Innovationen namentlich zu schützen und konsequent zu verteidigen, ist angesichts der weltweit zunehmenden Produktpiraterie oberstes Gebot. Die umfassende Absicherung von Marken, Patent- und Gebrauchsmusterrechten in allen Absatzmärkten hilft, den Schaden zu begrenzen.
Markenpiraterie hat Hochkonjunktur. Deutsche Unternehmen sind Spitzenreiter bei der Anmeldung von Marken und werden daher besonders häufig geschädigt. 76 Prozent der deutschen Unternehmen sind laut einer Umfrage der Kommunikationsagentur fischerAppelt aus dem Jahr 2009 von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Auf bis zu 50 Milliarden Euro jährlich beziffert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Umsatzverluste für die deutsche Wirtschaft. Rund zwei Drittel aller Plagiate weltweit stammen aus China.
Gefälscht wird, was innovativ ist
Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die in China produzieren oder dort Handel treiben. Auch einheimische Marken sind nicht vor Missbrauch geschützt – gefälscht wird, was innovativ ist und Gewinne verspricht. Neben Luxusartikeln werden zunehmend Artikel des täglichen Lebens wie Shampoos, Zahnpasta, Spielzeug oder Medikamente gefälscht. Ebenfalls auf dem Vormarsch sind Plagiate in der Automobilindustrie sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Besonders häufig werden nach Angaben des Verbandes für Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Komponenten und Ersatzteile kopiert. Neben Umsatzeinbußen und Imageschäden für die Hersteller bergen qualitativ mangelhafte Produktfälschungen für die Verwender zudem erhebliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Bei Markenrechtsverletzungen schnell handeln
Nicht immer lassen sich die Produktplagiate auf Anhieb an falsch geschriebenen Markennamen wie adibos, Nice, iPed, GROHI oder SQNY erkennen. Weit häufiger handelt es sich um exakte Fälschungen, bei denen das Produkt einschließlich des Markennamens exakt kopiert wird. So oder so – geschädigte Hersteller sollten grundsätzlich schnell und konsequent gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen. Hierzu bedarf es einer umfassenden markenrechtlichen Grundlage, denn der Verkauf von Plagiaten ist in Europa und den USA verboten. Produktinnovationen müssen daher frühzeitig durch Marken, Patent- und Gebrauchsmusterrechte in allen Absatzmärkten geschützt werden. Entdecken Hersteller dann etwa auf Messen ausgestellte Plagiate, können sie den weiteren Verkauf über einstweilige Verfügungen sofort unterbinden.
Beschreibende Namen bieten keinen Markenschutz
Je unverwechselbarer der Markenname, desto leichter lässt sich die Marke vor Missbrauch schützen. Beschreibende und somit freihaltebedürftige Bezeichnungen, Abkürzungen oder Zahlenkombinationen bieten keinen ausreichenden Schutz und können legal von jedermann kopiert werden. Diese Erfahrung macht beispielsweise der japanische Küchenmesser-Hersteller Yoshikin mit seiner Produktlinie namens „Global“. Global-Messer gehören zu den beliebtesten und teuersten Messern der internationalen Gourmetküche – und werden mittlerweile von diversen chinesischen Unternehmen in großem Stil gefälscht. Der beschreibende Markenname bietet hier keinen nennenswerten Schutz. Ein rechtliches Vorgehen ist daher nur über den Geschmacksmusterschutz – sprich: über die Produktform – möglich. Diesen Weg beschritt auch Daimler im Jahr 2006. Damals hinderte der Konzern den chinesischen Golfbuggy-Hersteller CMEC unter erheblichen juristischen Anstrengungen am europaweiten Verkauf seines „Electric City Smart“, einer allein für den europäischen Markt hergestellten Raubkopie. www.nomen.de
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