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Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht.

Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach § 124 und § 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.

AutorGerald Buck
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1135
Seitenanzahl409 Seiten
ISBN9783428530779
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
In der Kommunalaufsicht hat die Beauftragtenbestellung bis heute eine untergeordnete Rolle gespielt. Vielfach ist sie allein als Teil eines abstrakten Drohpotenzials wahrgenommen worden, dessen bloße Existenz ein aus Sicht des Staates kooperatives Verhalten kommunaler Körperschaften sicherte. Eine Änderung der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in Nordrhein-Westfalen erscheint nun allerdings möglich: Ende 2005 wurde der Stadt Waltrop aufgrund der finanziellen Lage eine Beauftragtenbestellung konkret in Aussicht gestellt. Gleichzeitig befinden sich viele Gemeinden in kaum weniger großen finanziellen Nöten. In der Mehrzahl der Fälle werden einzelne Eingriffe nicht genügen. Umfassende, komplexere Problemlösungen statt vereinzelter von außen kommender Anweisungen sind die Domäne der Beauftragtenbestellung. Dabei befindet sich der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht naturgemäß in einem Spannungsfeld zwischen kommunaler Selbstverwaltung und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Diese rechtliche Herausforderung im Einklang mit dem Verfassungs- und Kommunalverfassungsrecht zu lösen, bildet den Kern der Arbeit. Gerald Buck stellt dabei die Beauftragtenbestellung unter Einbeziehung der historischen wie aktuellen Entwicklungen kommunal- und verfassungsrechtlicher Art dar und führt die sich dabei ergebenden zahlreichen Probleme einer auch praktisch verwertbaren Lösung zu. Die Untersuchung beinhaltet eine umfassende Darstellung der mit dem Beauftragten, seiner Bestellung und seiner Tätigkeit verbundenen rechtlichen Regelungen und Fragestellungen. Besondere Beachtung wird der Stellung des Beauftragten in der Kommunalverfassung gewidmet.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
§ 1 Zweck und Gang der Untersuchung32
Kapitel 1: Der Beauftragte als Rechtsinstitut35
§ 2 Der Begriff des Beauftragten und des Staatskommissars35
A. Bedeutung des Beauftragten im Zusammenhang mit § 124 S. 1 GO NW35
I. Bedeutung des Auftrages im bürgerlichen Recht36
II. Der Beauftragte im öffentlichen Recht37
1. Ableitung aus dem bürgerlichen Recht37
a) Analoge oder rechtsgrundsätzliche Anwendung37
b) Abweichender öffentlich-rechtlicher Begriff des Beauftragten37
2. Eigenständiger öffentlich-rechtlicher Begriff des Beauftragten39
III. Der Beauftragte im Hinblick auf § 124 S. 1 GO NW39
B. Der Begriff des Staatskommissars40
C. Übereinstimmung der Begriffe des Beauftragten und des Staatskommissars42
D. Veränderungen durch die Bezeichnung als Beauftragter?43
E. Zusammenfassung44
§ 3 Anwendung und Ausgestaltung des Mittels im Rahmen von Aufsicht45
A. Der Beauftragte bzw. Kommissar in früheren Rechtsordnungen45
I. Der Kommissar vor der Stein’schen Städteordnung von 180845
II. Von der Stein’schen Städteordnung bis zum Ende der Kaiserzeit48
III. Das Kommissarwesen in der Weimarer Republik49
1. Einsetzung von Staatskommissaren49
2. Rechtliche Situation in Preußen50
a) Rechtsansicht der preußischen Landesverwaltung51
b) Ableitung aus dem Begriff der Staatsaufsicht51
c) Unzulässigkeit der Bestellung mangels Rechtsgrundlage53
IV. Der Kommissar in der nationalsozialistischen Staatsordnung54
1. Das preußische Gemeindeverfassungsgesetz von 193355
a) Zustandekommen und Ziele der Neufassung55
b) Positivrechtliche Regelung der Bestellung von Staatskommissaren55
2. Die deutsche Gemeindeordnung von 193556
3. Praktische Bedeutung des Beauftragten in der Zeit des Nationalsozialismus56
B. Kommunalrechtliche Beauftragtenbestellungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland57
I. Der Beauftragte in den revidierten Gemeindeordnungen57
II. Beauftragtenbestellungen in der kommunalen Neugliederung57
III. Bestellungen zur Herstellung einer rechtmäßigen Verwaltung58
C. Beauftragte bei anderen Selbstverwaltungskörperschaften59
Kapitel 2: Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten60
§ 4 Bestellung und Aufgaben des Beauftragten im Gefüge der Aufsicht60
A. Die Selbstverwaltungsgarantien als Quelle der kommunalen Selbständigkeit60
I. Die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes60
1. Die institutionelle Rechtssubjektgarantie61
2. Die objektive Rechtsinstitutsgarantie62
