Strom
Die steigenden Strompreise sorgen dafür, dass der Wettbewerb unter den einzelnen Anbietern wächst. Deshalb lohnt sich für Verbraucher ein Vergleich. Dabei helfen zahlreiche Tarifrechner im Internet, den günstigsten Anbieter zu finden. Um den günstigsten Stromanbieter zu finden, muss der Verbraucher lediglich seine Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch in einem Vergleichsrechner im Internet eingeben. Individuelle Bedürfnisse, wie Nachtstrom bei Nachtspeicherheizungen oder Ökostromanbieter können ebenfalls heraus gefiltert werden.
Allerdings muss bei den ausgerechneten Preisen einiges beachtet werden. Es gibt Anbieter, die für einen Wechsel eine Bonuszahlung gewähren. Diese macht sich natürlich im ersten Jahr stark bemerkbar. Da aber eine vertragliche Mindestlaufzeit an den Bonus gebunden ist, wird das Folgejahr deutlich teurer. Hier gilt es also, auch das zweite Jahr in die Kalkulation mit einzubeziehen. Auch werben einige Anbieter mit Preisgarantien, die vor teuren Erhöhungen innerhalb der Vertragszeit schützen. Es sollte also gut abgewogen werden, für welchen Anbieter man sich letztendlich entscheidet. Dies sollte nicht einfach mal nebenbei geschehen, da einfach zu viele Feinheiten zu beachten sind. Abzuraten ist von einem Anbieterwechsel mit Formularen über Zeitschriften, Versicherungen oder Ähnlichem. Denn dann verliert man die Bonusleistungen, die bei einem Online Abschluss zusätzlich eingeräumt werden.
Ein weiterer Punkt, dem Beachtung geschenkt werden sollte, ist die Zahlweise. Während der örtliche Stromanbieter meist eine monatliche Abschlagszahlung erhebt, gibt es viele günstigere Anbieter, die eine jährliche Zahlung verlangen. Wer diese Summe nicht auf einen Schlag aufbringen kann, sollte sich nach anderen Alternativen umsehen. Es werden auch vierteljährliche und halbjährliche Zahlungen angeboten.
Wer weiterhin monatlich seine Stromrechnung begleichen will, findet deutlich weniger Anbieter, die ein günstiges Angebot offerieren. Die günstigsten Angebote kalkulieren fast immer eine jährliche Zahlung mit ein. Dadurch entstehen dem Anbieter niedrigere Verwaltungskosten, die er dann an den Kunden weitergeben kann. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der Bruttopreis inklusive sämtlicher Kosten aufgeführt wird.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, keinen Vertrag abzuschließen, die eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten. Die Kündigungsfrist solle wiederum einen Monat nicht überschreiten. Gerne werden so genannte Paketpreise angeboten, die zu einer Mindestabnahme an Strom verpflichten. Wer also einen schwankenden Stromverbrauch hat, ist damit unter Umständen teurer dran, als bei genauer Abrechnung. Auf das Kleingedruckte in den Verträgen ist genau zu achten.
Wenn man sich für einen neuen Anbieter entschieden hat, erhält dieser eine Vollmacht, beim alten Stromanbieter den Liefervertrag zu kündigen. Dann gilt es, den Liefertermin des neuen Anbieters abzuwarten. Zeitgleich sollte vom alten Anbieter eine Abschlussrechnung erfolgen. Für den gesamten Wechsel sollte eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Wochen einkalkuliert werden. Dabei spielt selbstverständlich die Kündigungsfrist des alten Vertrages ebenfalls eine Rolle.
Wenn eine Preiserhöhung stattgefunden hat, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Da diese Fristen sehr knapp bemessen sind, empfiehlt es sich in diesem Fall, die Kündigung selber zu schreiben. Da immer ein Recht auf eine Grundversorgung besteht, braucht auch nicht befürchtet werden, dass der Strom ganz abgeschaltet wird.
