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Alles, was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen

Die besten Steuertipps, die wichtigsten Begriffe, die größten Steuerfallen - 6. komplett überarbeitete und aktualisierte Auflage

AutorWolf-Dieter Tölle
VerlagFinanzBuch Verlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl176 Seiten
ISBN9783960923091
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis2,99 EUR
Immer mehr Rentner müssen Steuern auf ihre Renten zahlen. Schon jetzt werden etwa 4,4 Millionen Ruheständler zur Einkommensteuer herangezogen - also jeder Fünfte der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland. Wolf-Dieter Tölle, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater, zeigt kurz und bündig, ob Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und was sich für Sie als Ruheständler geändert hat. Er demonstriert, wie Sie Steuern sparen können, und gibt viele praktische Steuertipps, damit Ihnen möglichst viel von Ihrer Rente oder Pension bleibt. Zudem weist er auf die größten Steuerfallen für Rentner hin und erläutert die wichtigsten (Steuer-)Begriffe. Alles Wichtige, was Rentner über ihre Rentenbesteuerung wissen müssen, ist hier übersichtlich zusammengefasst. Lesen Sie dieses Buch - und Sie haben mehr von Ihrer Rente im Alter. Aus dem Inhalt: - Müssen Sie (überhaupt) Steuern zahlen, und wenn ja, in welchem Umfang? - Was hat sich bei der Besteuerung der Renten geändert und was wird sich künftig ändern? - Die größten Steuerfallen für Ruheständler - Die 16 besten Steuertipps für Rentner und Pensionäre

Wolf-Dieter Tölle ist Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht. Er ist Experte für Vermögens- und Nachfolgeberatung sowie Erbrecht und Erbschaftsteuer. Seit Jahren beschäftigt er sich mit der Rentenbesteuerung in der Praxis. Er ist seit mehr als einem Jahrzehnt auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Steuerberatern und Fachanwälten tätig. Regelmäßig veröffentlicht er in der einschlägigen Fachpresse zu seinen Fachgebieten.

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Leseprobe

1. MÜSSEN SIE (ÜBERHAUPT) STEUERN ZAHLEN – UND WENN JA, IN WELCHEM UMFANG?


Man mag es drehen und wenden, wie man will: Die Besteuerung von Renten ist in Deutschland ein Novum, das es vor dem Jahr 2005 in dieser Form nicht gab. Bis heute wissen viele Senioren nicht genau, ob Ihre Altersbezüge von der Besteuerung betroffen sind oder nicht. Deshalb im Folgenden zunächst einige grundlegende Erläuterungen zur Besteuerung von Renten und Pensionen.

1.1 Steuerpflicht für Rentner und Pensionäre: Wie es dazu gekommen ist


Die Frage, warum Rentner und Pensionäre Steuern zahlen müssen, lässt sich einfach beantworten: Weil die Politik es so beschlossen hat. Die Antwort auf die Frage, warum die Politik das so will, ist etwas komplexer. So komplex, wie die Praxis in unserer geschätzten und wichtigen Demokratie immer mal wieder ist.

Bundesverfassungsgericht: Rentner und Pensionäre müssen gleichbehandelt werden

Pensionäre mussten schon immer Steuern auf ihre Pensionen im Alter zahlen. Das lag daran, dass Pensionäre als frühere Beamte während ihrer aktiven Erwerbstätigkeit keine Beiträge zur Altersvorsorge leisten mussten – ihre Altersvorsorge war vielmehr durch den Staat garantiert. Pensionäre mussten somit keine Beiträge aus versteuertem Einkommen leisten, um ihre spätere Rente zu sichern. Der Staat übernahm die Altersvorsorge der Beamten während ihres aktiven Dienstes als zusätzliche Gegenleistung für die Arbeit und die Verpflichtung zur Loyalität – und übernimmt sie bis heute. Die Pension unterlag und unterliegt damit der Einkommensteuer.

Anders war das bei allen anderen Arbeitnehmern, die in die Rentenkasse einzahlten. Alle angestellten Arbeitnehmer haben entweder in die gesetzliche oder in eine private Rentenversicherung eingezahlt und im Ruhestand daraus ihre Renten bezogen. Dabei teilten und teilen sich in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Altersvorsorge. Zumindest der Arbeitnehmeranteil für die Altersvorsorge stammt aus versteuertem Einkommen des Angestellten. Das heißt, auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung wurde über die Lohnabrechnung auch Lohnsteuer und damit Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt. Dies lässt sich aus der Lohnabrechnung ersehen, indem man einen Blick auf das steuer- und sozialversicherungsrechtliche »Brutto« wirft.

Der Teil, der aus versteuertem Einkommen stammte, konnte wiederum in begrenztem Maße als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Selbstständige und Gewerbetreibende mussten die gesamte Altersvorsorge aus versteuertem Entgelt leisten, hatten dann oftmals jedoch einen höheren Sonderausgabenabzug.

Da der Beitrag zur Rentenversicherung somit teilweise aus versteuertem Einkommen stammte, waren die späteren Altersbezüge im Gegensatz zu denjenigen der Pensionäre größtenteils steuerfrei. Rentner mussten also in der Vergangenheit meistens keine Steuern auf ihre Rente zahlen. Dieses galt natürlich nur, wenn sie ausschließlich Renten bezogen und keine anderen Einkünfte, wie z. B. Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung, hatten, die 410 € im Jahr überschritten. Denn diese anderen Einkünfte unterlagen selbstverständlich der Einkommensteuer. Die Rente selbst war nur mit ihrem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig, was dazu führte, dass kaum ein Rentner je auf seine Rente Einkommensteuern zahlen musste.