a) Die Universalität der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung62
b) Eigenverantwortliche Regelung64
3. Die subjektive Rechtsstellungsgarantie66
4. Ergänzende Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung66
II. Das Gebot der gewählten Gemeindevertretung des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG67
III. Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 78 der nordrhein-westfälischen Verfassung68
1. Die institutionelle Garantie als Gebietskörperschaft68
2. Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe69
a) Der Organbegriff im Allgemeinen69
b) Der Begriff der gewählten Organe in Art. 78 Abs. 1 Verf. NW70
3. Die Trägerschaft der öffentlichen Verwaltung in Art. 78 Abs. 2 Verf. NW71
B. Grundlagen und Wesen der Kommunalaufsicht72
I. Begriff und Wesen der Aufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften72
1. Einflussmöglichkeit als Teil der Aufsicht72
2. Verhältnis von Aufsicht und kommunaler Selbstverwaltung73
II. Ziele der staatlichen Aufsicht über die Gemeinden74
1. Bewahrung der Interessen des Staatsganzen74
2. Langfristige und umfassende Bewahrung der Selbstverwaltung75
C. Ableitung der Aufgaben des Beauftragten76
I. Ziel und Zweck der Beauftragtenbestellung in genereller Hinsicht76
II. Besondere Berücksichtigung des § 75 Abs. 5 GO NW78
1. Der Begriff der Haushaltswirtschaft78
2. Das Ziel der geordneten Haushaltswirtschaft79
a) Die Ordnung der Haushaltswirtschaft79
b) Die dauerhafte Sicherung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung80
§ 5 Art und Umfang der Beauftragtenbestellung81
A. Teilweise oder umfassende Beauftragtenbestellung82
I. Der Umfang gemeindlicher Aufgaben82
1. Rückgriff auf andere GO-Bestimmungen82
a) Kein Rückgriff auf § 3 GO NW82
b) Verwendung des Begriffs in § 123 Abs. 1 GO NW83
c) Die Berücksichtigung der Allzuständigkeit des § 2 GO NW84
2. Berücksichtigung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeindeorganen85
a) Aufgaben der Gemeinde als solche85
aa) Wortlaut der Gemeindeordnung und rechtsvergleichende Aspekte85
bb) Systematik der §§ 123, 124 GO NW86
b) Gemeindeaufgaben als Organzuständigkeiten86
aa) Historische Auslegung86
bb) Kein zwingender systematischer Unterschied zur Ersatzvornahme87
cc) Zwischenergebnis88
c) Umfassendes Verständnis der gemeindlichen Aufgaben88
3. Gemeindliche Aufgaben bei Nichtzuständigkeit89
a) Umfassender Entzug aller wahrgenommenen Tätigkeiten90
b) Rechtmäßiges Aufgabenspektrum als Grenze der Übertragung92
aa) Keine Kompetenzverlagerung durch bloße Wahrnehmung92
bb) Bundesverfassungsrechtliche Aspekte bei der Auslegung92
cc) Landesverfassungs- und landesrechtliche Kompetenzordnung93
dd) Keine Wahrnehmung von Aufgaben anderer Gemeinden aufgrund Verfassungsrechts?94
ee) Einschränkende Auslegung aufgrund Sinns und Zwecks der Kommunalaufsicht94
c) Bewertung der verschiedenen Argumentationsstränge95
II. Bestellung nicht nur für Selbstverwaltungsaufgaben96
1. Freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben96
2. Auftragsangelegenheiten96
3. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung98
4. Zusammenfassung99
III. Abgrenzung von übergehenden und verbleibenden Aufgaben99
B. Organisatorischer Bezugspunkt für die Beauftragtenbestellung100
I. Verdrängung kommunaler Organe durch Beauftragte100
1. Der Begriff des Organs100
a) Merkmale des Organbegriffs101
2. Bürgermeister und Gemeinderat als gemeindliche Organe102
3. Organqualität weiterer gemeindlicher Funktionsträger103
a) Die Beigeordneten nach § 71 Abs. 1 GO NW103
b) Der Verwaltungsvorstand der Gemeinde104
c) Der Kämmerer104
d) Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes105
e) Der Verantwortliche für die Zahlungsabwicklung106
f) Der allgemeine Stellvertreter106
g) Der Standesbeamte107
h) Die Ausschüsse des Rates107
i) Die Bezirksvertretungen108
4. Kein engerer Organbegriff in § 124 GO?108
a) Berücksichtigung des Wortlauts sowie der vergangenen Änderungen der Gemeindeordnung NW109
b) Sinn und Zweck der Vorschrift109
aa) Bestellung für andere Organe als milderes Mittel109
bb) Übernahme aller Aufgaben gemäß § 124 S. 1 GO NW110
5. Besonderheiten bei Organen der Kreise110
a) Der Landrat in der Organleihe110
b) Der Kreisausschuss111
II. Anknüpfung auch an Funktionsträger ohne Organstellung?112
C. Verdrängung mehrerer Organe durch einen Beauftragten112
I. Historischer Kontext112
II. Situation in anderen Bundesländern113
III. Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen114
1. In der Literatur vertretene Ansätze114
a) Notwendigkeit der Bestellung eines Beauftragten für jedes Organ114
