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Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

Ein Vergleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs mit dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und dem Luxemburger Gerichtshof.

AutorKatharina Gebauer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheHamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht 45
Seitenanzahl431 Seiten
ISBN9783428525621
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen. Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht. Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis15
Einleitung18
Erster Teil: Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte auf den verschiedenen Rechtsebenen und für die beiden europäischen Rechtssysteme22
A. Historische Herleitung und Terminologie der Grund- und Menschenrechte23
I. Ursprung und Entwicklung der Menschen- und Grundrechtsidee23
II. Die Unterscheidung zwischen Grund- und Menschenrechten auf den verschiedenen Rechtsebenen: Terminologie und inhaltliche Differenzierungen26
1. Uneinheitliche Terminologie auf nationaler Ebene26
2. Begriff der Menschenrechte im Völkerrecht28
a) Menschenrechte als Teilbereich des nicht-hierarchisierten Völkerrechts28
b) ,Menschenrechte und Grundfreiheiten‘ in der EMRK34
aa) ,Menschenrechte‘34
bb) ,Grundfreiheiten‘35
cc) Abgrenzung der Grundfreiheiten der EMRK von den Grundfreiheiten des EG-Vertrags36
3. Grundrechte im Gemeinschaftsrecht37
a) ,Menschenrechte‘ und ,Grundrechte‘ in Art. 6 EUV37
b) Die Gemeinschaft als supranationales Gebilde39
c) Begrifflichkeiten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union41
III. Ergebnis42
B. Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte innerhalb der jeweiligen Rechtsebene43
I. Ausgangs- und Bezugspunkt: Grundrechte im Staat44
II. Das Menschenrechtsschutzsystem der EMRK47
1. Die einseitige Ausrichtung des EMRK-Systems47
a) Die isolierte Stellung der Konventionsrechte48
b) Der Rahmen des Europarats49
2. Die Begründung von Individualrechten als völkerrechtliche Besonderheit des EMRK-Systems51
3. Die Verzahnung von EMRK und staatlichen Rechtsordnungen54
a) Unterschiedliche Modelle der Inkorporation der EMRK in nationales Recht55
b) Zusatzprotokolle und Vorbehalte der Vertragsstaaten56
4. Die Menschenrechtskonvention als europäische Teilverfassung?57
5. Kollisionsfälle - Bedeutung der Konvention über eine reine Funktion als "Sicherheits- und Auffangnetz" hinaus62
6. Fazit64
III. Die Grundrechte in der Gemeinschaftsrechtsordnung64
1. Der begrenzte Hoheitsbereich der Europäischen Gemeinschaft66
a) Gemeinschaftsgrundrechte als Grenzen hoheitlicher Machtausübung67
b) Bedeutungszunahme der Grundrechte durch Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen und Einführung der Unionsbürgerschaft72
2. Die EG als Rechtsgemeinschaft und als autonome Rechtsordnung sui generis75
a) Unmittelbare Wirkung, Vorrang und Anerkennung eigener Grundrechte als Pfeiler der Rechtseinheit76
b) Grundrechte als Ausdruck des "rechtsstaatlichen" Fundaments der Gemeinschaft und als Identifikationsfaktor79
c) Grundrechte als Integrationsfaktor im Binnenmarkt80
3. Neue Zielsetzung: Die EG als Grundrechtsgemeinschaft?84
a) Das Gutachten 2/94 als Ausgangspunkt der Debatte85
b) Grundrechte als neue Zielsetzung der Gemeinschaft88
aa) Die Vorschläge von Alston und Weiler: Aktive Grundrechtspolitik89
bb) Kritik: Einwände gegen die Etablierung des Grundrechtsschutzes als eigenständiges Gemeinschaftsziel91
