2 Unterrichtsgestaltung
Aufgaben und Ziele des Sportunterrichts lassen sich nur durch eine ihnen angemessene Unterrichtsgestaltung verwirklichen. Dabei sind die Prinzipien des erziehenden Sportunterrichts (vgl. Kap. 1.3) durchgängig handlungsleitend.
Schülerinnen und Schüler zeigen auch im Verlauf der Schulzeit Individualität, u. a. mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen und erwarten angemessene Entwicklungsanregungen und eine individuelle Förderung. Sie erwarten aber auch Angebote vielfältiger Bewegungsmöglichkeiten, die ihrem Alter, ihrer Motivation bzw. ihren Interessen und Bedürfnissen sowie ihren Vorerfahrungen angemessen sind und entsprechen. Darüber hinaus erwarten viele Schülerinnen und Schüler Hilfen, die ihnen das Einhalten von Grundverhaltensformen und Verabredungen erleichtern, damit sie z. B. fair miteinander umgehen können.
Unterrichtsinhalte müssen an Lebenswirklichkeit, Alltagserfahrungen und vorherige schulische Angebote der Schülerinnen und Schüler anknüpfen und eine aktive und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit den Lerngegenständen ermöglichen.
Um Schülerinnen und Schülern in ihrer jeweiligen Individualität und in ihren sozialen Bezügen gerecht zu werden, müssen wichtige Grundsätze der Unterrichtsgestaltung berücksichtigt werden. Dabei sollen folgende Aspekte grundlegend einbezogen werden:
- Alle sollen mitmachen!
- Die unterrichtlichen Anforderungen müssen auf alters- und entwicklungsspezifische Fähigkeiten abgestimmt werden! Das Gelingen muss ermöglicht werden!
- Die Vielfalt von Laufen, Springen und Werfen mit den darin enthaltenen Erfahrungschancen muss angeboten werden!
- Die Schülerinnen und Schüler müssen Gestaltungsmöglichkeiten für die Umsetzung der unterrichtlichen Aufgaben erhalten!
- Die Grundidee der sportartspezifischen Bewegungsformen muss erhalten bleiben!
Im Folgenden werden die Grundsätze der Unterrichtsgestaltung aufgegriffen und konkretisiert. Wo es erforderlich erscheint, werden exemplarisch Beispiele mit praktischen Tipps eingefügt. Ansonsten wird auf die jeweiligen detaillierten Darstellungen der Unterrichtsvorhaben (Kap. 3) verwiesen.
2.1 Individualisieren und Integrieren
Mädchen und Jungen sind mit sehr unterschiedlichen Vorerfahrungen in der Schule, sowohl was ihren motorischen und kognitiven Entwicklungsstand als auch ihre soziale Kompetenz betrifft. Durch Individualisieren und Integrieren muss der Sportunterricht diesen unterschiedlichen Voraussetzungen gerecht werden.
Mädchen und Jungen, Starke und Schwache, Leichtathleten und Nichtleichtathleten müssen gleichberechtigt am Sportunterricht teilnehmen können. Dabei müssen
- allgemeine methodisch-didaktische Aspekte berücksichtigt werden;
- methodische Lernprinzipien beachtet werden;
- Differenzierungsmöglichkeiten genutzt werden;
- Motivationshilfen eingesetzt werden;
- motivierende Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler geschaffen werden;
- Gruppen- und Mannschaftsgedanken zielgerichtet genutzt werden und
- grundlegende Ziele vielfältig verfolgt werden.
2.2 Öffnen und Anleiten
Im Sportunterricht der Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler sich in angemessener Weise mit den in den pädagogischen Perspektiven formulierten Aufgaben sach- und fachgerecht auseinandersetzen. Dabei sind Gesichtspunkte der Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung ebenso zu berücksichtigen wie die Erweiterung des motorischen Spektrums und der Kenntnisse und Erfahrungen der sportlichen Inhalte. Dies macht eine Öffnung des Unterrichts erforderlich. Die Lehrkräfte verständigen sich mit den Schülerinnen und Schülern über die Zielstellungen des Sportunterrichts und der mit ihnen zu verbindenden sportlichen Inhalte sowie über die Vorgehensweise im Unterricht.
Die mit der Leichtathletik verbundene Messbarkeit von Leistung und Leistungsfortschritt bietet die Möglichkeit, Unterrichtserfolge zu quantifizieren. Die darin enthaltene Ergebnisorientierung, die sich auch in der Effektivierung von Bewegungen ausdrücken kann, macht eine situationsgemäße Anleitung durch die Sportlehrkraft sinnvoll. Die Verständigung zwischen Lehrenden und Lernenden erfolgt deshalb immer im Spannungsfeld zwischen Öffnen und Anleiten.
