Zahnzusatzversicherung – ARAG Z90 Bonus

Rundum sorglos:
für Zahnbehandlungsmaßnahmen werden 90%, für Zahnersatzmaßnahmen 80-90% und für kieferorthopädische Behandlungen 80 % der Kosten übernommen (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse).
Es können maximal 3 fehlende Zähne mitversichert werden.
Der Tarif Z90 Bonus gehört zu den leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen.
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% vom Rechnungsbetrag übernommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 80% vom Rechnungsbetrag erstattet.
Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 80-90% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 20% pro Zahn auf den regulären Beitrag mitversichert werden.
Leistung für Zahnbehandlungen:
– 90% Erstattung für die Kunststofffüllungen
– 60 € Erstattung je professionelle Zahnreinigung, max. 2x pro Jahr
– Für die professionelle Zahnreinigung werden die Kosten jährlich 2 Mal erstattet.
– 90% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
– 90% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
– Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen.
Erstattung für die Kieferorthopädie:
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Erwachsenen ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 2) zu 80% übernommen.
Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. KIG 3-5), dann erstattet dieser Tarif während der gesamten Vertragslaufzeit maximal 1.000 € für darüber hinaus entstehende Mehrkosten (z.B. Kunststoffbrackets).
Leistungen Zahnersatz:
Die Höhe der Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen ist abhängig von Ihrem Bonusheft:
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahren geführt ist
– Der für den Zahnersatz notwendige Knochenaufbau, bzw. die funktionsanalytischen und therapeutischen Maßnahmen sind mitversichert.
Zahnverblendungen werden bis einschließlich Zahn 5 erstattet.
Leistungsstaffel in den ersten Jahren:
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
1.000 Euro im 1. Jahr
2.000 Euro 1. bis 2. Jahr
3.000 Euro 1. bis 3. Jahr
4.000 Euro 1. bis 4. Jahr
5.000 Euro 1. bis 5. Jahr
Ab dem 6. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeiten:

Für Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich die Wartezeiten auf 8 Monate, für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Tarifliche Besonderheiten:
Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus.
Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.
Antragstellung:
Ist die zu versichernde Person 50 Jahre, oder älter, muss mit dem Antrag ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Test Zahnzusatzversicherung
Dießl & Kurth Finanzmanagement GmbH & Co.KG
Fichtenstr. 5
82041 Deisenhofen
Tel: 089-40287403
http://www.test-zahnzusatzversicherung.de

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