Immer mehr Bürger, Institutionen, Bündnisse und Anwälte kämpfen gegen den ARD/ZDF Rundfunkbeitrag, der ab 1. Januar 2013 alle Haushalte betrifft. wir sagen Ihnen, wie Sie sich wehren können

Der ab 1. Januar 2013 verbindliche Rundfunkbeitrag, der für jeden Haushalt verpflichtend gilt, ist verfassungswidrig, sagen verschiedene Rechtsanwälte aber auch zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler: Professor Ingo von Münch und Prof. Dr. Christoph Degenhart. Die Abgabe, die unabhängig vom Vorhandensein eines Fernseh- oder Radioempfangsgerätes geleistet werden muss, verstößt ihrer Ansicht nach sowohl gegen Artikel 3 als auch Artikel 2 des Grundgesetzes (Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung). Auch die Bild-Zeitung berichtet vom Aufschrei der Vereine, Verbände und Bürger. In Internetforen wird die GEZ als UnGEZiefer, Mafia und Abzockerbande beschimpft. Eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht will nun die Frage klären, ob es sich bei diesem Beitrag nicht um eine Zwangssteuer handelt.

Einzugsermächtigung widerrufen

Doch was kann man tun, um diese ungerechte „Steuer“, die auch blinde, sehbehinderte, demenzkranke und taube Menschen – wenn auch mit einem reduzierten Beitrag – betrifft, zu bekämpfen?
Die Stiftung Medienopfer hat dabei eine sehr effektiven Vorschlag: Widerrufen Sie noch in diesem Jahr die Einzugsermächtigung der GEZ bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditinstitut. Dann muss die GEZ reagieren. Notfalls muss dann gerichtlich geprüft werden, ob der neue Beitrag überhaupt rechtmäßig ist.
Die Stiftung Medienopfer gehörte zu den ersten, die nach Expertisen, die sie anfertigen ließ, die Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrages als gegeben sah. Schon jetzt bereite man für etliche Bürger, die sich dazu entschlossen haben, die kommenden neuen Beitragsbescheide anzugreifen, entsprechende Klagen vor. Juristen erwarten nun einen massiven Druck auf die Landesrundfunkanstalten.

Die Datenproblematik – GEZ schafft bundesweites Datenregister

Die Stiftung Medienopfer wird versuchen, die Rechte der Bürger vor den zuständigen Instanzen mit Hilfe spezialisierter Anwälte durchzusetzen. Nötigenfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Es stellt sich ja auch die Frage, ob die Datenübermittlung, die alle Meldeämter in ganz Deutschland an die GEZ veranlassen werden, nicht einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Schließlich werden bundesweit Daten von der GEZ gesammelt, obwohl die GEZ keine staatliche Stelle ist.

Der Rundfunkbeitrag ist die GEZ-Gebühr im Schafspelz

Da hat man sich einen schönen Namen ausgedacht: „ARD/ZDF Deutschlandradio Rundfunkbeitrag“ oder „Haushaltsabgabe“ heißt die alte unbeliebte GEZ-Gebühr ab Januar. Wer aber einen Beitrag bezahlt, muss einen Nutzen aus dieser Abgabe ziehen können. Das ist aber nicht wirklich ersichtlich. Was ist mit den Menschen, die keine Geräte besitzen, was mit den blinden, sehbehinderten, den tauben Menschen? Wer also den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl er keine Empfangsgeräte besitzt, oder aufgrund körperlicher Begebenheiten nicht nutzen kann, hat keinen Nutzen und bekommt auch keine Gegenleistung. Und schon ist der Beitrag kein Beitrag mehr, sondern vielmehr eine Steuer. Doch darf denn ein Land so eine versteckte Steuer erheben? Gibt es dafür Gesetzesgrundlagen?
Wir werden das prüfen, und freuen uns, das der Widerstand von Tag zu Tag größer wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Giller
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Die Stiftung Medienopfer setzt sich für die Interessen und Rechte von Fernsehzuschauern und Zeitungslesern ein.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden spezialisierte Fachanwälte eingeschaltet.

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