Daraus ergibt sich, dass
- Interessen und Vorlieben der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden sollen;
- das Engagement der Schülerinnen und Schüler geweckt und Anregungen aufgegriffen werden sollen;
- Ziele gemeinschaftlich erarbeitet und formuliert werden sollen;
- persönliche wie sachliche Vorbedingungen Berücksichtigung finden;
- die selbstständige Lösungssuche der Schülerinnen und Schüler gefördert wird;
- Anleitungen Hilfe zu einer eigenständigen Problemlösung darstellen sollen und
- unterschiedliche Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler angemessen ausgeglichen werden.
2.3 Üben und Anwenden
Die Leichtathletik bietet wie kaum eine andere Sportart die Möglichkeit, das übergeordnete Ziel des Übens durch die Dokumentation des individuellen Lern- und Leistungsfortschritts sichtbar und erfahrbar zu machen. Nur durch konsequentes Üben der jeweiligen Elemente der Leichtathletik kann das Können erweitert werden.
Die natürlichen Bewegungsgrundlagen des Laufens, Springens und Werfens, auf denen die Leichtathletik aufbaut, ermöglichen in idealer Weise den Zugang zu den sportlichen Inhalten für alle. Vorerfahrungen sind nicht erforderlich. Gleichwohl sind unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsvoraussetzung und einer angepassten Zielsetzung auch für Schülerinnen und Schüler mit leichtathletischen Vorerfahrungen Aufgaben zu formulieren, die durch Üben zu einer Erweiterung des leichtathletischen Bewegungsrepertoires und zur Verbesserung des persönlichen Leistungsniveaus führen.
Üben und Anwenden müssen deshalb in den Unterrichtsvorhaben durchgängig und gleichmäßig berücksichtigt werden.
In der unterrichtlichen Umsetzung ist darauf zu achten, dass
- das Üben von den Schülerinnen und Schülern als sinnvoll im Hinblick auf die Zielsetzung erkannt und eingeschätzt wird;
- das Üben zielorientiert eingesetzt wird;
- das Üben den Zielen entsprechend attraktiv, motivierend und vielfältig eingesetzt wird;
- das Anwenden als Sinn aus sich heraus und im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Unterrichts von den Schülerinnen und Schülern anerkannt wird und
- das Üben und Anwenden durch Überprüfung der individuellen Leistungsentwicklung auch überprüft wird.
2.4 Erfahren und Begreifen
Leichtathletik ist vom Kern her eine Individualsportart. Sie bietet damit einen besonderen Raum zum Umgang mit sich selbst, zur Selbsterfahrung und zum Erleben persönlicher Weiterentwicklung, vorrangig im motorischen Bereich. Über die sportpraktische Ebene hinaus bietet die Sportart die Möglichkeit, Bewegungserfahrungen mit Aspekten wie Biologie, Medizin, Psychologie zu verbinden und Zusammenhänge von Psyche und Physis, Wohlbefinden und Fitness, von Training und Leistungsverbesserung aufzuzeigen. Sie bietet zugleich Chancen, Lernfortschritte zu erfahren und zu beschreiben und den persönlichen Bezug zu Räumen und zeitlichen Abläufen zu erleben.
Weiterhin treten außerhalb des genormten Wettkampfs geschlechtsspezifische Unterschiede weitestgehend in den Hintergrund, was koedukative Erfahrungen erleichtert.
Andererseits ermöglicht der Leistungsvergleich im Wettkampf Einsicht in den Sinn von Regeln. Unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs unterschiedlicher Leistungsvoraussetzungen kann zugleich eine Auseinandersetzung über Regeln und eine sachgemäße Abänderung von Regeln initiiert werden.
Im Unterricht kann/können daher
- der Gedanke der Koedukation problemlos umgesetzt werden;
- geschlechtsspezifische Unterschiede ausgeglichen werden;
- der Einfluss von sportlichen Aktivitäten auf das körperliche Empfinden erlebt werden;
- Leistung und Leistungsfortschritt erfahren werden;
- Zusammenhänge von Bewegen, Üben, Trainieren mit Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden erarbeitet und verdeutlicht werden;
- Einsicht in den Sinn von Regeln gewonnen werden;
- die Handhabung von Regeln und Regeländerungen erfahren werden;
- Teamfähigkeit geprobt und effektiver Teameinsatz geübt werden;
- individuelle Leistungsvereinbarungen als persönliche Herausforderung eingesetzt werden und
- Zielstrebigkeit als effektives Arbeitsverhalten dokumentiert werden.
2.5 Problemorientiert unterrichten und fachübergreifende Lernchancen eröffnen
Das menschliche Zusammenleben folgt u. a. sozialen Regeln, die aus den allgemeinen Grundwerten der Gesellschaft entwickelt worden sind. Diese Grundwerte haben einen wichtigen Einfluss auf die zwischenmenschliche Interaktion, Kommunikation und individuelle Verhaltensweisen. Entwicklungsverläufe von Schülerinnen und Schülern sind...