cc) Keine neuen Gemeinschaftsinitiativen für eine aktive Grundrechtspolitik im Verfassungsvertrag93
c) Bewertung der Debatte95
C. Ergebnis des ersten Teils und Ausblick99
Zweiter Teil: Systematik und Struktur der Grund- und Menschenrechte in der EMRK und in der Europäischen Gemeinschaft102
A. Die Konventionsrechte103
I. Die von der EMRK geschützten Rechte103
1. Aufteilung in klassische Freiheitsrechte, Verfahrensrechte und Diskriminierungsverbot103
2. Struktur der Rechte105
3. Keine Hierarchie der Rechte106
4. Kein abgeschlossenes System von Menschenrechten107
II. Berechtigte und Verpflichtete der Konventionsrechte109
1. Die aus der Konvention Berechtigten109
a) Weiter personaler Anwendungsbereich der Konvention109
b) Natürliche und juristische Personen als Berechtigte der Konventionsgarantien111
2. Vertragsstaaten als Verpflichtete der Konventionsgarantien – keine unmittelbare Drittwirkung der Rechte114
III. Funktionen der Konventionsgarantien116
1. Die Konventionsgarantien als klassische Abwehrrechte116
2. Objektiv-rechtliche Dimensionen der Konventionsrechte117
a) "Obligations positives" – staatliche Schutzpflichten117
b) Weitere objektiv-rechtliche Aspekte: Verpflichtung zu organisatorischer und verfahrensrechtlicher Sicherung der EMRK-Rechte und Teilhaberechte119
c) Bedeutung der objektiven Verpflichtungen aus den EMRK-Rechten für die Untersuchung120
IV. Fazit: Systematik und Struktur der Konventionsrechte120
B. Umfang, Systematisierung und Struktur der Gemeinschaftsgrundrechte121
I. Dogmatische Grundlagen des Grundrechtsschutzes in der Gemeinschaftsrechtsordnung121
1. Die Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts auf der Grundlage des Art. 220 EGV122
2. Die Differenzierung zwischen Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen der Gemeinschaftsgrundrechte126
3. Die verschiedenen Rechtserkenntnisquellen der Gemeinschaftsgrundrechte128
a) Die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten128
b) Die Europäische Menschenrechtskonvention131
c) Verhältnis der beiden in Art. 6 Abs. 2 EUV genannten Rechtserkenntnisquellen zueinander133
d) Weitere Rechtserkenntnisquellen – Primärrecht, "soft law", Grundrechte-Charta, internationale Menschenrechtsverträge?134
4. Keine unmittelbare Bindung der Gemeinschaft an die EMRK über das Völkerrecht oder über Art. 6 Abs. 2 EUV139
II. Die in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechte142
1. Die Gemeinschaftsgrundrechte als subjektive Rechte143
2. Kategorien von Gemeinschaftsgrundrechten in der Rechtsprechung des Gerichtshofs: Freiheitsrechte, Verfahrensgrundrechte und Gleichheitsrechte146
a) Freiheitsrechte147
b) Verfahrensgrundrechte152
c) Gleichheitsrechte157
3. Grundrechtskategorien in der Grundrechte-Charta159
a) Die in der Charta verbürgten Rechte161
b) Problem: Mehr Rechte als Kompetenzen auf Gemeinschaftsebene164
4. Struktur der Gemeinschaftsgrundrechte – Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung166
III. Abgrenzung der Gemeinschaftsgrundrechte von nicht-grundrechtlichen Rechtskategorien, insbesondere von den Grundfreiheiten167
IV. Rang der Grundrechte in der Gemeinschaftsrechtsordnung und Konkurrenzen173
1. Rangordnung und Konkurrenzen der Grundrechte untereinander173
2. Konkurrenzen zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten177
V. Berechtigte und Verpflichtete der Gemeinschaftsgrundrechte178
1. Grundrechtsberechtigte178
a) Personaler Anwendungsbereich: Differenzierung zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen178
b) Natürliche und juristische Personen als Berechtigte der Gemeinschaftsgrundrechte182
