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Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht.

AutorChristian Brünkmans
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheBeiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht 55
Seitenanzahl425 Seiten
ISBN9783428531141
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die Bewältigung von Insolvenzen internationaler Konzerne gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nach der deutschen Insolvenzordnung und der Europäischen Verordnung über Insolvenzverfahren sind jedoch nicht der Konzern, sondern lediglich die einzelnen Konzerngesellschaften insolvenzfähig. Christian Brünkmans arbeitet im Rahmen einer ökonomischen Analyse heraus, dass bei zentral integrierten Konzernen die bestmögliche Masseverwertung und Gläubigerbefriedigung nur durch die Koordinierung der Insolvenzverfahren der einzelnen Konzerngesellschaften möglich ist. Er kommt zum Ergebnis, dass Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigerorgane der Konzerngesellschaften u. U. zur Mitwirkung an konzernweiten Masseverwertungsstrategien verpflichtet sind. Zur Förderung einer koordinierten Verfahrensbewältigung werden die Einsetzung eines personenidentischen Konzerninsolvenzverwalters, vertragliche Koordinationsmechanismen, die Eigenverwaltung und das Insolvenzplanverfahren vorgestellt. Schließlich analysiert der Autor die 'Eurofood'-Entscheidung des EuGH und legt dar, unter welchen Voraussetzungen sich ein einheitlicher Insolvenzgerichtsstand für internationale Konzerne begründen lässt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
1. Teil: Der Konzern in der Insolvenz22
A. Einführung22
I. Problemstellung22
II. Gang der Untersuchung29
B. Der Konzern als Phänomen wirtschaftlicher Einheit bei rechtlicher Vielfalt30
I. Sinn einer näheren Untersuchung30
II. Der aktienrechtliche Konzernbegriff31
III. Der Konzern als betriebswirtschaftliche Organisationsform32
1. Allgemeines Konzernverständnis in der Betriebswirtschaftslehre32
2. Organisatorische und leistungswirtschaftliche Verflechtung im Konzern34
a) Zentraler oder dezentraler Konzern34
b) Horizontale, diversifizierte, funktionale und vertikale Konzerne36
aa) Begriffe36
bb) Gründe für die Konzernbildung38
(1) Horizontale Zusammenschlüsse38
(2) Funktionale und vertikale Zusammenschlüsse39
(a) Funktional39
(b) Vertikal im Besonderen39
cc) Auswirkung auf die Unternehmensbewertung44
c) Ergebnis der Konzernstrukturanalyse45
IV. Die Konzernleitungsmacht als rechtlicher Garant der wirtschaftlichen Einheit46
1. Der Vertragskonzern46
2. Der faktische Konzern49
a) Der faktische Aktienkonzern49
b) Der faktische GmbH-Konzern51
aa) Mehrgliedrige Gesellschaft53
bb) Einmann-GmbH56
V. Verwirklichung des Konzerninteresses als Ziel der wirtschaftlichen Einheit in den Grenzen der partiellen Eigeninteressen der Konzernglieder58
1. Konzerninteresse58
2. Verhältnis Konzerninteresse und Eigeninteresse je nach rechtlicher Struktur59
3. Auswirkung der rechtlichen Struktur auf den wirtschaftlichen Verflechtungsgrad60
C. Das Insolvenzverfahren: Zweck und Mittel zur Zweckerreichung63
I. Verwertungsoptionen/ Verfahrensziele63
1. Liquidation64
2. Übertragende Sanierung65
3. Reorganisation66
4. Ergebnis70
II. Der Entscheidungsfindungsprozess zur optimalen Verwertung70
D. Der Konzern in der Insolvenz71
I. Folgen des Rechtsträgerprinzips71
1. Der Konzern im Stadium des Insolvenzeröffnungsverfahrens72
a) Insolvenzgründe und Insolvenzursachen72
aa) „Domino Effekt“ aufgrund leistungswirtschaftlicher Konzernverflechtung73
bb) „Domino Effekt“ aufgrund finanzwirtschaftlicher Konzernverflechtung74
