Portrait von der Expertin

Viele Menschen haben sich sicherlich schon einmal die Frage gestellt, was im Falle einer Testamentserrichtung nun vorteilhafter wäre: der Gang zum Notar oder die eigenhändige Errichtung zu Hause. Nicht selten hört man, insbesondere von Notaren, dass ein notarielles Testament bereits deswegen besser sei, weil man dann im Erbfall keinen Erbschein benötige, es in besondere amtliche Verwahrung genommen werde und man schlichtweg auf der sicheren Seite stehe.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert erklärt dazu: „Es mag zwar zutreffen, dass in den meisten Fällen ein notarielles Testament als Nachweis der Erbenstellung ausreicht, nicht zuletzt angesichts der rechtkundigen Beratung. Was jedoch ebenfalls nicht vernachlässigt werden darf ist, dass das notarielle Testament den Erbschein nicht mehr ersetzen kann, wenn sich doch Zweifel über die Erbenstellung ergeben sollten.“

Soweit sich nämlich die Erbenstellung aus einem notariellen Testament nicht klar und deutlich ergibt, muss trotz Vorliegen eines solchen Testaments kostenpflichtig ein Erbschein beantragt werden.

Denkbar wären Fälle, in denen z.B. ein Miterbe die Erbschaft ausgeschlagen hat oder die in einem Testament vorhandenen Pflichtteilsstrafklauseln möglicherweise dazu führen, dass auf Seiten des Grundbuchamts Zweifel über die Erbenstellung entstehen. Gleiches gilt für Fälle, in denen ein Rücktrittsvorbehalt im Testament vorgesehen ist. Auch hier ist nicht offenkundig, ob ein entsprechender Rücktritt erfolgt ist oder nicht.

„Was nun bei dieser Frage anzuraten wäre, richtet sich vielmehr nach dem jeweiligen Einzelfall. Fakt ist, dass die Kosten für den Erbschein von den Erben getragen werden, während die Kosten des notariellen Testaments indes der Erblasser trägt. Jeder sollte daher individuell entscheiden, ob er tatsächlich zu Lebzeiten bereits die Kosten für die Errichtung eines notariellen Testaments aufwenden möchte oder nicht. Dies wird im Einzelfall auch davon abhängen, wie hoch das Vermögen ist, da sich die Kosten nach dem Vermögenswert richten“, erklärt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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