Bilanzskandal bei der Wirecard AG weitet sich aus
Der Bilanzskandal bei der Wirecard AG weitet sich aus. Das Unternehmen geht davon aus, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten vermutlich nie existiert haben. Die Wirecard-Aktie stürzte ab.
Die Wirecard AG steht schon längere Zeit wegen Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen in der Kritik. Am 18. Juni 2020 wollte der Zahlungsdienstleister damit aufräumen und den mehrfach verschobenen Jahresabschuss präsentieren. Daraus wurde nichts. Grund: Es fehlten Nachweise für vermeintliche Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten bei asiatischen Banken liegen sollten. Das entspricht in etwa einem Viertel der Bilanzsumme des Konzerns.
Inzwischen befürchtet das Unternehmen, dass die 1,9 Milliarden Euro mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ nicht existieren, wie Wirecard am 22. Juni 2020 mitteilte. Bislang war das DAX-Unternehmen davon ausgegangen, dass die Konten existieren und hatte sie als Aktivposten in der Bilanz ausgewiesen. Die Banken auf den Philippinen hatten schon zuvor erklärt, dass die Wirecard AG kein Kunde bei ihren sei und mögliche Dokumente, die Guthaben auf Konten der Banken auswiesen, gefälscht sein müssten.
Die Folgen sind gravierend. Wirecard zog daraufhin seine Einschätzungen für das vorläufige Ergebnis 2019 und für das erste Quartal 2020 zurück. Auch Auswirkungen auf die Abschlüsse früherer Geschäftsjahre könnten nicht ausgeschlossen werden. Der ehemalige Vorstandschef und ein weiterer Vorstand sind inzwischen zurückgetreten. Wirecard hatte nach der geplatzten Bilanzvorlage am 18. Juni angekündigt, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen und sieht sich selbst als mögliches Opfer eines „gigantischen Betrugs“.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt bereits gegen vier Vorstandsmitglieder, von denen zwei nun nicht mehr im Amt sind, wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Nachdem bei Wirecard auf eine Hiobsbotschaft die nächste folgte, hat auch die Aktie enorm an Wert verloren. Aktionäre haben die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Die Ansprüche können sich ergeben, weil das Unternehmen seine Mitteilungspflichten verletzt und fasche oder unvollständige Mitteilungen veröffentlicht hat. Ansprüche können auch wegen falschen Angaben in den Bilanzen entstanden sein. Diese können sich auch gegen die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens richten.
Aktionäre der Wirecard-AG können sich an im Kapitalmarktrecht und Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.
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