Viele Bauherren entscheiden sich für die Installation eines elektrischen Rollladenantriebs an allen Fenstern. Das sieht zwar besser aus als die althergebrachten mechanischen Gurtroller, kann im Ernstfall aber fatale Konsequenzen haben. Denn, wenn bei einem Feuer der Strom ausfällt, lassen sich die elektrisch betriebenen Modelle aufgrund der eingebauten Aufschiebesperre nicht öffnen, sodass der zweite Rettungsweg versperrt ist.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) schlägt deshalb folgende Lösungsvarianten vor:
1. Am ausgewiesenen zweiten Rettungsweg wird ein althergebrachter, mit Gurten bedienbarer Rollladen installiert, der sich im Ernstfall einfach aufziehen lässt.
2. Falls der zweite Rettungsweg mit einem elektrisch betriebenen Rollladen ausgestattet ist, sollte ein Pufferakku eingesetzt werden, mit dem sich der Rollladen bei einem Stromausfall öffnen lässt. Für die notwendige regelmäßige Überprüfung des Pufferakkus fallen allerdings Wartungskosten an.
3. Der elektrisch betriebene Rollladen am zweiten Rettungsweg wird mit einer zusätzlichen Nothandkurbel ausgestattet, sodass er auch bei einem Stromausfall geöffnet werden kann. Alle Bewohner und Nutzer, auch die Kinder, sollten wissen, wo sich die Nothandkurbel befindet (idealerweise in Reichweite) und wie der Rollladen damit zu bedienen ist.
4. Eine einfache, allerdings brachiale Methode, den zweiten Rettungsweg frei zu machen, ist der beherzte Einsatz einer Feuerwehraxt, mit der zumindest ein Kunststoffrollladen eingeschlagen werden kann. Das erfordert allerdings Kraft und Entschlossenheit, allerdings ist der Rollladen dann auch kaputt.
Übrigens: Auch ein im Keller eingerichtetes Homeoffice ist ein Aufenthaltsraum, der über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss. Ganz gleich, ob es sich dabei um die Kelleraußentreppe oder ein hinreichend großes Fenster mit einem entsprechend dimensionierten Lichtschacht handelt – auch der Weg aus dem Keller ins Freie sollte dauerhaft gut zugänglich und unverstellt sein.
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