Die STIKO empfiehlt…
Schon seit 2006 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut), den Schutz gegen Keuchhusten bereits im Alter von fünf bis sechs Jahren, also zum Schulstart aufzufrischen.
Davor wurde die Impfung gegen Keuchhusten erst mit neun bis 17 Jahren erneuert. Doch immer mehr Daten deuteten darauf hin, dass der Impfschutz offenbar nicht erst nach zehn Jahren nachlässt, wie man bisher angenommen hatte. Denn seit einigen Jahren steigt die Zahl der Keuchhusteninfektionen in Deutschland trotz guter Durchimpfungsraten wieder an, und das auch bei komplett und pünktlich geimpften Kindern. Da vor allem Kinder zwischen fünf und 15 Jahren betroffen sind, liegt der Verdacht nahe, dass die Wirkung der Impfung in diesem Alter nachlässt – etwa fünf Jahre nach der Grundimmunisierung, die laut Impfempfehlung im ersten und zweiten Lebensjahr abgeschlossen sein sollte.
Ganz einfach…
Mit einer Dreifach- bzw. Vierfach-Impfung, die die Keuchhusten-Impfung an den Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie und bei Bedarf an Polio gekoppelt hat, geht das ganz einfach „in einem Rutsch“. Am besten planen Eltern diesen Impftermin zusammen mit der Vorsorge-Untersuchung „U 9“, die genau in den Zeitraum vor dem Schulstart fällt.
Keuchhusten-Schutz: für ABC-Schützen und die „Großen“…
Neben den ABC-Schützen sollten aber seit 2009 auch alle Erwachsenen auf einen wirksamen Keuchhustenschutz achten – so die STIKO -, insbesondere wenn ein Baby erwartet wird oder gerade eingetroffen ist. Einen so genannten „Nestschutz“ durch die Mutter gegen Keuchhusten gibt es nämlich nicht und die „Großen“ stehen im Verdacht mit fast 70 Prozent Hauptüberträger von Keuchhusten auf Kinder zu sein. Oft wird der Keuchhusten bei den „Großen“ aufgrund der unspezifischen Symptomatik nicht erkannt und als normaler Husten oder Bronchitis abgetan.
Für Babys und Kleinkinder ist der Keuchhusten, der durch das Bordetella pertussis-Bakterium übertragen wird, besonders belastend. Je jünger der Säugling ist, desto größer ist die Gefahr, dass anstelle der typischen Hustenanfälle lebensbedrohliche Atempausen auftreten. Es hat sich bereits gezeigt, dass sich hinter Fällen von vermeintlichem „plötzlichen Kindstod“ unerkannte Keuchhusteninfektionen verbergen können. Darüber hinaus kann Keuchhusten eine Erkrankung des Gehirns verursachen, die bleibende Schäden hinterlassen kann.
Mehr zum Thema Keuchhusten und den Impfschutz findet man im Internet unter www.gesundes-kind.de und auch unter www.kinderaerzte-im-netz.de.
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