b) Gesetzeslage erlaubt ausschließlich die Bestellung eines Beauftragten116
c) Bestellung eines oder mehrerer Beauftragter für eine Gemeinde116
2. Verfahrensweisen in der praktischen Handhabung117
3. Mögliche Determinanten für eine Lösung117
a) Der Grundsatz der Gewaltenteilung117
b) Das System von checks and balances als Ausdruck einer dualistischen Gemeindeverfassung119
c) Das Gebot der Rechtmäßigkeit der Verwaltung120
4. Auflösung zu Gunsten der Möglichkeit der Bestellung nur eines Beauftragten120
D. Verdrängung nur eines Organteils durch einen Beauftragten122
E. Einsetzung von Kollegialgremien als Beauftragte123
F. Bloße Einsetzung zur Beobachtung125
G. Die Unterscheidungzwischen Präventiv- und Repressivkommissar – eine notwendige Kategorisierung?126
I. Unterscheidung zwischen beiden Arten126
II. Gesetzliche Herleitung des sog. Präventivkommissars127
III. Berechtigung der Unterscheidung127
IV. Zusammenfassung128
§ 6 Grenzen der Bestellung eines Beauftragten129
A. Die grundgesetzlichen Vorgaben für die gemeindliche Selbstverwaltung129
I. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG129
1. Die Beeinträchtigung der objektiven Rechtsinstitutsgarantie129
a) Die Universalität der Aufgabenerfüllung130
b) Die Eigenverantwortlichkeit131
2. Die Rechtfertigung von Beeinträchtigungen132
a) Der Begriff des gesetzlichen Rahmens132
b) Der Kernbereich der Selbstverwaltung133
aa) Der Kernbereich des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG als Mindeststandard133
bb) Wahrung dieses Kerns bei der Beauftragtenbestellung135
(1) Verkürzung des Kernbereichs durch die Beauftragtenbestellung135
(a) Die Aufsicht als Begrenzung der Selbstverwaltung im Grundgesetz136
(b) Der Beauftragte als Teil der hergebrachten Aufsicht?138
(c) Einschränkendes Verständnis des Kernbereichs in Notsituationen142
(2) Kollidierendes Verfassungsrecht als Eingriffslegitimation143
II. Die Grundsätze der Demokratie in Art. 28 Abs. 1 S. 1 und 2 GG145
1. Folgen für die Bestellung eines Beauftragten für die Aufgaben des Bürgermeisters145
2. Die Verdrängung des Rates im Lichte des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG146
3. Ausnahmen im Bereich des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG147
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beauftragtenbestellung im Hinblick auf Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG148
B. Die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 78 Verf. NW149
I. Die Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts in Art. 78 Verf. NW149
1. Der Gesetzesvorbehalt in Art. 78 Verf. NW149
2. Die Überwachung der Gesetzmäßigkeit als Grenze des Selbstverwaltungsrechts151
II. Ist die Beauftragtenbestellung überhaupt noch ein Aufsichtsmittel?152
C. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit153
I. Legitimität des angestrebten Zwecks154
II. Die Zwecktauglichkeit der Beauftragtenbestellung154
III. Das Gebot des Interventionsminimums155
1. Zweistufige Prüfung der Erforderlichkeit156
2. Beschränkungen der Beauftragtenbestellung selbstals milderes Mittel156
a) Messung der Eingriffsintensität157
b) Bestellung nicht für Hauptorgane158
3. Das Verhältnis zu den anderen Aufsichtsmitteln158
a) Das Verhältnis zum Informationsrecht158
b) Das Verhältnis zur Ersatzvornahme159
aa) Allgemeines Verhältnis von Ersatzvornahme und Beauftragtenbestellung159
bb) Die Ersatzvornahme als Alternativmittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung160
c) Das Verhältnis zur Aufhebung160
d) Die Ratsauflösung als Alternative?161
4. Der externe Sparberater als milderes Mittel?162
a) Die Bestellung eines externen Beraters durch die Bezirksregierung Münster162
aa) Die haushaltsrechtliche Situation der Stadt Waltrop vor der Bestellung162
bb) Das Mittel des bestellten externen Beraters163
cc) Die rechtlichen Ausführungen der Bezirksregierung Münster164
b) Der externe Berater als nicht zulässiges Mittel165
aa) Die Beraterbestellung unter Erforderlichkeits- Gesichtspunkten165
bb) Rechtliche Zulässigkeit der Einsetzung eines Beraters166
(1) Rechtsgrundlage 124 GO NW analog166
(a) Vorhandensein einer Regelungslücke im Gesetz166
(b) Planwidrigkeit der Regelungslücke167
(2) Die Zulässigkeit der Bestellung aufgrund Erst-Recht-Schlusses168
(3) Ableitung einer Bestellungsbefugnis aus dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit170
(4) Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Bestellung171
IV. Die Proportionalität der Beauftragtenbestellung172
Kapitel 3: Voraussetzungen der Bestellung und Rechtsfolge174
§ 7 Die Voraussetzungen der Beauftragtenbestellung174
