verwaltung | 319 |
a) Die Bestellung von Beamten als besonderes rechtliches Verhältnis | 319 |
aa) Das Amt in statusrechtlicher Hinsicht | 320 |
bb) Das funktionelle Amtsverständnis | 320 |
b) Die Beschäftigung von Angestellten und Arbeitern | 321 |
c) Besondere öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse | 321 |
2. Die Rechtsposition des Beauftragten unter Berücksichtigung seiner Funktion in allgemeiner Betrachtung | 322 |
a) Die dienstrechtlich relevanten Besonderheiten der Beauftragtenbestellung | 322 |
b) Kein genereller Zwang zur Beamtenbestellung aus Art. 33 Abs. 4 GG und § 4 Abs. 2 LBG NW | 322 |
aa) Die Reichweite des Funktionsvorbehalts des Grundgesetzes und seine Ausprägung im LBG NW | 323 |
bb) Die Tätigkeit des Beauftragten im Lichte des Funktionsvorbehalts | 324 |
(1) Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht gegenüber der Gemeinde | 324 |
(2) Die außenwirksame Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben | 325 |
(3) Die Stellung des Beauftragten als Disziplinarvorgesetzter | 326 |
cc) Zusammenfassung | 326 |
c) Kein öffentlich-rechtlich strukturiertes Amtsverhältnis sui generis | 326 |
d) Grundsätzliche Wahlfreiheit bei der Bestellung hinsichtlich des Grundverhältnisses | 327 |
B. Die Ausgestaltung des Grundverhältnisses in exemplarischer Darstellung | 327 |
I. Der Einsatz von Beamten als Beauftragte | 327 |
1. Landesbeamte als Beauftragte der staatlichen Kommunalaufsicht | 327 |
a) Die beamtenrechtliche Einordnung des Einsetzungsbescheides | 328 |
aa) Die Wahrnehmung der Tätigkeit im Hauptamt | 328 |
(1) Die Beauftragung als Umsetzung oder Abordnung | 328 |
(2) Die Beauftragung als unterwertige Tätigkeit i. S. d. Beamtenrechts? | 329 |
bb) Die Beauftragung als Nebenamt | 330 |
b) Die Alimentation des Beauftragten | 330 |
aa) Das Alimentationsprinzip als Grundsatz des Berufsbeamtentums | 330 |
bb) Die Ansprüche des Beauftragen nach geltendem Recht | 331 |
(1) Die Dienstbezüge des Beamten | 331 |
(2) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung | 332 |
2. Die Verwendung Beamter anderer Dienstherren | 333 |
II. Die Beauftragung von bisher nicht im Beamtenverhältnis stehenden Personen | 334 |
1. Die Ernennung zum Beamten auf Widerruf bzw. zum Ehrenbeamten | 334 |
a) Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf | 334 |
b) Die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis nach § 5 Abs. 4 LBG NW | 336 |
2. Die Begründung oder Fortsetzung eines Angestelltenverhältnisses | 336 |
3. Der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages | 336 |
C. Das Verhältnis des Beauftragten zur Gemeinde | 338 |
§ 15 Kostentragungspflicht und Haftungsrecht | 339 |
A. Die Pflicht zur Erstattung der Kosten nach § 124 S. 1 GO NW | 339 |
I. Die Kosten für veranlasste Maßnahmen | 340 |
II. Die Aufwendungen für den Beauftragten selbst | 340 |
1. Keine Pflicht zur Übernahme der Kosten für den Beauftragten | 341 |
2. Weites Verständnis der Kostentragungspflicht | 341 |
3. Differenzierte Kostentragungspflicht der Gemeinde | 342 |
a) Grundsätzliche Pflicht zur Übernahme aller Kosten | 342 |
b) Einschränkungen der Kostentragungspflicht | 343 |
aa) Bei der Kostentragung zu berücksichtigende Positionen | 343 |
