Die Gründe für die bevorstehenden Geschäftsaufgaben bis Ende 2025 sind unterschiedlich. Laut der KfW-Studie planen rund 266.000 Inhaber die Geschäftsaufgabe, ohne sich um eine Nachfolgelösung zu bemühen. Die anderen 199.000 Inhaber sind an einer Fortführung des Betriebs nach ihrem Ausscheiden zwar interessiert. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Unternehmensnachfolger als schwierig.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Familienangehörige haben häufig kein Interesse daran, das Unternehmen zu übernehmen, wenn der Inhaber sich in den Ruhestand verabschieden möchte und potenzielle Käufer sind aktuell eher zurückhaltend. Hinzu kommen die gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Laut der Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte sei es daher umso wichtiger, frühzeitig mit der Planung der Unternehmensnachfolge zu beginnen.
Gerade bei Familienunternehmen gibt es häufig ein Interesse, die Unternehmensnachfolge intern zu regeln. Gibt es hier einen geeigneten Nachfolger, sollte der Übergang möglichst reibungslos gestaltet werden. Dazu gehört in der Regel auch, dass mit dem Übergang die finanzielle Versorgung des abgebenden Inhabers abgesichert wird. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Ansprüche weichender Erben. Hier ist in der Regel für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Zudem müssen Regelungen im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden, die der geplanten Nachfolgeregelung entgegenstehen können.
Bei der Schenkung von Betriebsvermögen ist es zudem wesentlich, die steuerlichen Regelungen, die Befreiungs- und Verschonungsregeln zu beachten.
Gibt es innerhalb der Familie keinen geeigneten Nachfolger, ist auch der Verkauf an das eigene Management oder außenstehenden Investoren möglich. Hier gilt es für den Inhaber, den Verkauf gründlich vorzubereiten, um einen angemessenen Preis zu erzielen und auch Haftungsrisiken, die sich aus einen Unternehmensverkauf ergeben, zu minimieren.
Die Unternehmensnachfolge stellt eine komplexe Herausforderung dar, bei der neben allen wirtschaftlichen Überlegungen vor allem auch steuerliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dabei bieten sich Gestaltungsspielräume, die durch eine fundierte rechtliche Beratung effizient genutzt werden können.
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