Die Einbeziehung der Rechtsgüter von EU-Mitgliedstaaten in den Schutzbereich deutscher Straftatbestände.
Der EuGH hat dem in Art. 4 Abs. 3 EUV normierten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten entnommen, ihr nationales Strafrecht in den Dienst der EU zu stellen, um die…