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E-Book

Grundlagen der Rechtsmedizin

Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 6

AutorWolfgang Huckenbeck
VerlagVerlag Deutsche Polizeiliteratur
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl120 Seiten
ISBN9783801106881
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis12,99 EUR
Rechtsmediziner sind 'Mittler zwischen Medizin und Recht'. Sie werden als Sachverständige vom Gericht bestellt oder führen ihre Untersuchungen im Auftrag der Ermittlungsbehörden durch. Ziel ihrer Arbeit ist es, zu gerichtsfesten Beweisen zu gelangen. Hier benötigen sie die Unterstützung von Kriminalisten und Juristen, denn jene sind dafür verantwortlich, am Tat- bzw. Einsatzort alle vorhandenen Ermittlungshinweise zu erkennen und zu sichern. Für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit und Kriminalitätsbekämpfung sind für diese Ermittler sowohl Grundkenntnisse der Rechtmedizin als auch das Wissen um deren Möglichkeiten und Grenzen unverzichtbar. Dieser Lehr- und Studienbrief gibt dem medizinischen Laien einen verständlichen Einstieg und kompakten Einblick in das Gebiet der Rechtsmedizin. Ausgehend von kriminalistischen Fragestellungen behandelt er im Einzelnen: Die Lehre vom Tod (Thanatologie) Natürlicher oder nichtnatürlicher Tod? (Forensische Pathologie) Untersuchung von Gewaltopfern (Klinische Rechtsmedizin) Vergiftungen (Forensische Toxikologie) Zuordnung von Spuren durch DNA-Analyse (Forensische Molekulargenetik) Identifikation unbekannter Personen (Forensische Anthropologie) Alkohol und seine Wirkungen (Forensische Alkohologie) Medikamente und Drogen im Straßenverkehr (Forensische Verkehrsmedizin) Damit erhält der Nichtmediziner über die wichtigsten Teilgebiete aktuelle, übersichtliche und praxisorientierte Informationen. Die medizinischen und naturwissenschaftlichen Hintergründe werden erläutert und weisen den Weg für eine intensivere Einarbeitung in Teilgebiete.

Dr. med. Wolfgang Huckenbeck Geboren 1954, studierte von 1978 bis 1984 Human Medizin an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf. Er arbeitet seit 1984 am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf und leitet dort die Abteilung für Forensische Molekulargenetik und stellvertretend die Abteilung für Forensische Anthropologie. Seine Wissenschaftliche Tätigkeit führte zu weit über 100 wissenschaftlichen Publikationen und einer Reihe von Monographien, die sich mit nahezu sämtlichen Themenbereichen der Rechtsmedizin beschäftigen. Er ist Mitglied der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes und konnte seine weit gefächerten Erfahrungen in eine Reihe von Auslandseinsatze, u. a. im Kosovokonflikt und nach der Tsunami-Katastrophe einbringen.

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Leseprobe
1 Aufgaben und Begriffe der Rechtsmedizin
Die Begriffe Rechtsmedizin und Pathologie werden häufig verwechselt bzw. als Bezeichnung für ein und dieselbe Fachrichtung verwendet. Das bedarf der Richtigstellung. Auch wenn die forensische Pathologie eine, und zwar die klassische Säule der Rechtsmedizin darstellt, unterscheiden sich beide Fächer grundlegend; in diesem Zusammenhang ist auch einem weiteren Klischee zu widersprechen: dass man sich nämlich nur mit Leichen beschäftige; dies gilt übrigens sowohl für die Rechtsmedizin als auch für die Pathologie.
Die Pathologie beschäftigt sich, wenn es um Leichen geht, mit dem natürlichen Tod aus krankhafter innerer Ursache. Man versucht Krankheitsverläufe zu erforschen, den Erfolg medizinischer Maßnahmen zu überprüfen, aber auch klinische Diagnosen nach dem Tode (postmortem) zu überprüfen oder abzusichern. Gleichzeitig versucht der Pathologe über das Erkennen von Gewebeveränderungen, mittlerweile auch genetischer Veränderungen, Krankheiten genauer zu differenzieren und ihren Verlauf zu erforschen. Damit steht er dem Arzt im Krankenhaus, im Einzelfall auch dem niedergelassenen Arzt zur Seite. Der Rechtsmediziner hingegen hat den natürlichen Tod vom nicht natürlichen Tod abzugrenzen und Letzteren genau zu begutachten. Er steht den Ermittlungsbehörden und den Gerichten zur Seite, er ist ein Mittler zwischen Medizin und Recht.
Die Geschichte der Rechtsmedizin ist älter, als gemeinhin angenommen wird. Wenn man so will, stellt sie die Urzelle wissenschaftlich betriebener Medizin überhaupt dar. Sie bereitete die Grundlage für einen richterlichen Urteilsspruch vor und war daher stets eng mit der Rechtswissenschaft verknüpft. Im Rahmen dieses Kapitels würde eine ausführliche Abhandlung jeden Rahmen sprengen. Nachfolgende Aufzählung soll einen kleinen geschichtlichen Überblick geben:
Lex Duodecim Tabularum, 449 v. Chr.
Medizinische Kenntnisse müssen bei der Todesursachenfestellung berücksichtigt werden.
Leges Barbarorum, 5. - 9. Jahrhundert
Ärzte werden als Sachverständige beigezogen.
Sächsisches Weichbildrecht/Magdeburger Stadtrecht 13. Jahrhundert
Speziell vereidigte Ärzte werden beigezogen, Obduktionen sind erlaubt.
Constitutio Criminalis Carolina, 1532
Speziell ausgebildete und vereidigte Ärzte werden beigezogen, Obduktionen werden vorgeschrieben, Medizinische Fakultäten sind für Obergutachten zuständig.
17. Jahrhundert
An den Universitäten wird gerichtliche Medizin gelehrt, erste Lehrbücher erscheinen.
18. Jahrhundert
An allen Universitäten bestehen Lehrstühle für gerichtliche Medizin.
19. Jahrhundert
Erste Lehrstühle werden zu Instituten für gerichtliche Medizin umgewandelt, die erste Fachzeitschrift erscheint.
20. Jahrhundert
Abgabe von Teilbereichen der Kriminalistik an die Kriminalämter, Beginn einer gerichtlichen Serologie, später Entwicklung der DNATechnologie, Weiterentwicklung der gerichtlichen Toxikologie.
Die Begriffe Gerichtliche Medizin und Rechtsmedizin sind historisch zu sehen, sie bezeichnen dasselbe Fach. Im dritten Reich erfolgte eine Umbenennung in Institute für gerichtliche und soziale Medizin. Das Fach wurde stärker staatlich eingebunden und nicht wenige der damaligen Lehrstuhlinhaber waren in die verbrecherischen Geschehnisse gewollt oder ungewollt verstrickt. Heute hat sich der Begriff Rechtsmedizin durchgesetzt.
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