BildDer Bundesrat entscheidet am Freitag über eine Initiative zur Reform der Grundsteuer. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich in einem Plenarantrag dafür ein, die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen.

„Die Akzeptanz einer reformierten Grundsteuer steht und fällt mit einer der wirtschaftlichen Lage und den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft gerecht werdenden Bewertung. Rheinland-Pfalz steht grundsätzlich hinter der verfassungsrechtlich gebotenen Reform der Grundsteuer

Die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Ausgangswerte für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen können jedoch zu erheblichen Mehrbelastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen. Mit unserem Plenarantrag möchten wir erreichen, dass die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Die steuerliche Belastung der Betriebe darf sich durch die Reform insgesamt nicht erhöhen“, sagte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über einen von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes, das eine wichtige Grundlage für die Reform der Grundsteuer darstellt. Danach wollen die Länder unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Der Steuersatz hängt weiterhin zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Gemeinde individuell festsetzt.

Mehrkosten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe könnten u.a. durch die beabsichtigte Trennung der Hofstelle in Wirtschafts- und Wohngebäude entstehen, die nicht einfach zu vollziehen ist. Bislang wurde die Hofstelle als eine Einheit betrachtet. Auch der Aufschlag auf den Ertragswert bei den Flächen könnte eine Mehrbelastung hervorrufen.

Mit dem Plenarantrag möchte Rheinland-Pfalz erreichen, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Festlegung der Grundsteuermesszahl die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft angemessen zu berücksichtigen“. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dürfe es in ihrer Gesamtheit zu keiner grundsteuerlichen Mehrbelastung kommen.

 

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