altes FerienhausWer in Deutschland Abbrucharbeiten vornehmen möchte, muss dies zunächst häufig genehmigen lassen. Fehlt die erforderliche Erlaubnis vom Bauamt, ist der Abriss illegal und kann hohe Strafkosten nach sich ziehen. Auch das richtige Vorgehen bei den Abbrucharbeiten ist essenziell, um Zusatzkosten und unschöne Überraschungen (beispielsweise durch Asbestrückstände) vorzubeugen.

Sanieren oder Abreißen: Was ist die bessere Option?

Vor allem im ländlichen Raum ist der Sanierungsbedarf groß. Experten schätzen, dass mehr als zwei Drittel der Bestandsimmobilien sanierungsbedürftig sind, viele mit einem enormen Aufwand. Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich deshalb zum Abbruch, denn die Kosten für die Sanierung sind durch Schimmelbeseitigung, neue Elektroinstallationen und andere Maßnahmen deutlich höher.

 

Abbruch – Bei einigen Immobilien ist er verboten

Das lokale Bauamt muss bei einigen Abrissvorhaben eingeschaltet werden und seine Genehmigung erteilen. Doch es gibt lokale Unterschiede, denn jedes Bundesland hat eine individuelle Landesbauordnung als Grundlage. Hierin verankert ist meist ein einfacher Grundsatz: Immobilien unter 300 m² Größe können häufig ohne Abrissgenehmigung entfernt werden. Doch die Anzeige des Vorhabens ist immer notwendig.

Eine Ausnahme bilden denkmalgeschützte Immobilien. Wer beispielsweise ein Abbruchunternehmen mit der Beseitigung eines Hauses aus dem Jahr 1800 beauftragt, wird sich das Vorhaben verzögern oder sogar gänzlich zerschlagen. Steht ein Objekt unter Denkmalschutz, darf es nicht abgerissen oder ohne weiteres baulich verändert werden. Sanierungsmaßnahmen sind gestattet, jedoch nur unter strengen Vorgaben. So wird der Grundriss beispielsweise erhalten bleiben und auch die Maße von Fenstern und Türen sind bei dem Gros der denkmalgeschützten Immobilien unveränderlich.

 

Sonderfall: Vorübergehend kein Abriss bei Tiernutzung

In einigen alten Immobilien haben Fledermäuse, Vögel oder Hornissen längst ein wohliges Zuhause gefunden. Sie bauen ihre Nester beispielsweise im Schornstein oder unter dem Dach und müssen durch den Abriss vertrieben werden. Doch nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist dies nicht gestattet bzw. muss mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Besonders geschützte Pflanzen- und Tierarten dürfen nach Bundesnaturschutzgesetz weder gefangen, noch verletzt oder sogar getötet werden. Wer bei seiner für den Abriss vorgesehenen Immobilie tierische Nistplätze feststellt und dennoch einen (unerlaubten) Abbruch vornimmt, macht sich strafbar und muss mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro rechnen.

 

Abbrucharbeiten mit Profis realisieren: Damit andere besser möglichst nicht beschädigt werden

Beim Abriss eines Hauses wird häufig mit schwerem Gerät gearbeitet. Tonnen Mauerwerk fallen oft mit enormer Kraft auf den Boden. Ein unkontrollierter Abriss kann schnell zu Beschädigungen an benachbarten Grundstücken oder Häusern führen. Dafür haften die Immobilienbesitzer, die den Abriss beauftragen bzw. durchführen.

Abrissprofis wissen, wie sie umliegende Flächen und Gebäude schützen, um Beschädigungen zu vermeiden. Sie tragen auch Sorge dafür, dass sämtliche Maßnahmen gut dokumentiert sind, denn im Schadenfall kann dies über Haftungsanspruch entscheiden.

 

Eine fachgerechte Entsorgung ist Pflicht

In Deutschland gibt es nicht nur strenge Vorgaben zur Anzeige bzw. Erlaubnis für einen Abriss, sondern auch für die Entsorgung der Überreste. Werden die Abriss-Abfälle nicht fachgerecht sortiert, kann das eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu einer empfindlichen Bußgeldstrafe führen.

Das vorherige Sortieren der einzelnen Materialien auf der Baustelle ist vor der Verbringung auf den Entsorgungsplatz Pflicht. Sortiert werden Bauschutt, Sondermüll, Metalle, behandeltes und unbehandeltes Holz sowie normaler Müll.

 

Sonderfall: schadstoffbelastete Bausubstanzen müssen gesondert behandelt werden

Ist die abrissreife Bestandsimmobilie mit Schadstoffen belastet, gilt besondere Vorsicht. Hier sollten Profis die Gefahrstoffsanierung übernehmen, da sie sämtliche Auflagen und benötigten Vorkehrungen dafür kennen.

Abhängig von der Belastungsart der Sanierungsrückstände müssen Abbrucharbeiten und Sortierung beispielsweise nach einem technischen Regelwerk erfolgen. Ihre Grundlage bildet die vorausgehende Schadstoffanalyse, in der die Art der Belastungen und die spätere Verwertung bestimmt werden.

Zahlreiche Immobilien, die zwischen 1960 und 1975 erbaut wurden, sind mit Asbest verseucht. Wer sie abreisen möchte, muss die strengen Auflagen nach TRGS 519 erfüllen. Das bedeutet beispielsweise, dass während der Sanierung spezielle Schutzkleidung getragen werden muss. Auch die spätere Entsorgung der Gefahrstoffe ist klar definiert und deren fachgerechte Umsetzung muss nachgewiesen werden.