cc) Besonderheiten im Vertragskonzern76
2. Der Konzern im Stadium des eröffneten Insolvenzverfahrens78
a) Einsetzung autonom agierender Insolvenzverwalter78
aa) Der Insolvenzbeschlag in der Unternehmensinsolvenz78
bb) Kompetenzaufteilung im Rahmen der Gesellschaftsinsolvenz79
cc) Verhältnis Insolvenzbeschlag und Konzernleitungsmacht81
b) §§ 1, 159 InsO: Die freie Verwertungsentscheidung der Gläubiger85
3. Ergebnis: Aufspaltung der wirtschaftlichen Planungs- und Handlungseinheit Konzern86
II. Bewertung des Rechtsträgerprinzips88
1. Konzernweite Verwertungsstrategien als effiziente Ausnutzung der Verwertungsoptionen88
2. Gründe für das Scheitern von koordinierten und gemeinsam abgestimmten Verwertungen90
3. Fazit95
III. Durchbrechung des Rechtsträgerprinzips im Einzelfall?96
1. Vorteile einer Einheitsbetrachtung für die verfahrensmäßige Bewerkstelligung der Konzerninsolvenz97
2. „Substantive consolidation“ als US-amerikanisches Vorbild einer Gesamtbetrachtung?98
a) Einführung98
b) „Substantive consolidation“ kraft gerichtlicher Anordnung100
aa) Voraussetzung einer „substantive consolidation“100
bb) Rechtsfolgen103
c) Kritische Stimmen in der US-amerikanischen Rechtsprechung und Literatur104
3. Deutschland106
a) Ansätze einer materiellen Konsolidierung im deutschen Schrifttum106
b) Stellungnahme/Kritik an der wirtschaftlichen Betrachtungsweise107
aa) Egalisierung der Haftungsmassen107
bb) Keine zwingende Egalisierungswirkung im Planverfahren?109
4. Ergebnis112
IV. Fazit/Bedingung für Gesamtverwertungsstrategien112
2. Teil: Koordination durch Kooperationspflichten113
A. Kooperationspflichten des Insolvenzverwalters113
B. Kooperationspflichten der Gläubiger115
I. Kooperationspflicht aus gesellschaftsähnlicher Sonderverbindung aller Gläubiger des Konzerns?117
II. Eigener Ansatz: Verbot treuwidriger Verwertungsentscheidungen in Anlehnung an § 245 InsO119
1. Keine allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Kooperationspflichten aus gesellschaftsähnlicher Verbindung der „Konzerngläubiger“119
2. Einschränkung des Verwertungsspielraums der Insolvenzverfahrensorgane zugunsten konzernweiter Gesamtverwertungsstrategien121
a) Bedürfnis für eine Einschränkung des Verwertungsspielraumes121
b) Einschränkung des Verwertungsspielraumes in Fällen treuwidriger Rechtsausübung122
c) Voraussetzungen für die Einschränkung der Verwertungsentscheidung123
aa) Ausgangssituation in § 245 InsO123
bb) Übertragung auf eine konzernweite Verwertungslösung124
cc) Wann liegt ein obstruktives (treuwidriges) Verhalten im Verhandlungsprozess um eine konzernweite Verwertungslösung vor?125
(1) § 245 Abs. 1 Nr. 1 InsO: Das Pareto-Prinzip125
(2) § 245 Abs. 1 Nr. 2 InsO: Angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Mehrwert126
(3) § 245 Abs. 1 Nr. 3 Zustimmung der Mehrheit der Insolvenzverfahren126
(4) Zwischenergebnis127
dd) Obstruktives Verhalten im Rahmen einer konzerneinheitlichen Reorganisation127
d) Rechtsfolge128
C. Kooperationspflichten der Gerichte129
D. Zusammenfassendes Ergebnis130
3. Teil: Koordinationsmechanismen131
A. Einheitlicher Gestaltungswille im Konzernunternehmen durch Einsetzung eines personenidentischen Insolvenzverwalters131
I. Der personenidentische Konzerninsolvenzverwalter131
II. Wirtschaftliche Betrachtungsweise/ Verfahrenseffizienz134
1. Unmittelbare Verfahrenseffizienz134
2. Fortführungs- und Verwertungseffizienz: Erhalt der einheitlichen Leitung der Konzernunternehmen136
3. Ergebnis137
III. Rechtliche Beurteilung137
1. Konfliktpunkte138
2. Rechtliche Hindernisse140
a) Generelle Ungeeignetheit nach § 56 InsO140