Diese Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären im Alter sorgte vielfach für Ärger und Probleme, sodass der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Am 6. März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung sei, die gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, den Gleichheitsgrundsatz, verstoße (Aktenzeichen: BVerfG, 2 BvL 17/99).

Das Bundesverfassungsgericht forderte den Gesetzgeber auf, die Rentenbesteuerung bis zum 1. Januar 2005 neu zu regeln. Auch seien die Rentenbeiträge zum Teil aus unversteuertem Einkommen gezahlt worden. Dieses galt und gilt zumindest für die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung (siehe Tabelle 1). Aus diesem Grund sei es nur recht und billig, die später ausgezahlten Renten der Einkommensteuer zu unterwerfen.

Unversteuerter Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(einschl. Rentenbeitrag)

Bruttolohn

Abzüglich …

Lohn-/Einkommensteuer (Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und damit eine Unterform der Einkommensteuer).

Abzüglich …

Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (Renten-/Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherungsbeitrag – versteuert)

Nettolohn (Auszahlung)

Tabelle 1: Das System der Rentenbeiträge – So sieht die typische Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers aus

Reaktion des Gesetzgebers: Die nachgelagerte Besteuerung wird eingeführt

Der Gesetzgeber hat auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt, die unserem heutigen Besteuerungssystem für Renten zugrunde liegt. Das Prinzip: Beiträge zur Altersvorsorge werden während der Erwerbs- bzw. Sparphase aus nicht versteuertem Einkommen geleistet. Dafür aber werden die späteren Rentenzahlungen, die ein jeder Ruheständler erhält, besteuert.

Einen solch grundlegenden Systemwechsel kann man allerdings nicht von heute auf morgen durchsetzen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine langjährige Übergangsregelung geschaffen, die bis zum Jahr 2040 andauert. Diese Übergangsregelung soll die Konsequenzen für die Rentner abmildern, um sie langsam an die vollständige Besteuerung der Renten heranzuführen. In dieser Übergangsphase ist ein Teil der erhaltenen Rente noch steuerfrei.

Viele Rentner haben sich mit ihrer Lebensplanung allerdings bis heute auf eine meistens steuerfreie Rentenzeit eingestellt. Bis 2004 hatten Rentner zudem kaum noch etwas mit dem Finanzamt zu tun. Das hat sich zwischenzeitlich geändert. Aus diesem Grund müssen Rentner nun im Alter oftmals doch eine aufwendige Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem auch Steuern zahlen. In der bereits oben erwähnten Übergangsphase bis 2040 ist dies allerdings nicht immer der Fall, da nur ein Teil der Rente besteuert wird.

Das Problem für alle Rentner, die langjährig Arbeitnehmer waren, besteht allerdings darin, dass die Rente an sie ausgezahlt wird, ohne dass davon – wie früher im Arbeitsleben – Lohn- bzw. Einkommensteuer einbehalten wird. Die Rente wird von der Rentenversicherung zunächst einmal vollständig überwiesen. Die böse Überraschung kommt dann erst im Folgejahr, wenn das Finanzamt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verlangt. Die Rentenversicherung übermittelt die ausgezahlten Rentenbeträge dann automatisch in elektronischer Form an das Finanzamt, sodass die Steuerbehörde Ihre Rentenhöhe kennt. Ergibt sich aufgrund der Rentenhöhe eine Einkommensteuerpflicht, verlangt das Finanzamt von Ihnen eine Einkommensteuererklärung, und Sie müssen entsprechend Steuern nachzahlen.

Die Steuerpflicht trifft immer mehr Rentner

Viele Rentner haben in den vergangenen Jahren vom Finanzamt die Aufforderung erhalten, eine Steuererklärung abzugeben. Oftmals geschah dies erst nach mehreren Jahren, weil der elektronische Abgleich der Rentendaten anfangs noch nicht reibungslos klappte. Dann kam es häufig zu unerwarteten Steuernachzahlungen. Dies betraf allerdings zunächst nur Rentner mit hohen Altersbezügen. Künftig werden jedoch immer mehr Rentner davon betroffen sein. Mittlerweile sind es schon mehrere Millionen mit steigender Tendenz. Es ist also enorm wichtig, sich als Rentner, Pensionär und auch als künftiger Altersvorsorgeempfänger mit dem Thema Steuern und Altersbezüge auseinanderzusetzen.

In diesem Buch finden Sie alles, was Sie über Rente bzw. Pension und Steuern wissen müssen. Sie erfahren, wie Sie Steuern effektiv und legal sparen und wirklich alles nutzen, um im Alter möglichst viel von Ihren Altersbezügen behalten zu dürfen.

Wir haben gerade festgestellt, dass viele Rentner eine böse Überraschung erleben, wenn sie ihren ersten Steuerbescheid seit Renteneintritt bekommen und feststellen, wie viele Steuern sie noch auf ihre ohnehin nicht allzu große Rente zahlen müssen.

Gleichzeitig setzt das Finanzamt für das laufende Jahr Vorauszahlungen fest, die vierteljährlich erhoben werden. Damit müssen Rentner für die Steuer einiges von ihrer Rente zurücklegen. Das ist angesichts der ohnehin oftmals nicht gerade hohen Rente und der Abstriche, die...

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