A. Ermächtigung und Zuständigkeit im Behördenaufbau174
I. Die Zuständigkeit nach § 124 S. 1 GO NW174
II. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde nach § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW175
B. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen175
I. Anhörungserfordernis nach § 28 Abs. 1 VwVfG NW176
II. Bedeutung von Schriftform und Begründung176
III. Notwendigkeit einer förmlichen Androhung177
1. Zweck der Androhung in der Vollstreckung178
2. Ableitung aus dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit178
3. Keine völlige Überrumpelung der Gemeinde179
C. Die materiellen Voraussetzungen des § 124 GO NW180
I. Das Nichtausreichen der anderen Aufsichtsmittel180
1. Nichtausreichen als rechtliche Kategorie180
2. Inhaltliche und zeitliche Subsidiarität der Bestellung181
a) Das sachliche ultima ratio-Erfordernis des § 124 S. 1 GO NW181
aa) Striktes Verständnis im Sinne einer Stufenfolge181
bb) Erforderlichkeit als offensichtliches Nichtausreichen milderer Mittel182
cc) Kein striktes Verständnis aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich183
b) Die zeitliche Dimension des ultima-ratio-Prinzips184
aa) Der Beginn der Bestellung184
bb) Die Beendigung der Bestellung185
II. Der Verzicht insbesondere auf die Voraussetzung der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung186
1. Regelungsinhalt in der Vergangenheit sowie in anderen Bundesländern186
a) Das Erfordernis des geordneten Gangs der Verwaltung der Gemeinde187
aa) Materieller Inhalt des Erfordernisses187
bb) Beschränkung der Reichweite der Aufsicht189
b) Gleichschaltung durch die „Ziele der Staatsführung“190
2. Gründe für den Verzicht in den Beratungen zur GO NW190
III. Auswirkungen auf die Voraussetzungendes § 124 S. 1 GO NW191
1. Keine materiellrechtliche Änderung durch Streichung192
2. Das Nichtausreichen der §§ 121 bis 123 GO NW als alleinige Voraussetzung193
3. Die schwere Erschütterung des Gemeindelebens als Aspekt der Verhältnismäßigkeit193
a) Aus den Gesetzgebungsmaterialien zu entnehmender Wille des Gesetzgebers193
b) Die Schwere der Beeinträchtigung als Aspekt der Verhältnismäßigkeit194
D. Voraussetzungen der Bestellungnach § 75 Abs. 5 GO NW195
I. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW195
1. Der Fall des § 75 Abs. 5 S. 1 GO NW195
2. Das Nichtausreichen anderer Befugnisse des § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW195
3. Die zwingende Finalität der Maßnahme196
II. Die sinngemäße Anwendung des § 124 GO196
III. Zusammenfassung197
§ 8 Die Rechtsfolgen des § 124 GO NW198
A. Entschließungsermessen bei der Bestellung von Beauftragten?198
I. Das Verständnis des Legalitätsprinzips des Art. 114 Bayrische GO198
II. Die Eröffnung von Entschließungsermessenin den §§ 124 S. 1 bzw. 75 Abs. 5 S. 2 GO NW199
1. Aufsichtsmaßnahmen und generelle Eröffnung von Ermessen199
2. Der Wortlaut der §§ 124 S. 1, 75 Abs. 5 S. 2 GO NWund seine Auslegung200
3. Die Ermessensreduktion im Rahmen der Bestellung201
a) Generelle Überlegungen zur Ermessensreduktion202
b) Die verschiedenen Ursachen der Reduktion202
aa) Sinn und Zweck der Ermessensnorm202
bb) Reduktion aufgrund Tatbestandsintensivierung203
cc) Überlagerung des Ermessens durch andere Normen204
dd) Anspruch gegen die Kommunalaufsicht auf Einschreiten205
(1) Anspruch der betroffenen Gemeinde auf Einschreiten205
(2) Anspruch Dritter auf Einschreiten gegen die Gemeinde206
B. Das Auswahlermessen im Rahmen der Beauftragtenbestellung206
I. Der Umfang der Bestellung206
II. Die Person des Beauftragten207
III. Die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses mit dem Beauftragten208
Kapitel 4: Die Rechtsstellung des Beauftragten209
§ 9 Der Beauftragte als Staats- oder Gemeindeorgan209
A. Der Beauftragte als Gemeindeorgan209
B. Qualifizierung als staatliches Organ211
C. Differenzierung nach der Art der Beauftragung213
D. Doppelstellung der Beauftragten als Staats- und Gemeindeorgan214
E. Die Ableitung der Organstellungaus dem Begriff des Organs215
I. Der Begriff des Organs als Zuordnungsobjekt im Recht der Körperschaften215
II. Die Zuordnung des kommunalaufsichtsrechtlichen Beauftragten216
1. Keine Differenzierung nach der Art des Beauftragten217
2. Der Zweck der Beauftragtenbestellung und die Art der wahrgenommenen Aufgaben217
a) Der Zweck der Beauftragung als Maßstab für das institutionell-organisatorische Verständnis des Beauftragten217
aa) Zweck der Beauftragtenbestellung218
bb) Der Inhalt der Beauftragung218
cc) Folgerungen für die institutionelle Stellung des Beauftragten219