b) Zwischenergebnis146
c) Mögliche Instrumente zur Beseitigung der Interessenskollision146
aa) Die zusätzliche Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters146
(1) Der Sonderinsolvenzverwalter/ Begriff/ Rechtsstellung/ Befugnisse147
(2) Der Sonderinsolvenzverwalter in der Konzerninsolvenz148
bb) Verstärkte Dokumentationspflicht zur Absicherung der Verwalterhaftung aus § 60 InsO150
d) Gestattung des Insichgeschäfts § 181 BGB153
3. Tatsächliche Grenze im rechtlichen Gebot der höchstpersönlichen Amtsführung des Insolvenzverwalters154
a) Substitution als anerkannte Grenze einer Delegationsbefugnis156
b) Wann liegt eine unzulässige Substitution vor?157
c) Schlussfolgerungen für die Konzerninsolvenz161
IV. Gerichtliche Pflicht zur Einsetzung eines einheitlichen Konzerninsolvenzverwalters?162
V. Zusammenfassung/Anwendungsfälle163
B. „Privatautonome“ Koordinationsinstrumente in Anlehnung an die US-amerikanischen „protocols“164
I. Einleitung164
II. Funktion einer rechtsverbindlichen Vereinbarung166
III. Konturen einer vertraglichen Koordinierung der Insolvenzverfahren169
1. Protokolle im US-amerikanischen Recht169
a) Zielbestimmungen und Informationsaustausch169
aa) Typischer Inhalt169
bb) Vorbild für eine vertragliche Koordinierung von Konzerninsolvenzen?170
b) Zustimmungs- und Konsultationspflichten171
aa) Typischer Inhalt171
bb) Vorbild für eine vertragliche Koordinierung von Konzerninsolvenzen?172
2. Vertragliche Koordinierung der Insolvenzverfahren des Konzerns in Anlehnung an den Gleichordnungskonzern173
a) Der Gleichordnungskonzern174
aa) Die einheitliche Leitung gleichberechtigter Konzernglieder174
bb) Einheitliche Leitung der Konzernglieder über einen Lenkungsausschuss Qualität / Umfang und Grenzen175
(1) Verbindliche Koordinierung der Konzernglieder über einen Lenkungsausschuss175
(2) Nachteilige Beschlüsse177
b) Sinngemäße Übertragung auf die Koordinierung der Konzerninsolvenzverfahren178
aa) Vertragliche Regelung gerichtet auf die konzernweite übertragende Sanierung179
bb) Muster für die Ausgestaltung eines Vertrages zwischen den Insolvenzverwaltern (insolvenzspezifischer Verfahrensverbund)180
cc) Erklärung der einzelnen Klauseln181
IV. Rechtliche Einordnung der Koordinierungsvereinbarung183
1. Vertragsparteien einer Koordinierungsvereinbarung184
2. Abschlussbefugnis185
a) Befugnisdisposition: Vereinbarung über Befugnisausübung des Insolvenzverwalters185
b) Pflicht des Insolvenzverwalters zur höchstpersönlichen Amtsführung als Grenze der vertraglichen Bindung?187
3. Grenzen inhaltlicher Ausgestaltung191
a) § 1 InsO Zweckwidrigkeit der Vereinbarung191
aa) Insolvenzzweck größtmöglicher Befriedigung191
bb) Insolvenzzweck gleichmäßiger Befriedigung (par conditio creditorum)193
b) Verstoß gegen zwingendes Recht der Insolvenzordnung194
4. Pflichten aus der Kooperationsvereinbarung196
5. Haftung des Insolvenzverwalters aus § 60 InsO gegenüber seiner Masse197
6. Beendigung der Kooperationsvereinbarung198
7. Kooperationsvereinbarungen bei internationalen Insolvenzen199
8. Kooperationsvereinbarungen im Eröffnungsverfahren und bis zum Berichtstermin im eröffneten Verfahren200
V. Fazit zur vertraglichen Koordinierung201
4. Teil: Besondere Koordinationsmechanismen bei einer Reorganisation des Konzerns202
A. Eigenverwaltung203
I. Unterschiede zwischen Eigenverwaltung und Regelverfahren mit konzernspezifischer Bedeutung203
1. Der schuldnerische Verband als Inhaber der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis203
2. Vergleichsverfahren204
3. Ergebnis205
II. Die Eigenverwaltung als konzeptionelles Alternativmodell zur Insolvenzbewältigung205
