Tierschutzfarce darf nicht verabschiedet werden
Bund gegen Missbrauch der Tiere fordert grundlegende Nachbesserungen im Tierschutzgesetz
Am 1. Februar 2013 berät der Bundesrat über das neue Tierschutzgesetz und die von manchen Ländern eingebrachten Nachbesserungsanträge. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) begrüßt die in diesem Zusammenhang erfolgte Empfehlung des Agrarausschusses, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, um eine grundsätzliche Überarbeitung des Tierschutzgesetzes zu bewirken und damit unter anderem Defizite bei der Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie zu beseitigen.
Im Dezember 2012 hatte der Bundestag dem neuen Tierschutzgesetz zugestimmt, worin zahlreiche Verschlechterungen des bisherigen, ohnehin mangelhaften Tierschutzstandards, festgeschrieben wurden. Die Überarbeitung des Gesetzes war unter anderem durch die Umsetzung der EU Tierversuchsrichtlinie, zu der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, notwendig geworden. Die derzeitige Fassung des Gesetzes wird dem Staatsziel Tierschutz nicht annähernd gerecht und verstößt in wesentlichen Punkten gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie.
So sollen Versuche an Menschenaffen weiterhin erlaubt sein, was eindeutig der Intention der Tierversuchsrichtlinie widerspricht. Der bmt bemängelt zudem, dass eine Schmerz-Leidensgrenze, die die Richtlinie verbindlich vorschreibt, schlicht ignoriert wird, so dass besonders schmerzhafte und schwer belastende Versuche nahezu ungehindert durchgeführt werden können. Auch wurden die Zwecke, zu denen Tierversuche erlaubt sind, ausgeweitet, so dass nun der Forschungsfreiheit noch mehr Spielraum eingeräumt wird. Ethische Aspekte, die nach EU-Maßgabe den Kern bei der Genehmigung von Tierversuchen bilden sollen, haben keinen Niederschlag gefunden.
Wichtige Forderungen des Bundesrates, wie klare Verbote bezüglich des Klonens von Tieren, der Qualzucht, der Pelztierhaltung oder des Handels mit Wildtieren auf Tierbörsen, fehlen im derzeitigen Entwurf gänzlich. Selbst die Forderung der Länderkammer, die betäubungslose Ferkelkastration bereits 2017 und nicht 2019 und den schmerzhaften Schenkelbrand bei Pferden ab sofort zu verbieten, wurde auf Druck der Tiernutzerlobby kurzerhand und mit teilweise abstrusen Argumenten fallen gelassen.
„Die vorliegende Fassung des Tierschutzgesetzes ist beschämend, auch wenn die Bundesregierung nicht müde wird zu behaupten, dass Deutschland in Europa die höchsten Tierschutzstandards habe. Mit der geplanten Gesetzesnovelle offenbart die Bundesregierung, dass sie sich vollends von den Interessen der Agrarlobby leiten lässt“, kommentiert Petra Zipp, Vorsitzende des bmt. „Diese Tierschutzfarce darf nicht in Kraft treten. Wir appellieren an den Bundesrat, Einspruch gegen das Gesetz zu erheben und im Vermittlungsverfahren eine vollständige Überarbeitung des Tierschutzgesetzes herbeizuführen“, so Zipp weiter. Hierbei muss nach Ansicht des Vereins der Schutz der Tiere wieder im Vordergrund des Gesetzes stehen. Von der Bundesregierung erwartet der bmt unter anderem einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung, ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkusbetrieben und eine Abkehr der industriellen Massentierhaltung in der Landwirtschaft.
Der bmt hatte gemeinsam mit anderen Tierschutz- und Tierversuchsgegnerorganisationen im April 2012 ein juristisches Expertengutachten der Universität Basel zum Bereich der Tierversuche veröffentlicht, das in aller Deutlichkeit aufzeigt, dass der vorliegende Entwurf gravierende tierschutzrechtliche Mängel aufweist und gegen das Staatsziel Tierschutz verstößt.
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Mit seinen 10 Geschäftsstellen, 8 Tierheimen und einem Tierschutzzentrum ist der bmt im gesamten Bundesgebiet vertreten. Zusätzlich betreut der Verein fast 400 Gnadenbrottiere in ausgewählten Pflegestellen und auf Gnadenbrothöfen.
Der gemeinnützige Verband ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt.
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Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
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