Anbieterwechsel Gas
Langfristig ist mit einem deutlichen Ansteigen der Energiepreise zu rechnen. Fossile Energieträger sind endliche Ressourcen, ihr Vorkommen und ihre Förderung wird langfristig sinken, wodurch sich die Preise erhöhen werden. Allein die zunehmende Konkurrenz auf dem Energiemarkt wirkt der Preisspirale entgegen. Als Kunde hat man die Möglichkeit, den hohen Preisen durch einen Anbieterwechsel zu entgehen.
Wie man seit Jahren bereits den Stromanbieter wechseln kann, so kann man sich auch einen neuen, günstigeren Gasanbieter suchen. Der Anbieterwechsel Gas funktioniert ganz einfach und kann heute vielfach sogar online von zu Hause aus durchgeführt werden. Prinzipiell kann jeder Verbraucher, der über einen eigenen Gaszähler verfügt und in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter steht, einen Anbieterwechsel Gas durchführen.
Anbieterwechsel Gas als Vermieter und Mieter
Anders verhält es sich, wenn man zur Miete wohnt. Dann bezieht gewöhnlich der Vermieter das Gas und legt die Energiekosten auf die Miete um. Da der Mieter zwar die Kosten trägt, aber nicht in einem Vertragsverhältnis zu einem Anbieter steht, kann er selbst nicht wechseln. Er kann aber den Vermieter auf die Möglichkeit einer Energiekostensenkung durch einen Gasanbieterwechsel aufmerksam machen. Zahlt man als Mieter in Relation zum Verbrauch unverhältnismäßig hohe Energiekosten, weil der Vermieter Kunde bei einem überdurchschnittlich teuren Anbieter ist, sollte man sich über mietrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten (z.B. Mietminderung) informieren.
Anbieterwechsel Gas mit Gaspreisrechnern
Vor dem Wechsel muss man zunächst einen günstigeren Gasanbieter finden. Während es früher eine mühselige Arbeit war, die einzelnen Anbieter und ihre Preise zu ermitteln, funktioniert dies heute ganz einfach und bequem per Internet. Man kann einen der vielen kostenlosen Gaspreisrechner nutzen. In die Eingabeoberfläche muss lediglich die Postleitzahl, der Gasverbrauch pro Jahr und die Leistung des Gasanschlusses eintragen werden, bevor die Suche gestartet wird. Der Gasverbrauch kann der letzten Abrechnung entnommen werden. Nach der Suche wirft der Gaspreisrechner eine Liste mit Angeboten aus, die durch Anklicken auch im Detail betrachtet werden kann. Bei erfolgreicher Suche nach einem neuen Gasanbieter, kann der Wechsel mit ein paar Mausklicks durchgeführt werden. Viele Gasanbieter bieten den Wechsel gleich online oder ermöglichen das Herunterladen der Vertragsunterlagen. Der alte Vertrag muss nicht vom Verbraucher selbst gekündigt werden, da dies der neue Anbieter erledigt. Selbst wenn dieser es versäumen sollte, wird der Gashahn nicht abgedreht. Der örtliche Versorger hat die Verpflichtung, in jedem Fall Gas zu liefern. Dennoch sollte man bei einem Anbieterwechsel Gas unbedingt die Wechsel- und Vertragsunterlagen ausdrucken, bzw. sich zuschicken lassen, um den Vorgang dokumentieren zu können.
Sonderkündigungsrecht
Bei einem Anbieterwechsel sollten die Vertragslaufzeiten sowohl beim alten als auch beim neuen Gasanbieter im Auge behalten werden. Erhöht ein Gasanbieter kurzfristig die Preise, besteht ein zeitlich befristetes Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall besteht also die Möglichkeit, einen Vertrag auch vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen und einen Anbieterwechsel Gas durchzuführen. Man muss sich aber gut über die Konditionen und Fristen informieren, denn das Sonderkündigungsrecht besteht nur sehr kurze Zeit, bevor sich der bestehende Vertrag automatisch verlängert.