dd) Die gesetzliche Rechtsstellungs-Fiktion des § 124 S. 2 GO NW220
(1) Gesetzgebungsverfahren220
(2) Vergleichbarkeit mit der Gestaltung des § 26 Abs. 2 S. 1, 2. HS BGB220
(3) Zusammenfassung221
b) Untersuchung der funktionellen Auswirkungen auf die organschaftliche Zuordnung221
aa) Rechtsdogmatische Ansatzpunkte221
(1) Die Arten der Zuständigkeit221
(a) Die Begriffe der Verbands- und Organkompetenz222
(b) Die Unterscheidung zwischen Sach- und Wahrnehmungskompetenz222
(2) Parallelen zu anderen Rechtsinstituten223
(a) Parallelen zur Situation der Organleihe223
(b) Parallelen zur Ersatzvornahme224
bb) Die gesetzliche Rechtsstellungs-Fiktion und ihre Auswirkungen auf das Aufgabenverständnis226
cc) Nur funktionelle Übernahme der Aufgaben226
3. Differenzierte Darstellung der Organschaft als Ausdruck bipolaren Handelns226
§ 10 Weisungsgebundenheit und Berücksichtigung gemeindlicher Belange227
A. Der Grundsatz des hierarchischen Verwaltungsaufbaus227
B. Weisungsabhängigkeit auch für den Beauftragten228
I. Abweichende Ansichten zur Weisungsabhängigkeit des Beauftragten229
1. Weisungsmöglichkeit der Kommunalaufsicht229
2. Zwang zur weisungsfreien Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben230
II. Die rechtlich determinierte Weisungsabhängigkeitdes Beauftragten231
1. Die Pflicht zur Befolgung von Weisungen beim bürgerlich-rechtlichen Auftrag231
2. Möglichkeit des Bestehens weisungsfreier Räume in der Verwaltung231
a) Existenz und Zulässigkeit derartiger Freiräume231
aa) Vorhandensein nicht weisungsgebundener Stellen in der Exekutive231
bb) Zulässigkeit weisungsfreier Räume in der Exekutive232
(1) Leitungsbefugnis und Verantwortlichkeit des Ministers232
(2) Verfassungsrechtliche Begrenzungen der Leitungsbefugnis des Ministers233
(3) Die demokratische Legitimation der Verwaltung233
(4) Zusammenfassung234
b) Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte als verfassungsrechtlich vorgesehener weisungsfreier Beauftragter235
3. Keine Weisungsfreiheit nach § 124 GO NW235
4. Keine Notwendigkeit weisungsfreier Räume nach höherrangigem Recht236
a) Generelle Weisungsfreiheit aufgrund der Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben236
aa) Keine Erfassung des Instituts des Beauftragten von der Selbstverwaltungsgarantie237
bb) Keine Weisungsunabhängigkeit des Beauftragten aufgrund der Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben237
cc) Zusammenfassung238
b) Keine Beschränkung der Weisungen auf die Rechtmäßigkeitskontrolle238
5. Die Weisungsabhängigkeit des Beauftragten als Folge des Verfassungsrechts239
C. Faktisches Bestehen von Spielräumen mangels detaillierter Vorgaben der Aufsichtsbehörde239
I. Allgemeine Anweisungen für die Beauftragten als Verwaltungsvorschriften239
1. Regelungsinhalt der Verwaltungsvorschriften240
2. Regelungsdichte und Entscheidungsspielräume bei der praktischen Anwendung241
3. Möglichkeiten zur Abweichung von Verwaltungsvorschriften im Einzelfall241
II. Ausfüllen faktisch vorhandener weisungsfreier Räume241
1. Eigener Entscheidungsspielraum des Amtswalters242
2. Rechtliche Vorgaben für das faktisch weisungsfreie Handeln des Beauftragten242
a) Staatliches und gemeindliches Wohl als Bezugspunkte des Handelns242
b) Bestehen einer Pflicht zur zurückhaltenden Amtsführung244
aa) Rechtliche Basis für eine Pflicht zur Zurückhaltung244
bb) Folgerungen hieraus für die Aufgabenwahrnehmung244
c) Pflicht zur Bestellung eines Beirates245
§ 11 Stellung des Beauftragten in der Gemeindeverfassung245
A. Die Rechtsstellung nach § 124 S. 2 GO246
I. Der generelle Umfang der Gleichstellung mit gemeindlichen Organen246
1. Weitgehende Gleichstellung mit den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen246
a) Möglichst weitreichendes Einfügenin die Struktur der Kommunalverfassung246
b) Berücksichtigung der besonderen Stellung des Beauftragten248
2. Die Stellung als Organ der Gemeinde bei Zusammenfassung von Zuständigkeiten248
II. Stellung gegenüber der Gemeinde als Ganzes249
1. Keine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde249
a) Die Treuepflicht insbesondere nach § 32 GO NW249
b) Anwendbarkeit auf den Beauftragten250
2. Bestehen einer gemeindlichen Pflichtzur Unterstützung des Beauftragten251
a) Unterstützungspflicht keine Auflage im Sinne des VwVfG NW251
b) Keine Ableitung aus der Vorschrift des § 124 GO NW252
c) Bestehen einer gemeindlichen Pflicht zu staatsfreundlichem Verhalten?252
d) Intrakommunale Pflicht zu organfreundlichem Verhalten253
e) Zusammenfassung254
3. Der Beauftragte im Rahmen gemeindlicher Wahlen254
a) Ende der Wahlzeit und Schicksal des Beauftragten254
