Hebelprodukte sind für Anleger ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite locken satte Gewinne, wenn die Rechnung aufgeht, auf der anderen Seite drohen Verluste, die im schlimmsten Fall über die eigenen Kontoeinlagen hinausgehen können. Dann muss erneut Geld überwiesen werden, um das Konto wieder auszugleichen. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht war den Anlegerschützern der BaFin ein Dorn im Auge, denn gerade viele unerfahrene Privatanleger sind sich des Risikos ihrer Geldanlage nicht vollständig bewusst. Das hat bereits vor einigen Jahren dazu geführt, dass der Handel mit CFDs für private Anleger deutlich eingeschränkt wurde. Nun folgt das Handelsverbot auch für die Produktgruppe der Futures.
„Futures sind ein interessantes, aber auch überaus risikoreiches Instrument für Trader, diese Risiken haben wir seit jeher transparent an Kunden und potentielle Kunden kommuniziert. Die BaFin hat nun sehr enge Grenzen gezogen, innerhalb derer Privatanleger weiterhin Futures handeln können. Wie von der BaFin vorhergesagt, sehen wir bereits jetzt, dass sich einige Anbieter zurückziehen oder die Konditionen für Privatanleger erheblich verschlechtern“, erklärt Dominic Schorle, Leiter der deutschen Niederlassung von WH SelfInvest in Frankfurt. Diese engen Grenzen sehen vor, dass Futures weiterhin als Absicherungsgeschäft gehandelt werden können. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachschusspflicht über die AGB des Brokers auszuschließen. In diesem Fall muss der Anbieter die Kosten übernehmen, falls der Kunde mehr Geld verliert, als er auf dem Konto hat. Diese Einschränkung gilt für alle deutschen Kleinanleger unabhängig davon, ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt sie für alle Terminbörsen wie Eurex, die CME, die Euronext und die ICE. Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie können Futures auch weiterhin wie gewohnt unbeschränkt handeln.
„Für uns hat der Schutz unserer Kunden vor schwerwiegenden Konsequenzen ihrer Trading-Tätigkeit hohe Priorität. Das war jedoch auch in der Vergangenheit bei uns immer gegeben. Die Entscheidung der BaFin trägt dazu jetzt zusätzlich bei. Aus Sicht eines Privatanlegers hat sich der Futures-Handel damit deutlich verbessert – wenn der Broker den Handel weiterhin zu guten Konditionen anbietet“, fasst Schorle zusammen. „Die Anforderungen der BaFin haben wir zum Stichtag am 01. Januar vollständig umgesetzt. So können wir unseren Kunden auch weiterhin den Handel mit Futures ermöglichen – nun in sicherem Rahmen und zu den von WH SelfInvest gewohnt guten Bedingungen.“
Weitere Informationen zu WH SelfInvest und dem Handel mit Futures stehen auf der Homepage von WH SelfInvest unter www.whselfinvest.de zur Verfügung.
Über WH SelfInvest:
Der unabhängige Finanzdienstleister WH SelfInvest S.A. wurde 1998 in Luxemburg als Broker für US-Aktien gegründet. Im Jahr 2002 kam der Handel mit Futures hinzu. Drei Jahre später wurde das Angebot erneut ausgeweitet und um den Forex-Handel ergänzt. Seit 2006 stehen den Kunden des Brokers darüber hinaus auch CFDs zur Verfügung.
Damit bietet WH SelfInvest seit 15 Jahren die volle Produktpalette aus Forex-, CFD- und Futures-Handel für aktive Investoren und Trader auf höchstem Niveau. Insbesondere Premium- und Heavy-Trader schätzen den vielfach ausgezeichneten Service des Brokers. Mit dem NanoTrader verfügt das Unternehmen über eine eigene Handelsplattform, die keine Wünsche offenlässt und mit einem breiten Informationsangebot inklusive Tick-by-Tick-Daten und Highspeed-Orderausführung die optimalen Voraussetzungen für das erfolgreiche Trading bietet.
Derzeit ist WH SelfInvest in Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Österreich aktiv.
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Niedenau 36
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