Nicht nur Prominente wie zuletzt der amerikanische Schauspieler Jude Law, der Vater der berühmten Sängerin Beyonce, der US-amerikanische Politiker John Edwards und vormals sogar Apple-Chef Steve Jobs sorgen mit Vaterschaftstests fuer Schlagzeilen. Unsere täglichen Seifenopern wie die ZDF-Serien Hanna – Folge Deinem Herzen oder der Landarzt verarbeiten das Thema genauso wie diverse Talkshows, u.a. Johannes B. Kerner. Genauso ist es im Rahmen von familiären oder gar familiengerichtlichen Auseinandersetzungen für die Betroffenen deutlich einfacher geworden, einen DNA-Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Grundlage hierfür ist – neben den deutlich gesunkenen Kosten für einen Vaterschaftstest – das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“, das im April 2008 in Kraft trat und mit § 1598a „Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung“ Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fand. Die Regelungen des Gesetzes treten häufig hinter die aktuelle Diskussion des am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes zurück. Beide Gesetze sind jedoch im Zusammenwirken zu sehen, um eine klare Rechtslage für die Durchführung sowohl privater als auch gerichtlich oder behördlich angeordneter Vaterschaftsgutachten zu schaffen. Seit April 2008 haben in Deutschland der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind ein Recht auf die Klärung der Vaterschaft gegenüber den genannten jeweils anderen Personen. Dieses Recht kann jede dieser Personen notfalls auch gegen den Willen der anderen durchsetzen; die Zustimmung der verweigernden Partei kann dann durch ein Familiengericht ersetzt werden. Einzige Ausnahme ist die Gefährdung des Wohles des Kindes, dessen Beurteilung dem Familiengericht obliegt. Auch wenn sich alle Betroffenen privat ohne Einschaltung eines Familiengerichtes auf die Durchführung des Testes einigen, kann dieser in Auftrag gegeben werden. Eine Klärung der biologischen Vaterschaft ist möglich, ohne die rechtliche Vaterschaft zunächst durch eine Anfechtung in Frage zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter:

bj-diagnostik

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