1. Allgemein205
2. Voraussetzungen für die Anordnung und Beendigung der Eigenverwaltung207
3. Welche Sachverhalte eignen sich für die Eigenverwaltung?208
4. Kompetenzverteilung209
5. Rechtsnatur der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis210
a) Streitstand211
b) Stellungnahme zur Rechtsnatur der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners in der Eigenverwaltung212
aa) Wortlaut212
bb) Historie: Anlehnung an das Vergleichsverfahren213
cc) Rechtsvergleichende Perspektive: Anlehnung am „debtor in possession“ im US-amerikanischen Recht213
dd) Telos214
ee) Ergebnis zur Rechtsnatur der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners218
III. Zwischenergebnis zu Ausgangsfrage I.: Unterschiede zwischen Eigenverwaltung und Regelverfahren mit konzernspezifischer Bedeutung218
IV. Gesellschaftsrechtliche Bindungen des zur Vertretung berechtigten Organs in der Eigenverwaltung219
1. Streitstand221
a) Striktes Nebeneinander von Gesellschafts- und Insolvenzrecht221
b) Verdrängung der gesellschaftsrechtlichen Bindungen222
2. Stellungnahme224
a) Systematisches Argument225
aa) §§ 275, 276, 277 InsO als abschließende Regelung überZustimmungsvorbehalte (Konkurrenz zu den Gläubigerorganen)225
bb) Jederzeitige Aufhebung § 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO227
cc) Gesellschaftsrechtliche Bindung als sonstiger Nachteil i. S. d. § 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO229
dd) Vergleichbarkeit der Stellung des vertretungsberechtigten Organs mit der des Insolvenzverwalters?231
b) Rechtsvergleichende Betrachtung zum US-amerikanischen Recht234
c) Historisches Argument238
d) Teleologisches Argument238
aa) Sinn und Zweck der Eigenverwaltung239
bb) Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens, § 1 InsO241
(1) Gefahr insolvenzverfahrenszweckwidriger Einflussnahme der Gesellschafter?241
(2) Schutz vor negativer Einflussnahme durch die Gesellschafter243
(a) Bindung der Gesellschafter an den Insolvenzverfahrenszweck243
(b) Überwachung durch Sachwalter und Gläubigerausschuss245
(c) Möglichkeit jederzeitiger Aufhebung der Eigenverwaltung245
(3) Ergebnis246
3. Endergebnis246
V. Der Fortbestand faktischer Konzernleitungsmacht246
1. Darf sich das verbandsinterne Weisungsrecht zu einer Konzernleitungsmacht im Verfahren der Eigenverwaltung verdichten?246
2. Insolvenz der Obergesellschaft (Doppelinsolvenz)248
a) Die Gesellschaftsanteile als Bestandteil der Insolvenzmasse der Obergesellschaft248
b) Der konzernleitende Insolvenzverwalter250
aa) Vereinbarkeit des konzernleitenden Insolvenzverwalters mit seinen Aufgaben im Insolvenzverfahren der Obergesellschaft251
bb) Besondere Gefahren durch die Insolvenz der Obergesellschaft?252
c) Gleichzeitige Eigenverwaltung der Obergesellschaft als zwingendes Erfordernis für den Fortbestand der Konzernleitungsmacht?254
VI. Ergebnis255
VII. Besonderheiten im Vertragskonzern256
1. Ausgangspunkt256
a) Rechtsnatur des Beherrschungsvertrages257
b) Schlussfolgerung für die weitere Untersuchung258
2. Schicksal der beherrschungsvertraglichen Leitungsmacht in der Insolvenz258
a) Insolvenz der Obergesellschaft258
aa) Meinungsstand unter der Geltung der Konkurs- und Vergleichsordnung259
(1) Eröffnung des Konkursverfahrens259
(a) Automatische Beendigung259
(b) Suspendierung260
(2) Vergleichsverfahren261
bb) Streitstand unter Geltung der Insolvenzordnung262
(1) Die Herrschende Meinung vom Fortbestand des Beherrschungsvertrages263
(2) Die Lehre von Berthold und Altmeppen: Automatische Beendigung analog §§ 115, 116 InsO264
(3) Stellungnahme265