2. Die Verpflichteten der Gemeinschaftsgrundrechte: Gemeinschaft und Mitgliedstaaten187
a) Die Gemeinschaftsorgane als eigentliche Grundrechtsadressaten188
b) Die Mitgliedstaaten als Verpflichtete der Gemeinschaftsgrundrechte188
aa) Anerkannte Fallgruppen mitgliedstaatlicher Bindung an die Gemeinschaftsgrundrechte: Durchführung von Gemeinschaftsrecht und und Berufung auf Ausnahmeklauseln von Grundfreiheiten190
bb) Tendenzen zur weiteren Ausdehnung der mitgliedstaatlichen Bindung an die Gemeinschaftsgrundrechte in der Rechtsprechung195
(1) Unionsbürgerschaft in Verbindung mit Diskriminierungsverbot196
(2) Weitere Ansatzpunkte200
cc) Die Bindung der Mitgliedstaaten nach der Grundrechte-Charta203
dd) Bewertung der Judikatur zur Reichweite der mitgliedstaatlichen Bindung an Gemeinschaftsgrundrechte im Hinblick auf die Fragestellung
205
c) Verpflichtung von Privatpersonen – Drittwirkung der Gemeinschaftsgrundrechte?207
VI. Funktionen der Gemeinschaftsgrundrechte: Abwehrrechte, Schutzpflichten und Teilhaberechte208
1. Schutzpflichtfunktion der Gemeinschaftsgrundrechte209
2. Gemeinschaftsgrundrechte als mögliche Teilhaberechte210
3. Funktionen der in der Grundrechte-Charta verbürgten Rechte212
C. Ergebnis des zweiten Teils212
Dritter Teil: Die Rolle der Gerichtshöfe für den Grund- und Menschenrechtsschutz und der Umgang mit der jeweils anderen Rechtsordnung in der Straßburger und Luxemburger Rechtsprechung215
A. Die beiden europäischen Gerichtshöfe – Aufbau, Arbeitsweise, grundlegende Prinzipien und Auslegungsmethoden217
I. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg217
1. Grundsätzliche Ausrichtung des EGMR: Spezialisiertes "Verfassungsgericht" mit eng begrenztem Zuständigkeitsbereich im Spannungsfeld zwischen Freiheit von internen Bindungen und Notwendigkeit der Akzeptanz218
2. Organisation, Verfahren und Arbeitsweise223
3. Urteilstechnik des EGMR226
a) Übersichtliche Urteilsstruktur227
b) Ausführliche, einzelfallbezogene Begründung der Urteile228
c) Sprachenregelung230
d) Sondervoten231
e) Berücksichtigung der Wirkungen des Urteils in der Entscheidungsbegründung233
4. Auslegungsmethoden und grundlegende Prinzipien in der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs235
a) Spezifische Methoden der Auslegung des Straßburger Gerichtshofs236
aa) Auslegung der EMRK unter Berücksichtigung ihres besonderen Charakters als Menschenrechtsschutzvertrag237
bb) Autonome Auslegung der Konventionsbegriffe238
cc) Dynamische oder evolutive Auslegung240
dd) Effektive Auslegung242
b) Leitprinzipien der Straßburger Rechtsprechung244
aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Leitbild der "demokratischen Gesellschaft"245
bb) Die "margin of appreciation" als Korrektiv zur Berücksichtigung der Souveränität der Vertragsstaaten249
5. Zwischenergebnis: Funktionsweise, Stil und Methodik des Straßburger Gerichtshofs254
II. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg255
1. Grundsätzliche Ausrichtung des EuGH: Gericht mit umfassender Zuständigkeit auf supranationaler Ebene, das sich in eine eigene, umfassende Rechtsordnung einfügt257
2. Organisation und Arbeitsweise des EuGH262
3. Unterschiedliche Verfahrenswege für Grundrechtsstreitigkeiten beim EuGH267
4. Urteilstechnik des EuGH270
a) Urteilsstruktur270
b) Begründung der Urteile272
c) Die Bedeutung der Schlussanträge der Generalanwälte für die Urteile276
d) Auswirkungen der Sprachenregelungen auf die Urteile277
e) Berücksichtigung der Urteilswirkungen in der Entscheidungsbegründung278
