Dresden, 27.12.2010 | Bildungsurlaub soll lebenslanges Lernen – also Weiterbildung – für Angestellte und Arbeiter ermöglichen. Jeder kann bis zu 5 Tage jährlich während seiner Arbeitszeit an Sprachreisen, Seminaren, Veranstaltungen teilnehmen, um sein Know-how regelmäßig zu erneuern. Voraussetzung ist, dass er in einem Bundesland lebt, wo der Bildungsurlaub anerkannt ist.
Während einige Berufstätige angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen zwei Jahre um Worte ringen, treten immer mehr Erwachsene der Sprachlosigkeit mit Sprachtrainings im Ausland entgegen. Trotz oder gerade wegen einer instabilen Wirtschaftslage erfreuen sich Sprachreisen für Erwachsene steigender Beliebtheit. Insbesondere ‚Sprachkurse im Ausland‘ mit Berufsbezug und die Möglichkeit, diese als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen, sind stark nachgefragt.
Bildungsurlaub: Anspruch und Umfang
Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 6 Monate in einer Firma vollzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch auf 1 Woche pro Jahr Bildungsurlaub. Dieser kann auch an 2 aufeinanderfolgenden Jahren auf 2 Wochen vereint werden. Für die Inanspruchnahme gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Am besten man fragt beim Arbeitgeber nach und recherchiert selber gründlich. Der Arbeitgeber kann, bei Anspruch auf Bildungsurlaub, diesen nicht pauschal ablehnen. Er kann aber seinen Arbeitnehmer bitten, den Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen zu verschieben. Soll ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt werden, muss er mindestens 30 Wochenstunden umfassen.
Bildungsurlaub: Planung
Nur der Antragsteller auf Bildungsurlaub allein entscheidet, an welchem Programm zum Bildungsurlaub er teilnehmen möchte. Ausschlaggebend für seinen Arbeitgeber ist lediglich, dass die Maßnahme zur Weiterbildung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist. Möchte der Antragsteller eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, muss er seinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste Jahr übertragen. Diesen Wunsch sollte er seiner Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wann ein geeigneter Zeitpunkt dafür ist.
Bildungsurlaub: Gehaltszahlung
Während der Weiterbildung erhält man weiterhin sein reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen. Wichtig ist immer, dass man die geplante Bildungsmaßnahme unbedingt vorher mit seinem Arbeitgeber bespricht.
Bildungsurlaub: Antragsbearbeitung
Viele Bildungsministerien haben Fristen von bis zu 12 Wochen für die Bearbeitung der Anträge auf Bildungsurlaub festgelegt. Deshalb sollte rechtzeitig mit der Planung begonnen werden. Möchte man den Bildungsurlaub für eine Sprachreise im Ausland nutzen, dann lässt man sich vom Sprachreise-Veranstalter beraten. Er kennt die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer und hilft gerne bei der Wahl von Sprachschule und richtigen Sprachkurs. Nach dieser Beratung sollte man mit seinem Arbeitgeber die Möglichkeiten der Freistellung in der Firma klären.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub: www.BildungsMakler24.de/bildungsurlaub.html
BildungsMakler24.de betreibt und vermarktet das Bildungsportal www.BildungsMakler24.de – ein Portal für private Bildung im In- und Ausland. Das Info-Portal, u.a. Bildungsaufenthalte im Ausland, gibt sachkundig und in kompakter Form viele nützliche Informationen und hilfreiche Tipps. Dem Besucher wird dabei geholfen, gute Entscheidungen bei der Planung seiner eigenen Ausbildung bzw. Weiterbildung zu treffen. Als Service werden einige handverlesene Bildungsanbieter mit unterschiedlichen Leistungen empfohlen. Gleichzeitig werden zu allen Auslandsprogrammen die zur Verfügung stehenden aktuellen Förderprogramme aufgelistet.
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