b) Die Wahl der Organe trotz andauernder Beauftragung255
III. Wirkung der Bestellung innerhalb der Gemeindeverwaltung256
1. Bindung an die Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung256
a) Beschränkung der Bestellung auf Aufgaben eines Organs256
aa) Die Bekanntgabe der Tagesordnung im Vorwege257
bb) Die Öffentlichkeit von Ratssitzungen257
b) Verfahrensvorschriften bei organübergreifender Beauftragung258
2. Die Eigenschaft als Dienstvorgesetzter259
IV. Abweichungen in der gemeindlichen Organisation260
1. Anstellung zusätzlichen Personals260
a) Notwendigkeit weiteren Personals zur Zweckerreichung260
b) Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes261
2. Die Bestellung eines stellvertretenden Beauftragten261
a) Der ständige Vertreter nach § 68 Abs. 1 GO NW261
b) Die Vertretung des Beauftragten bei Verhinderung263
3. Stellung eines Beirats und seiner Mitglieder264
a) Die Bestellung von Beiräten in NRW264
b) Berufung und Rechtsstellung der Beiratsmitglieder264
aa) Kein Ehrenamt i. S. d. § 28 Abs. 1 GO NW265
bb) Anwendbarkeit des VwVfG NW265
B. Die Wirkung der Beauftragtenbestellung gegenüber der Kommunalaufsicht266
I. Genehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde266
II. Die Anwendung von Aufsichtsmitteln gegenüber der Gemeinde267
III. Keine Möglichkeit zum Selbsteintritt durch die einsetzende Aufsichtsbehörde268
C. Direktdemokratische Elemente und Beauftragtenbestellung269
I. Die unmittelbare Partizipation der Bürger als verstärkte Einbindung in die gemeindliche Verwaltung269
II. Bürgerbegehren und - entscheid als Beispiel für plebiszitäre Elemente der Kommunalverfassung269
1. Bürgerbegehren und -entscheid als Ausnahme zur repräsentativen Demokratie270
2. Die Auswirkungen der Beauftragtenbestellung auf Bürgerbegehren und -entscheid271
a) Das Spannungsfeld möglicher Kompetenzüberschneidungen271
b) Aspekte des systematischen Verhältnisses271
aa) Der Wortlaut der §§ 26 Abs. 1 und 124 S. 2 GO NW und die Stellung des Beauftragten in der Gemeindeordnung271
bb) Der Katalog der Ausschlussgründe in § 26 Abs. 5 GO NW272
cc) Unzulässigkeit eines Bürgerentscheides wegen differierender Legitimationsbezüge274
c) Zwischenergebnis274
§ 12 Auswirkung der Beauftragtenbestellung auf die gewählten Gemeindeorgane275
A. Gänzliche Übertragung der Aufgaben zumindest eines Organs275
I. Der Ansatzpunkt für die Übertragung von Zuständigkeiten276
1. Die Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis im Organwalterverhältnis276
2. Das Organ als Bezugspunkt der Übertragung277
a) Die Beeinträchtigung im Innenverhältnis278
aa) Die Unterscheidung von Vertretungsmacht und Wahrnehmungsbefugnis278
bb) Die Begrenzung der Wahrnehmungszuständigkeit im Innenverhältnis278
cc) Rechtliche Folgen bei der Beschränkung nur im Innenverhältnis279
(1) Die Vertretungsmacht des Bürgermeisters nach § 63 GO NW279
(2) Begrenzung der Vertretungsmacht in Missbrauchsfällen280
b) Die Beeinträchtigung im Außenverhältnis280
3. Detaillierte Betrachtung des Instituts der Beauftragtenbestellung sowie ihrer praktischen Auswirkungen281
a) Das gemeindliche Organ als Ansatzpunkt der Beauftragtenbestellung281
aa) Die organbezogene Regelung des § 124 S. 2 GO NW281
bb) Der systematische Unterschied zu den Art. 57, 61 Abs. 2 S. 2 GG282
b) Die Änderung der durch die Gemeindeverfassung vorgegebenen Zuständigkeitsordnung282
aa) Möglichkeit der Änderung durch Verwaltungsakt283
bb) Unterschiedliche Auswirkungen der Änderung in Abhängigkeit von der Rechtsqualität283
(1) Auswirkungen auf gemeindliche Rechtsetzungsakte284
(2) Die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten wegen Unzuständigkeit284
(a) Die Voraussetzungen der Nichtigkeit nach§ 44 Abs. 1 VwVfG NW285
(b) Keine Nichtigkeit bei Handeln des verdrängten Organs286
(c) Rechtswidrigkeit als einheitliche Folge286
(3) Die Vorgesetzten eigenschaft des Organs287
(4) Keine Zuständigkeit des verdrängten Bürgermeisters in zivilrechtlichen Angelegenheiten287
c) Organschaftliche Vertretungsmacht in zivilrechtlichen Angelegenheiten288
aa) Die organschaftliche Vertretungsmacht als öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut288
bb) Die Vertretungsmacht des Beauftragten nach §§ 63 Abs. 1 S. 1, 124 GO NW288
cc) Grundsätzliche Möglichkeit paralleler umfassender Vertretungsmacht289
(1) Rechtliche Möglichkeit mehrerer unabhängig handelnder gesetzlicher Vertreter289
(2) § 80 InsO und die Stellung des Schuldners und seiner Organe in der Insolvenz290
(3) Zusammenfassung292
dd) Die Erforderlichkeit des Schutzes Dritter als Kriterium für die Annahme einer fortbestehenden Vertretungsmacht des Bürgermeisters292
