Die Fristenliste für Mängel und Verlust
Hotelbewertungen und Flughafen-Erlebnisse zeigen: Der Urlaub nach der Pandemie bringt oft Enttäuschung mit sich. Der akute Personalmangel ist überall zu spüren und führt zu teils starken Qualitätseinbußen – sowohl auf dem Reiseweg als auch am Urlaubsort.
Damit Reisende ihre Ansprüche durchsetzen können, sollten sie die folgenden Fristen einhalten:
Mängel bei Pauschalreisen:
Bei Auftritt von Mängeln ist umgehend der örtliche Reiseleiter, Reiseveranstalter oder das Reisebüro zu verständigen. Dies sollte bestenfalls schriftlich geschehen. Wichtig ist, dabei auch Nachweise der Mängel zu sichern. Eine Beschwerde an der Hotelrezeption genügt nicht!
Bei einer verspäteten Mängelanzeige wird der Anspruch auf die Reisetage nach der Meldung reduziert. Wird vor Ort keine ausreichende Abhilfe geschaffen, sollten Urlauber nach der Heimkehr umgehend eine Reisepreisminderung vom Veranstalter fordern. Je schneller die Forderung gemeldet wird, desto einfacher ist ihre Durchsetzung.
Kofferverlust:
Der Kofferverlust muss direkt am Flughafen am Lost & Found Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft gemeldet werden. Neben dem erstellten Property Irregularity Report (PIR) sollten auch die Bordkarten und die Koffer TAGs aufbewahrt werden, bis die Angelegenheit erfolgreich abgeschlossen ist.
Erstattungsforderungen für Kleidung und Kosmetik sind bis 21 Tage nach dem Wiedererhalt des Gepäcks schriftlich inklusiver aller Kaufbelege bei der Airline einzureichen. Häufig werden nur 50 % des Kaufpreises für Kleidung erstattet, da sie wiederverwendbar ist. Kosten für Kosmetik werden vollständig übernommen.
Dies gilt nur für Kofferverspätungen am Reiseziel. Bei der Rückkehr gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung. Verspätet sich der Koffer mehr als 21 Tage, gilt er als verloren. Hier wird der Zeitwert des Koffers und seines Inhalts erstattet.
Kofferschaden:
Kommt das Gepäck beschädigt an, muss der Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Koffererhalt bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Die Entschädigung berechnet sich nach dem Zeitwert des Koffers. Pro Jahr ziehen Airlines meist 10 – 30 % des Kaufpreises ab. Wenn eine Reparatur des Gepäcks möglich ist, darf die Airline den Schaden beheben lassen.
Auf der Plattform StressimUrlaub können betroffene Urlauber ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen – eine Rechtsschutzversicherung brauchen sie hier nicht. Über https://stressimurlaub.de können sie in wenigen Schritten ihr Problem mit entsprechenden Nachweisen einreichen. Bei Erfolgsaussichten übernimmt StressimUrlaub die Durchsetzung der Ansprüche. Nur wenn eine Entschädigung erzielt wird, werden 25 Prozent der erzielten Entschädigung berechnet.
Stress im Urlaub ist eine Online-Plattform zur kostenlosen Prüfung von Ansprüchen bei Flugproblemen und Urlaubsmängeln. Das Kundenportal mit Live-Fall-Updates ist besonders für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung geeignet. Seit über 10 Jahren unterstützen die Reiserechtsexperten Kunden unter anderem bei der Durchsetzung von Reisepreisminderungsansprüchen, Ansprüchen aus Flugverspätungen, Entschädigung bei Gepäckverlust und Rückzahlungen von Anzahlungen bei Stornierungen.
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