Die „Ever given“ und ihre Blockade des Suezkanals hat es gezeigt: die Welt und ihr Warenverkehr ist abhängig von Containertransporten – ohne sie stockt die weltweite Produktion von Gütern und schlimmstenfalls sogar die Versorgung mit Nahrungsmitteln.
Umso entscheidender ist der sichere Transport – sowohl für Mensch als auch Natur.
Seit 2014 die CTU-Packrichtlinien abgelöst wurden durch den „Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code)“, müssen sich auch Logistikunternehmen über die Schulungen ihrer Mitarbeiter informieren. Seit 2018 ist der CTU-Code für Gefahrgutbeförderung verbindlich. Ziel der 2014 ratifizierten Richtlinien ist die Verbesserung der Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Gütertransporten – insbesondere auf See, aber auch auf den Landwegen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf den Gefahrguttransport gelegt. In 13 Kapiteln wurde ein Regelwerk zur Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit geschaffen.
Schulungen von Experten in Sachen Gefahrgutberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrstoffen bieten die Möglichkeit, Mitarbeiter der Logistik direkt vor Ort fit zu machen. Hier geht es natürlich um die rechtlichen Grundlagen, die physikalischen Bedingungen, unter denen ein Container transportiert wird, allgemeine Gefahrenquellen, Planung der Vorbereitung, das eigentliche Prüfen und Packen der Container, die richtige und sichere Verladung der Container und nicht zuletzt das richtige Öffnen.
Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf dem Transport von Gefahrgut wie beispielsweise begasten Containern – auch hier ist das richtige Öffnen entscheidend.
Der große Vorteil solcher Schulungen ist die praxisnahe Heranführung direkt im Betrieb. Wie erkenne ich unsachgemäß gepackte Container, wo lauern versteckte Gefahrenquellen und vor Allem, wie dokumentiere ich den Transport rechtskonform? Alle Punkte können in der Praxis vor Ort geübt und resultierende Fragen geklärt werden.
Doch wer muss überhaupt eine Schulung vorweisen? In welchen Abständen muss die Schulung aufgefrischt werden? Welche Güter zählen zu den Gefahrgütern? Ein E-Bike hat beispielsweise in der Regel einen eingebauten Akku, zählt es somit zum Gefahrgut?
Für diese Frage wurde ein 1000 Punktesystem entwickelt, mit dessen Hilfe für jedes potentielle Gefahrgut ein Punktewert errechnet werden kann. Für den Verpacker oder Verlader bedeuten diese Punkte ganz bestimmte Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen – unabhängig davon, ob der Wert über der magischen Grenze 1000 oder darunter liegt.