(1) Die Schutzwürdigkeit des Drittvertrauens293
(a) Die Bekanntmachung der Bürgermeistereigenschaft293
(b) Die Beschränkung der Vertretungsmacht durch das Erfordernis aufsichtsbehördlicher Genehmigung294
(2) Keine Nachforschungspflicht des Dritten hinsichtlich der Vertretungsmacht295
(3) Zusammenfassung295
ee) Das Ruhen der Aufgaben bei einer Beauftragten bestellung295
4. Das Fortbestehen der Vertretungsmacht nach § 63 Abs. 1 GO NW aus Verkehrsschutzgründen296
5. Zwischenergebnis298
II. Übergang der Befugnisse auf den Beauftragten298
III. Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Organwalter299
1. Die Auswirkungen auf die kommunalen Wahlbeamten299
a) Die beamtenrechtliche Stellung der Wahlbeamten299
b) Auswirkungen auf Besoldung und ähnliche Leistungen des Dienstherren300
2. Die Auswirkungen auf die Mitglieder der Vertretungen302
IV. Zusammenfassung303
B. Teilweise Übernahme der Stellung303
§ 13 Die Geschäftsführung durch den Beauftragtenim Außenverhältnis304
A. Die Rechtsqualität außenwirksamer Akte304
I. Die zivilrechtliche Vertretungsmacht des Beauftragten nach §§ 124, 63 Abs. 1 S. 1 GO NW305
II. Die Wirkung öffentlich-rechtlicher Akte des Beauftragten305
1. Materiellrechtlich wirkende Entscheidungen305
2. Die prozessualen Maßnahmen während der Beauftragtenbestellung306
a) Vertretung vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten allgemein306
b) Die Prozessführung bei Klage gegen die Bestellungsverfügung306
aa) Ausschließliche Übernahme der Aufgaben des Bürgermeisters307
(1) Gerichtliche Vertretung der Gemeinde durch den Beauftragten307
(2) Verwaltungsgerichtliche Vertretung durch den Beauftragten bei diesbezüglicher Weisungsfreiheit308
(3) Die Vertretung der Gemeinde durch den insoweit verdrängten Bürgermeister308
(4) Die Vertretung der Gemeinde durch den Stellvertreter des Bürgermeisters analog § 53 Abs. 2 lit. b) GO NW309
(5) Bewertung der verschiedenen Vertretungsmodelle310
bb) Übertragung nur der Aufgaben des Rates311
cc) Wahrnehmung der Aufgaben von Rat und Bürgermeister durch den Beauftragten311
c) Prozessvertretung bei anderweitigen Klagen gegen die staatlichen Aufsichtsbehörden312
B. Die Notwendigkeit der Beachtung von durch die Gemeindeordnung angeordneten Formvorschriften312
C. Das Erfordernis der Zeichnung als Beauftragter313
D. Nichtigkeit der Bestellung sowie Rücknahme für die Vergangenheit und die Folgen für die Geschäftsführung des Beauftragten314
I. Die Rechtsfolgen nichtiger bzw. zurückgenommener Beamtenernennungen315
II. Die fehlerhafte Wahl der Volksvertretung und ihre Auswirkungen315
III. Die Folgen der Unwirksamkeit der Beauftragtenbestellung316
§ 14 Die persönliche Stellung des Beauftragten317
A. Das Verhältnis des Beauftragten zum Land als Träger der Kommunalaufsicht317
I. Überblick über die im Schrifttum vertretenen Ansichten317
II. Die gesetzliche Regelung des § 141 S. 2 Hess. GO318
III. Die Herleitung der rechtlichen Stellung des Beauftragten aus dem öffentlichen Dienstrecht319
1. Die rechtliche Kategorisierung der Leistung von Diensten im Bereich der Verwaltung319
a) Die Bestellung von Beamten als besonderes rechtliches Verhältnis319
aa) Das Amt in statusrechtlicher Hinsicht320
bb) Das funktionelle Amtsverständnis320
b) Die Beschäftigung von Angestellten und Arbeitern321
c) Besondere öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse321
2. Die Rechtsposition des Beauftragten unter Berücksichtigung seiner Funktion in allgemeiner Betrachtung322
a) Die dienstrechtlich relevanten Besonderheiten der Beauftragtenbestellung322
b) Kein genereller Zwang zur Beamtenbestellung aus Art. 33 Abs. 4 GG und § 4 Abs. 2 LBG NW322
aa) Die Reichweite des Funktionsvorbehalts des Grundgesetzes und seine Ausprägung im LBG NW323
bb) Die Tätigkeit des Beauftragten im Lichte des Funktionsvorbehalts324
(1) Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht gegenüber der Gemeinde324
(2) Die außenwirksame Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben325
(3) Die Stellung des Beauftragten als Disziplinarvorgesetzter326
cc) Zusammenfassung326
c) Kein öffentlich-rechtlich strukturiertes Amtsverhältnis sui generis326
d) Grundsätzliche Wahlfreiheit bei der Bestellung hinsichtlich des Grundverhältnisses327
B. Die Ausgestaltung des Grundverhältnisses in exemplarischer Darstellung327
I. Der Einsatz von Beamten als Beauftragte327
1. Landesbeamte als Beauftragte der staatlichen Kommunalaufsicht327
a) Die beamtenrechtliche Einordnung des Einsetzungsbescheides328
aa) Die Wahrnehmung der Tätigkeit im Hauptamt328