(1) Weiter Spielraum der Kommunalaufsicht | 343 |
(2) Keine Umlagefähigkeit allgemeiner Aufsichtskosten | 344 |
(3) Die Besoldung eines Landesbeamten als Kosten gemäß § 124 S. 1 GO NW | 344 |
bb) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze der Kostenaufbürdung | 345 |
(1) Die Ermessensentscheidung über die Kostentragung im Ordnungsrecht | 345 |
(2) Die Übertragbarkeit auf die Kostentragung im Kommunalaufsichtsrecht | 346 |
III. Die Festsetzung der zu erstattenden Kosten durch die Aufsicht | 346 |
B. Haftungsrechtliche Aspekte der Beauftragtenbestellung | 346 |
I. Die Haftung für Handlungen des Beauftragten gegenüber Dritten | 347 |
1. Die Staatshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG | 347 |
a) Die Ausübung eines öffentlichen Amtes | 347 |
b) Der Anspruchsgegner bei Verletzung von Amtspflichten | 347 |
aa) Die differierenden Ansichten in Rechtsprechung und Literatur | 348 |
(1) Das bestellende Land als Träger der Haftungslast | 348 |
(2) Die staatshaftungsrechtliche Zuordnung zur Gemeinde | 349 |
bb) Die Bestimmung des Staatshaftungssubjekts im Rahmen des gegebenen Rechts | 350 |
(1) Die theoretischen Modelle zur Bestimmung des Haftungssubjekts | 350 |
(a) Die Anstellung als entscheidendes Element | 351 |
(b) Die Bestimmung des Haftungssubjekts nach der ausgeübten Funktion | 351 |
(c) Die Unterscheidung nach der Übertragung des Amtes | 352 |
(2) Das Land als Haftungssubjekt hinsichtlich der Handlungen des Beauftragten | 352 |
(a) Die Haftung des Staates nach allgemeinen staatshaftungsrechtlichen Regeln | 352 |
(b) Keine abweichende landesrechtliche Regelung durch § 124 GO NW | 356 |
(c) Keine wertungsbedingte Korrektur zulasten der Gemeinde | 357 |
cc) Zusammenfassung | 358 |
c) Der Regress gegenüber dem Beauftragten | 359 |
aa) Rechtliche Grundlagen des Regressanspruchs | 359 |
bb) Der Anspruchsinhaber im Rahmen des § 84 Abs. 1 LBG NW | 359 |
(1) § 84 Abs. 1 S. 1 LBG NW als bloßes Erfordernis der Dienstherreneigenschaft | 360 |
(2) Das Dienst- und Treueverhältnis als zwingende Voraussetzung | 361 |
(3) Die Auswirkungen auf den Rückgriffsanspruch gegenüber dem Beauftragten | 361 |
(4) Das Beamtenverhältnis als Grundlage der Regelung | 362 |
(5) Zusammenfassung | 362 |
2. Die zivilrechtliche Zurechnung nach §§ 31, 89 BGB | 362 |
3. Zusammenfassung | 364 |
II. Die Haftung des Landes gegenüber der betroffenen Gemeinde | 364 |
1. Die außenwirksame drittgerichtete Amtspflicht | 365 |
2. Die Verletzung der gemeindebezogenen Amtspflicht | 366 |
§ 16 Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen | 366 |
A. Rechtsschutz für die Gemeinde | 367 |
I. Die Einsetzung als Streitgegenstand | 367 |
II. Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen des Beauftragten | 367 |
III. Die Verpflichtung des Landes zur Aufhebung oder Beschränkung der Bestellung | 368 |
B. Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeindeorgane | 369 |
I. Die Betroffenheit des Gemeinderats | 369 |
II. Die Betroffenheit des Bürgermeisters | 370 |
C. Betroffenheit des einzelnen Ratsmitgliedes | 371 |
D. Keine Betroffenheit Außenstehender in eigenen Rechten | 371 |
§ 17 Bewertung und Ausblick | 371 |
Zusammenfassung in Leitsätzen | 373 |
Literaturverzeichnis | 380 |
Sachwortregister | 408 |