cc) Fortbestand des Weisungsrechts268
(1) Massezugehörigkeit des beherrschungsvertraglichen Weisungsrechts269
(a) Übertragbarkeit des beherrschungsvertraglichen Weisungsrechts, §§ 35, 36 InsO269
(b) Eingriff in die Verbandsverfassung der Untergesellschaft durch den konzernlenkenden Insolvenzverwalter?271
(c) Zwischenergebnis273
(2) Mangelnde Deckung des Verlustausgleichsanspruchs wegen Insolvenz der Obergesellschaft?273
b) Insolvenz der Untergesellschaft/Doppelinsolvenz277
aa) Automatische Beendigung des Beherrschungsvertrages277
bb) Fortbestand des Weisungsrechtes278
(1) Regelverfahren278
(2) Untergesellschaft wird in Eigenverwaltung geführt279
(a) Unvereinbarkeit mit dem Verfahrenszweck aus § 1 InsO?279
(b) Schicksal des Verlustausgleichsanspruchs in der Doppelinsolvenz281
3. Zur möglichen beidseitigen Kündigung des Beherrschungsvertrages282
4. Ergebnis283
VIII. Das Eröffnungsverfahren283
IX. Konturen einer Koordinierung durch Eigenverwaltung, geeignete Anwendungsfälle und gerichtliche Weichenstellung284
1. Wirtschaftlich organisatorischer Vorteil der Eigenverwaltung in der Konzerninsolvenz284
2. Für welche Fälle eignet sich die Eigenverwaltung als Koordinationsmodell?286
3. Gerichtliche Weichenstellung288
a) Weichenstellung im Eröffnungsbeschluss288
b) Weichenstellung im Eröffnungsverfahren289
B. Das Insolvenzplanverfahren in der Konzerninsolvenz291
I. Einleitung291
II. Implementierung aufeinander abgestimmterInsolvenzpläne293
1. Der Einzelplan innerhalb eines Gesamtsanierungskonzepts293
2. Die Durchsetzung der aus dem Konzerngesamtsanierungskonzept entwickelten Insolvenzpläne in den einzelnen Planverfahren294
a) Planinitiativrecht295
aa) Planinitiativrecht des Schuldners295
bb) Planinitiativrecht des Insolvenzverwalters296
cc) Planinitiativrecht in der Eigenverwaltung297
dd) Ergebnis297
b) Koordinierte Insolvenzpläne im Planverfahren298
c) Gerichtliche Bestätigung eines koordinierten Insolvenzplans299
d) Aufhebung des Insolvenzverfahrens300
3. Exkurs: Einbeziehung nicht insolventerTochtergesellschaften301
4. Konsolidierung über einen Insolvenzplan„substantive consolidation“301
a) „Substantive Consolidation“ durch einen Reorganisationsplan im US-amerikanischen Recht302
aa) Der konsolidierende Reorganisationsplan302
bb) Wirkung303
b) „Substantive Consolidation“ durch einen Insolvenzplan im zentral-funktional integrierten Konzern nach deutschem Recht?304
aa) Mögliche Vorteile einer Konsolidierung im Rahmen einer Reorganisation305
(1) Senkung der Verfahrenskosten305
(2) Vermeidung von schwierigen Ertragsabgrenzungen im Konzern306
(3) Verteilung des Kooperationsgewinns307
(4) Steuerliche Vorteile308
bb) Rechtliche Grundlage nach deutschem Recht309
cc) Aufbau eines konsolidierenden Insolvenzplans311
dd) Voraussetzung für eine gerichtliche Bestätigung312
III. Zusammenfassendes Ergebnis313
5. Teil: Konzentration der Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen auf gerichtlicher Ebene315
A. Vorteile einer einheitlichen gerichtlichen Zuständigkeit für konzernverbundene Unternehmen316
B. Möglichkeit einer Konzentration der Insolvenzverfahren de lege lata318
I. Die europäische Zuständigkeitnach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO320
1. Meinungsstand: „Mittelpunkt hauptsächlicher Interessen“ bei juristischen Personen321
a) Hauptort der werbenden Geschäftstätigkeit („business activity“)321
b) Effektiver Verwaltungssitz323
c) Ort der strategischen Entscheidung („mind of management“)325
2. Klärung durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen „Eurofood“?326
a) Sachverhalt326
b) Entscheidung des EuGH328
