Haus & Grund Hessen: Hürden zum Mieterstrom beseitigen – Win-Win-Geschäft für Vermieter und Mieter ist wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
Der notwendige Beitrag aller zum Klimaschutz ist unstrittig. Die neue Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass Solardächer bei gewerblichen Neubauten Pflicht, bei privaten Neubauten „die Regel“ werden sollen. „Es ginge ganz ohne Zwang – wenn wir für die gute Idee des Mieterstroms endlich eine sinnvolle Regelung hätten“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Aus der Beratungspraxis weiß er: „Viele Vermieter und auch deren Mieter würden gerne mit Solarstrom zu Energiewende und Klimaschutz beitragen.“ Insbesondere wegen hoher bürokratischer Hürden blieben aber auf Mietshäusern viele geeignete Dachflächen leer, wie auch eine bundesweite Umfrage von Haus & Grund ergab. Der Lösungsansatz seines Verbandes: Abrechnung des Stroms vom Dach über die Betriebskosten.
„Der Grundgedanke von Mieterstrom ist einfach und genial: Der Vermieter setzt eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach, gibt den erzeugten Strom an die darunter wohnenden Mieter weiter und kauft bei Bedarf von einem Stromversorger zu“, erklärt Ehrhardt. „Der Mieter zahlt für den gesamten verbrauchten Strom nur maximal 90 Prozent des ortsüblichen Preises.“ Eine Win-Win-Situation: Der Hausbesitzer kann mit dem Stromverkauf die Photovoltaik-Anlage abbezahlen, der Mieter spart Energiekosten – und beide haben das gute Gefühl, etwas fürs Klima zu tun. Soweit die Theorie.
„Die Praxis ist enttäuschend“, bezieht sich der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen auf eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes unter seinen Mitgliedern: „Von 1.888 privaten Vermietern, die sich daran beteiligt haben, liefern lediglich drei Prozent ihren Mietern selbst produzierten Strom.“ Von den 4,3 Prozent Befragten, die es probiert und wieder aufgegeben hatten, gaben 81,3 Prozent „zu viel Bürokratie“ als Hinderungsgrund an – und nur 7,1 Prozent nannten die Ablehnung der Mieter als Grund.
Vermieter wird zum Stromversorger – mit vielen bürokratischen Hürden
„Um Mieterstrom anbieten zu können, wird der Vermieter zum Stromversorger – was ihn vor die genannten bürokratische Hürden stellt“, berichtet der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Und hat er es geschafft und die Anlage in Betrieb, droht ihm aber jederzeit Einnahmeverlust, da die Mieter nicht verpflichtet sind, ihm den so produzierten Strom abzunehmen.“ Denn für die Nutzung des Solar-Stroms vom eigenen Dach müssten Vermieter und Mieter einen separaten Vertrag schließen, unabhängig vom Mietvertrag. Dieser darf eine maximale Laufzeit von 12 Monaten haben, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate – bevor er neu aufgesetzt werden muss. „Weil die Abnahme des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf, läuft der Vermieter jährlich Gefahr, die Grundlage für die meist länger laufende Finanzierung seiner Anlage zu verlieren. Eine völlig praxisferne Regelung“, so Ehrhardt. „Nur die Motivation, dass sich solche – in der Anschaffung teure – Anlagen rechnen, kann Eigentümer flächendeckend dazu veranlassen, sich für die Installation zu entscheiden.“
Die Lösung: Mieter haben keine Wahl und müssen – sofern vorhanden – den Strom vom Dach nutzen. Bei einer Abnahmepflicht könnten die Vermieter den verbrauchten Strom einfach über die Betriebskosten abrechnen. „Wir wissen auch, dass dieser Weg aktuell noch nicht mit der Wahlfreiheit des Energieversorgers vereinbar ist“, schränkt Ehrhardt ein. „Aber hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen – und wenn Europa neue Wege im Klimaschutz gehen möchte, kann die neue Bundesregierung doch einen guten Weg zeigen, wie europaweit brachliegende Dachflächen sinnvoll genutzt werden können.“
2020 doppelt so viele neue Anlagen auf Privathäusern
Die Zahlen sind für ihn eindeutig: „Wegen der niedrigen Preise für Solarmodule und eines gestiegenen Umweltbewusstseins haben 2020 Eigentümer in Deutschland doppelt so viele Anlagen auf ihrem Haus installiert wie im Jahr zuvor – aber eben nur auf ihrem privat genutzten“, so Ehrhardt. „Bürokratie hält den Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern. Eine vertane Chance, denn die Bereitschaft ist da.“
Über Haus & Grund Hessen:
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.
Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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