Die Bildungsprämie hat sich bewährt, so dass sie auch in diesem Jahr wieder angeboten wird. Sie ist eine direkte finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich weiterbilden und somit ihren Willen zeigen, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Besonders lohnenswert ist die Bildungsprämie auch für Selbstständige und Jungunternehmer, die gerade in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung nur wenig Gewinn zur Verfügung haben. Hier kann die Bildungsprämie greifen: Wenn sie bewilligt wird, bekommt man die Hälfte des Preises der Fortbildungskosten erstattet.

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein
Für das Jahr 2012 gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zum einen darf das jährlich zu versteuernde Einkommen nicht 20.000 Euro überschreiten und die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Pro Kalenderjahr kann die Bildungsprämie einmal beantragt werden. Erstattet werden 50 Prozent der Fortbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Nach Beratung Gutschein erhalten
Wer sich für dieses Angebot interessiert, macht bei einer der 600 Beratungsstellen einen Termin aus. Zum Termin nimmt man seinen gültigen Personalausweis sowie einen aktuellen Einkommensteuerbescheid mit und legt sie dem Berater vor. Dieser prüft anhand der Unterlagen, ob Anspruch auf die Bildungsprämie besteht. Wenn dieser vorhanden ist, erhält man im Anschluss den Bildungsgutschein, den man bei seinem Institut der Wahl einlösen kann.
Man muss aber beachten, dass die auserwählte Fortbildung innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindet, allerdings darf sie noch nicht begonnen haben. Auch darf man noch keine Überweisung an das Ausbildungsinstitut geleistet haben oder eine Rechnung erhalten haben.

Um zu wissen, ob man später auch von der Tätigkeit als Heilpraktiker leben kann sollte man seine Verdienstmöglichkeiten kennen. Hier werden insbesondere die Heilpraktiker-Zusatzversicherungen ein immer wichtigerer Faktor.

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