Heute wie gestern: Mehrere Standbeine können branchenübergreifend derzeit absolut keinem Unternehmen schaden. Kann der Markt mit den bestehenden Produkten nicht erweitert werden, so empfiehlt die Betriebswirtschaftslehre das Sortiment vertikal oder horizontal zu erweitern, um so neue Zielgruppen und damit Absatzmöglichkeiten zu schaffen.

Versprechen neue Produkt- oder auch Dienstleistungsideen einerseits zusätzlichen Gewinn, zeigt die Praxis andererseits allerdings: Selbst mit akribischer Recherche und minutiöser Planung ist man vor Flops nicht gefeit, denn der Faktor Publikumsgeschmack ist und bleibt unberechenbar. Neben finanziellen Verlusten droht im Falle eines Scheiterns dann oft auch ein deutlicher Imageschaden.

Bereits seit den 1970er Jahren ist es bei größeren Unternehmen deshalb Gang und Gäbe neue Projekte mit ungewissem Ausgang in eigene, rechtliche getrennte Gesellschaften auszulagern. Mit solchen Projektgesellschaften können Markttests in Ruhe durchgeführt werden, ohne dass sich größere Risiken für das Stammunternehmen ergeben können.

Die Auslagerung einer neuen Geschäftsidee in eine eigene Projektgesellschaft empfiehlt sich immer um so mehr, je weniger sie zum Hauptgeschäftszweck des bestehenden Betriebes passt, weil sie hier das Unternehmensprofil zu stark verwässern und bestehende Kunden und Geschäftspartner irritieren könnte.

Projektgesellschaften bieten sich speziell auch für Vorhaben an, die mit neuen Geschäftspartnern zusammen realisiert werden, die aber keinen Einfluss auf das Hauptunternehmen haben sollen.

Das Problem: Nicht für jedes Projekt lohnt sich gleich die Gründung einer teuren GmbH oder AG, denn 25.000 EUR werden für Markttests oft gar nicht benötigt, oder das vorhandene Bugdet sieht eine solche Summe schlichtweg nicht vor.

Abhilfe schafft hier die britische Limited als geeignete Rechtsform, die auch ohne den Einsatz von Stammkapital bereits mit einem Euro gegründet werden kann, und die sich auch in Deutschland als Projektgesellschaft einsetzen lässt. Die Gründung kann dabei ohne England- oder Notarbesuch einfach innerhalb von 24 Stunden über das Internet realisiert werden.

Selbst Kleinunternehmer können so von den Vorzügen einer rechtlich getrennten Einheit für das Testen von neuen Geschäftsideen profitieren. Da eine britische Limited über denselben Haftungsschutz verfügt wie eine deutsche GmbH, sind die Betreiber vor Schiffbruch geschützt. Auch die Mithaftung für Geschäftspartner wie etwa bei einer GbR entfällt.

Ebenso wie eine GmbH kann eine Limited in diesem Kontext auch als Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens fungieren, womit sich oft zusätzlich Steuervorteile realisieren lassen.

Ausführliche und kostenlose Informationen zur Gründung einer englischen Limited werden unter www.easy-limited.de angeboten.

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