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Strafen als Sprechakt.

Die Bedeutung der Strafe für das Opfer.

AutorRoman Hamel
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Strafrecht 208
Seitenanzahl283 Seiten
ISBN9783428529919
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Welche Bedeutung hat das Strafrecht für das Opfer einer Straftat? Vom Individuum aus gesehen stellt sich das Strafrecht als Kommunikationsvorgang dar, durch welchen Botschaften bzw. Bedeutungen kommuniziert werden. Gegenstand der Untersuchung sind dabei zwei kommunikative Funktionen, die dem Strafrecht allgemein zugeschrieben werden: die Bestätigung der verletzten Norm und der Ausdruck sozialethischer Missbilligung. Roman Hamel analysiert die Bedeutung dieser strafrechtlichen Kommunikationsakte mittels eines sprachtheoretischen Ansatzes, der so genannten Sprechakttheorie. Durch die Anwendung der Sprechakttheorie zeigt er den spezifischen Gehalt strafrechtlicher Kommunikation auf und setzt ihn in Beziehung zu der Bedeutung, die eine Straftat und die anschließenden Erfahrungen für das Opfer haben können. In die Untersuchung werden soziologische und psychologische Ansätze einbezogen. Aus der Bedeutungsanalyse ergeben sich praktische Implikationen hinsichtlich aktueller verfahrens- und materiellrechtlicher Entwicklungen. Schließlich wird auch die im Täter-Opfer-Ausgleich herbeigeführte Kommunikation mittels der Sprechakttheorie untersucht und herausgearbeitet, warum der wesentliche Bedeutungsgehalt strafrechtlicher Kommunikation dort nicht erzeugt werden kann. Roman Hamel erörtert verschiedene aktuelle Probleme, die auf die kommunikativen Eigenschaften der Sprechakte im Täter-Opfer-Ausgleich zurückzuführen sind und entwickelt Kriterien, die bei der strafrechtlichen Bewertung des Ausgleichs maßgeblich sein sollten.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung14
I. Das Opfer im Strafrecht14
II. Fragestellung20
III. Gang der Untersuchung21
Erstes Kapitel: Methodischer Ausgangspunkt24
A. Die Stellung des Opfers aus Sicht der Theorie autopoietischer Systeme24
B. Zeichen- und sprachtheoretischer Ansatz28
C. Strafrecht als kommunikative Verwendung von Zeichen35
D. Kommunikative Verwendung von Zeichen als sprachliche Handlung39
Zweites Kapitel: Die Sprechakttheorie43
A. Der Sprechakt nach Searle43
I. Der Äußerungsakt43
II. Der illokutionäre Akt44
III. Der propositionale Gehalt und seine Abhängigkeit von der illokutionären Kraft44
IV. Illokutionäre Verben als Indikator der illokutionären Kraft46
V. Die Komponenten der illokutionären Kraft48
1. Der illokutionäre Zweck als Ausgangspunkt einer Taxonomie48
2. Weitere Komponenten der illokutionären Kraft52
a) Die Aufrichtigkeitsbedingung53
b) Weitere Ausprägungen der illokutionären Kraft56
B. Wann gelingt ein Sprechakt, wann ist er erfüllt, wann erfolgreich?57
I. Die Gelingensbedingungen57
II. Die Erfüllungsbedingungen58
III. Die Erfolgsbedingungen60
IV. Eingeschränkte Korrelation von Sprechakttypen und intendierten perlokutionären Effekten62
Drittes Kapitel: Sprechakte im Strafrecht65
A. Das Urteil als Sprechakt65
I. Wie institutionelle Tatsachen entstehe65
II. Die Komponenten deklarativer Sprechakte70
III. Die deklarative illokutionäre Kraft des Strafurteils72
B. Normbestätigung und sozialethische Missbilligung als Sprechakte74
I. Vorüberlegungen75
1. Zur Anwendbarkeit der Sprechakttheorie auf „konkludente“ Sprechakte und tatsächliche Handlungen75
2. Verhältnis von Bedeutung und Zweck der Strafe79
3. Exkurs: Die gesellschaftliche Bedeutung von Urteil und Strafe und die neuere Systemtheorie Luhmanns82
II. Normbestätigung und Missbilligung in der alltäglichen Kommunikation83
1. Die Normbestätigung im Sinne der Alltagskommunikation83
a) Der Normbegriff bei Luhmann84
b) Bezug zu Searles Verständnis institutioneller Tats88
c) Kontrafaktische Stabilisierung von Verhaltenserwartungen als Sprechak89
2. Die Missbilligung im Sinne der Alltagskommunikation93
a) Die alltägliche Missbilligung nach Strawson93
b) Das Verhältnis der alltäglichen Missbilligung zur Normbestätigung97
c) Die alltägliche Missbilligung als Sprechakt100
aa) Expressive Elemente in der alltäglichen Missbilligung100
bb) Alltägliche Missbilligung als direktiver Sprechakt110
cc) Alltägliche Missbilligung als assertiver Sprechakt112
III. Normbestätigung und Missbilligung als strafrechtliche Kommunikation116
1. Normbestätigung durch das Strafrecht116
a) Recht im Sinne der Normtheorie Luhmanns117
b) Die normbestätigende Funktion der Strafe nach Jakobs119
c) Normwiderspruch und Normbestätigung als Sprechakt123
2. Die strafrechtliche Missbilligung129
a) Der Bezug der Strafe zur Moral130
b) Das Verhältnis der sozialethischen Missbilligung zur strafrechtlichen Normbestätigung135
c) Sozialethische Missbilligung als Sprechakt138
aa) Expressive Elemente in der strafrechtlichen Reaktion138
bb) Urteil und Strafe als präventiv ausgerichteter, direktiver Sprechakt143
cc) Das sozialethische Unwerturteil als Sprechakt151
IV. Die Funktion der Übelszufügung154
Viertes Kapitel: Strafrechtliche Sprechakte und das Opfer167
A. Opfer und Psychotraumatologie168
B. Sozialethische Missbilligung und strafrechtliche Normbestätigung aus der Perspektive des Opfers177
I. Deklarative Sprechakte und die Rekonstruktion der sozialen Wirklichkeit179
II. Das Opfer als Adressat des sozialethischen Unwerturteils182
III. Das Opfer als Adressat der strafrechtlichen Normbestätigung185
C. Implikationen für das materielle Strafrecht, die Strafzumessung und das Strafverfahrensrecht189
I. Opfermitverantwortung als strafbarkeitseinschränkendes Kriterium189
1. Einschränkungen auf der Voraussetzungsseite der Norm189
2. Opfermitverantwortung als Strafmilderungsgrund194
II. Strafverfahrensrecht203
Fünftes Kapitel: Sprechakte im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs208
A.Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich im deutschen Strafrecht208
B. Der kommunikative Hintergrund des Täter-Opfer-Ausgleichs212
C. Sprechakte im Täter-Opfer-Ausgleich221
D. Implikationen für das Verhältnis des Strafrechts zum Täter-Opfer-Ausgleich231
I. Geständnis als Voraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewalt- und Sexualstraftaten?232
II. Die Bedeutung des Opferwillens im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1 StGB237
III. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs248
1. Ausweitung der Diversion248
2. Täter-Opfer-Ausgleich bei schweren Gewaltdelikten sowie Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung251
3. Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewaltdelikten im sozialen Nahraum255
Schluss263
Literaturverzeichnis265
Personen- und Sachverzeichnis279

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