5. Auslegungsmethoden und grundlegende Prinzipien in der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH279
a) Spezifische Auslegungsmethoden des Luxemburger Gerichtshofs280
aa) Einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts als Leitmotiv der Rechtsprechung – Integration als übergeordnetes Ziel280
bb) Herausragende Bedeutung der teleologischen Auslegung im Gemeinschaftsrecht – "effet utile"282
b) Leitprinzipien der Grundrechtsrechtsprechung des Luxemburger Gerichtshofs285
aa) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz286
bb) Die Wesensgehaltsgarantie als "unechtes" Element der Grundrechtsprüfung, das in der Verhältnismäßigkeit aufgeht292
cc) Übertragung der Rechtsfigur der "margin of appreciation" auf den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz bei Überprüfung mitgliedstaatlicher Maßnahmen in den neueren Urteilen294
III. Ergebnis: Struktur, Funktionsweise und Methodik des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs im Vergleich299
B. Die Berücksichtigung der parallelen Grundrechtsschutzsysteme in der Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe300
I. Divergenzen, Parallelen und gegenseitige Bezugnahmen in der Judikatur der beiden Gerichtshöfe301
1. Fälle "echter" materieller Divergenzen zwischen EuGH und EGMR301
a) Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Unverletzlichkeit der Wohnung – Anwendbarkeit auf juristische Personen302
b) Umfang der Verteidigungsrechte310
c) Anspruch auf rechtliches Gehör314
d) Ergebnis zu den Fällen "echter" materieller Divergenzen318
2. Vermeidung von Konflikten seitens des EuGH durch Wahl eines "nicht-grundrechtlichen" Lösungswegs320
a) Rundfunkfreiheit, Art. 10 EMRK321
b) Der Konflikt zwischen Informationsfreiheit und Recht auf Leben – irische Schwangerschaftsabbruchfälle325
c) Ergebnis zu den Konfliktvermeidungsfällen328
3. Parallele Rechtsprechung von EuGH und EGMR in Kernfragen des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes ("complementarities")329
a) Parallele Rechtsprechung beider Gerichtshöfe zur Transsexuellenproblematik330
b) Zurückhaltender Umgang beider Gerichtshöfe mit Fallkonstellationen zur Menschenwürde333
c) Ergebnis340
4. Bezugnahmen des EGMR auf die Luxemburger Rechtsprechung und Berücksichtigung der Besonderheiten der Gemeinschaftsrechtsordnung341
5. Das Verhältnis zwischen Luxemburger und Straßburger Rechtsprechung nach der Grundrechte-Charta: Art. 52 Abs. 3 und Art. 53 GRCh344
II. Über- und Unterordnungsverhältnisse: Kontrolle von Gemeinschaftsrechtsakten durch den Straßburger Gerichtshof350
1. Zurückhaltung der Menschenrechtskommission bei der Überprüfung von Gemeinschaftsrechtsakten352
a) Erste Entscheidungen der EKMR353
aa) C. F. D. T.353
bb) Dufay355
b) Die Entscheidung "Melchers" der EKMR – Solange II im Verhältnis von Luxemburg und Straßburg?356
2. Offensiveres Vorgehen des Menschenrechtsgerichtshofs: Die Rechtsprechung zur Überprüfung von Gemeinschaftsrecht in den letzten Jahren361
a) Zwischenetappe: Die "Randbemerkung" des EGMR im Cantoni-Urteil361
b) Das Matthews-Urteil als Wendepunkt im Verhältnis EGMR - EuGH?364
c) Senator Lines – zugespitztes Szenario ohne Auflösung369
d) Das Bosphorus-Urteil als weiterer Baustein des EGMR zur Kontrolle des Gemeinschaftsrechts374
3. Fazit: Straßburger Kontrolle von Gemeinschaftsrecht380
C. Ergebnis des dritten Teils381
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen384
Literaturverzeichnis390
Stichwortverzeichnis428

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