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'Wie man allenthalben die Schulen gehen lesst ...'

Martin Luthers Ratsherrenschrift (1524) als Ausdruck (s)einer Pädagogik auf der Basis des Rechtfertigungsartikels

AutorChristian Deuper
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl31 Seiten
ISBN9783640111442
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: 1,0, Universität Osnabrück (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Einführung in die Historische Pädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Kleinen Katechismus, dem bis heute maßgeblichen Unterrichtswerk (zumindest für den Konfirmandenunterricht), mahnt Martin Luther (1483-1546) in der Vorrede Eltern und Staat ('Obrigkeit'), für den Schulbesuch der Jugend zu sorgen: 'Insbesondere treibe hier auch die Obrigkeit und Eltern an, daß sie gut regieren und die Kinder zur Schule anhalten mit der Mahnung, daß sie das zu tun schuldig sind und welch eine verfluchte Sünde sie tun, wenn sie es nicht tun.' Für dieses Vorhaben liefert Luther quasi mit dem Katechismus ein Schulbuch. In verschiedenen anderen Schriften geht er schon vor dessen Abfassung 1529 ausführlich auf die Notwendigkeit ein, Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Eine davon ist die Schrift 'An die Ratsherren aller Städte deutsches Lands, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen' von 1524. Diese soll der Gegenstand der folgenden Untersuchung sein. Dabei ist das Interesse Luthers am Schulwesen durch den Charakter seiner Kirche ein zwangsläufiges. 'Luthers Kirche ist Kirche des Wortes - des gelesenen und gesprochenen, gepredigten und gesungenen und gehörten Wortes, des muttersprachlichen Wortes ...; protestantische Kultur ist nicht mehr Kultur des Auges, sondern Kultur des Ohres. Sinn ist durch Wort, nicht durch Anschauung vermittelt. Und diese Wortkirche ist gebaut auf Schrift und Buch.' Damit ist zugleich gegeben, dass Luther nicht aus humanistischem Bildungsinteresse heraus die Sache anpackt, sondern aus seinem Amt als Theologe und Reformator: 'Nicht der ,Pädagoge', ,Hausvater' und ,Volkserzieher' Luther ist als solcher für die Erziehung relevant, sondern der Theologe Luther, der sich zum Thema Erziehung äußert' Der historische Kontext der Abfassung der Schrift wird in Kap. 2 kurz vorgestellt. Darauf folgt die ausführliche Nachzeichnung des Argumentationsduktus Luthers (Kap. 3), wobei der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wegen versucht wird, den Text einer Gliederung zu unterwerfen, was aufgrund der Tendenz Luthers zu sprunghaftem Denken nicht immer eindeutig zu lösen ist. Hierbei kommt neben der Paraphrase der Originalton Luthers wegen seiner rhetorischen Qualität häufig zu Wort und wird die Analyse des Textes ergänzt durch Kommentierungen aus historischer, biblisch-theologischer und dogmatischer, daneben auch pädagogischer Perspektive. In Kap. 4 wird eine knappe Systematisierung des pädagogischen Denkens Luthers versucht; Kap. 5 bietet ein kurzes persönliches Resümee zum Thema.

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