(1) Die Beauftragung als Umsetzung oder Abordnung328
(2) Die Beauftragung als unterwertige Tätigkeit i. S. d. Beamtenrechts?329
bb) Die Beauftragung als Nebenamt330
b) Die Alimentation des Beauftragten330
aa) Das Alimentationsprinzip als Grundsatz des Berufsbeamtentums330
bb) Die Ansprüche des Beauftragen nach geltendem Recht331
(1) Die Dienstbezüge des Beamten331
(2) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung332
2. Die Verwendung Beamter anderer Dienstherren333
II. Die Beauftragung von bisher nicht im Beamtenverhältnis stehenden Personen334
1. Die Ernennung zum Beamten auf Widerruf bzw. zum Ehrenbeamten334
a) Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf334
b) Die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis nach § 5 Abs. 4 LBG NW336
2. Die Begründung oder Fortsetzung eines Angestelltenverhältnisses336
3. Der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages336
C. Das Verhältnis des Beauftragten zur Gemeinde338
§ 15 Kostentragungspflicht und Haftungsrecht339
A. Die Pflicht zur Erstattung der Kosten nach § 124 S. 1 GO NW339
I. Die Kosten für veranlasste Maßnahmen340
II. Die Aufwendungen für den Beauftragten selbst340
1. Keine Pflicht zur Übernahme der Kosten für den Beauftragten341
2. Weites Verständnis der Kostentragungspflicht341
3. Differenzierte Kostentragungspflicht der Gemeinde342
a) Grundsätzliche Pflicht zur Übernahme aller Kosten342
b) Einschränkungen der Kostentragungspflicht343
aa) Bei der Kostentragung zu berücksichtigende Positionen343
(1) Weiter Spielraum der Kommunalaufsicht343
(2) Keine Umlagefähigkeit allgemeiner Aufsichtskosten344
(3) Die Besoldung eines Landesbeamten als Kosten gemäß § 124 S. 1 GO NW344
bb) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze der Kostenaufbürdung345
(1) Die Ermessensentscheidung über die Kostentragung im Ordnungsrecht345
(2) Die Übertragbarkeit auf die Kostentragung im Kommunalaufsichtsrecht346
III. Die Festsetzung der zu erstattenden Kosten durch die Aufsicht346
B. Haftungsrechtliche Aspekte der Beauftragtenbestellung346
I. Die Haftung für Handlungen des Beauftragten gegenüber Dritten347
1. Die Staatshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG347
a) Die Ausübung eines öffentlichen Amtes347
b) Der Anspruchsgegner bei Verletzung von Amtspflichten347
aa) Die differierenden Ansichten in Rechtsprechung und Literatur348
(1) Das bestellende Land als Träger der Haftungslast348
(2) Die staatshaftungsrechtliche Zuordnung zur Gemeinde349
bb) Die Bestimmung des Staatshaftungssubjekts im Rahmen des gegebenen Rechts350
(1) Die theoretischen Modelle zur Bestimmung des Haftungssubjekts350
(a) Die Anstellung als entscheidendes Element351
(b) Die Bestimmung des Haftungssubjekts nach der ausgeübten Funktion351
(c) Die Unterscheidung nach der Übertragung des Amtes352
(2) Das Land als Haftungssubjekt hinsichtlich der Handlungen des Beauftragten352
(a) Die Haftung des Staates nach allgemeinen staatshaftungsrechtlichen Regeln352
(b) Keine abweichende landesrechtliche Regelung durch § 124 GO NW356
(c) Keine wertungsbedingte Korrektur zulasten der Gemeinde357
cc) Zusammenfassung358
c) Der Regress gegenüber dem Beauftragten359
aa) Rechtliche Grundlagen des Regressanspruchs359
bb) Der Anspruchsinhaber im Rahmen des § 84 Abs. 1 LBG NW359
(1) § 84 Abs. 1 S. 1 LBG NW als bloßes Erfordernis der Dienstherreneigenschaft360
(2) Das Dienst- und Treueverhältnis als zwingende Voraussetzung361
(3) Die Auswirkungen auf den Rückgriffsanspruch gegenüber dem Beauftragten361
(4) Das Beamtenverhältnis als Grundlage der Regelung362
(5) Zusammenfassung362
2. Die zivilrechtliche Zurechnung nach §§ 31, 89 BGB362
3. Zusammenfassung364
II. Die Haftung des Landes gegenüber der betroffenen Gemeinde364
1. Die außenwirksame drittgerichtete Amtspflicht365
2. Die Verletzung der gemeindebezogenen Amtspflicht366
§ 16 Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen366
A. Rechtsschutz für die Gemeinde367
I. Die Einsetzung als Streitgegenstand367
II. Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen des Beauftragten367
III. Die Verpflichtung des Landes zur Aufhebung oder Beschränkung der Bestellung368
B. Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeindeorgane369
I. Die Betroffenheit des Gemeinderats369
II. Die Betroffenheit des Bürgermeisters370
C. Betroffenheit des einzelnen Ratsmitgliedes371
D. Keine Betroffenheit Außenstehender in eigenen Rechten371
§ 17 Bewertung und Ausblick371
Zusammenfassung in Leitsätzen373
Literaturverzeichnis380
Sachwortregister408

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