3. Bewertung330
a) Wortlaut330
b) Historische Auslegung330
c) Teleologische Auslegung333
aa) Wertungskriterien334
(1) Effiziente Verfahrensbewältigung334
(a) Unmittelbare Kosten des Verfahrens335
(aa) Unmittelbare Verfahrenskosten der Gläubiger335
(bb) Kosten der Insolvenzverwaltung336
(cc) Zwischenergebnis337
(b) Effektives Einrücken in die schuldnerische Leitungsstelle337
(2) Erkennbarkeit für Dritte339
(a) Risikoeinschätzung für eine effiziente Kreditvergabe339
(b) Kontinuität des Mittelpunktes hauptsächlicher Interessen340
(c) Ergebnis341
bb) Bewegliches Zuständigkeitssystem versus Typisierung341
cc) Typisiert teleologische Zuständigkeit bei juristischen Personen342
dd) Anforderung an den effektiven Verwaltungssitz345
ee) Forum shopping?346
II. Die internationale Zuständigkeit im Konzern nach der EuInsVO347
1. Horizontal-dezentrale Konzerne347
2. Zentral-funktionale Konzerne348
a) Kennzeichen des internationalen zentral-funktionalen Konzerns348
b) Wo lassen sich die Tochtergesellschaften dieser Konzernart typischerweise am besten abwickeln?351
c) Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zum zentral-funktional integrierten Konzern355
aa) Erledigung der Tagesgeschäfte in der Konzernzentrale356
bb) Statutarische Ausrichtung an das Konzerninteresse als für Dritte erkennbares Indiz357
cc) Die „Konzernfirma“ als erkennbares Indiz360
III. Zwischenergebnis360
IV. Exkurs: Nationale Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 InsO für konzernverbundene Unternehmen361
V. Berücksichtigung konzernspezifischer Besonderheiten: Konterkarierung durch das Sekundärverfahren?362
1. Das Sekundärverfahren363
a) Zweck eines Sekundärinsolvenzverfahrens363
b) Eröffnungsvoraussetzungen365
aa) Allgemein365
bb) Besonderheit im Konzern366
c) Wirkungen eines Sekundärinsolvenzverfahrens367
d) Zwischenergebnis367
2. Werden die Vorteile einer zentralen Zuständigkeit durch die Eröffnung eines Sekundärverfahrens wieder genommen?368
a) Die Koordinierungsvorschriften nach Art. 31 ff. EuInsVO allgemein369
b) Einfluss des Hauptinsolvenzverwalters auf die Verwertungsentscheidung im Besonderen370
aa) Vorschlagsrecht370
bb) Recht auf Aussetzung der Verwertung im Sekundärverfahren372
(1) Allgemeine Voraussetzung für eine gerichtliche Aussetzung der Verwertung im Sekundärverfahren durch den Hauptverwalter372
(2) Besonderheit im Konzern375
c) Reorganisation376
aa) Liquidationsautomatismus im Sekundärverfahren?377
bb) Sanierung durch koordinierte Insolvenzpläne?378
(1) Notwendigkeit von koordinierten Insolvenzplänen im Haupt- und Sekundärverfahren?378
(2) Art. 34 Abs. 1, 3 EuInsVO als Garant eines abgestimmten Sanierungsplanes380
cc) Bedeutung für die Konzerninsolvenz381
d) Zusammenfassendes Ergebnis zum Sekundärverfahren382
VI. Sekundärverfahren in Eigenverwaltung:Deutscher Sonderweg?383
1. Die Entscheidung des AG Köln „Automole“383
2. Bewertung383
C. Zusammenfassendes Ergebnis zur Konzentration der Insolvenzverfahren auf gerichtlicher Ebene386
6. Teil: Zusammenfassung und wesentliche Untersuchungsergebnisse388
A. Das Problem388
B. Kooperationspflichten / Einschränkung der freien Verwertungsentscheidung389
C. Koordinationsmechanismen zur Förderung von Gesamtverwertungsstrategien390
I. Einheitlicher Konzerninsolvenzverwalter390
II. Kooperationsvereinbarung391
D. Koordinierung bei einer Reorganisation des Gesamtkonzerns392
I. Eigenverwaltung392
II. Koordinierte und konsolidierende Insolvenzpläne394
E. Einheitliche gerichtliche Zuständigkeit im Konzern394
Literaturverzeichnis396
Stichwortverzeichnis421

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