Fall nationaler Grenzen soll Preisvorteil für Kunden bringen

Straßburg (pte/05.05.2009/12:29) – Im Europäischen Parlament http://www.europarl.de wird heute, Dienstag, ein Antrag eingebracht, der den Weg zu einem einheitlichen Urheberrechts-Lizenzsystem für Online-Inhalte in ganz Europa ebnen könnte. Der ambitionierte Plan aus der Feder der beiden EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva soll es Verbrauchern ermöglichen, digitale Medien wie Musik, Spiele oder Videos über die jeweiligen nationalstaatlichen Grenzen hinweg kaufen zu können. Durch die Lizenzvereinheitlichung sollen sich für die Kunden entscheidende Vorteile ergeben. So könnten sie dann ohne jegliche Einschränkungen das Produkt ihrer Wahl zum günstigsten Preis aus dem Angebot von Internet-Shops aus insgesamt 27 europäischen Ländern wählen. Ein entsprechendes Gesetz, das die Umsetzung dieses Vorhabens ermöglichen würde, soll den EU-Kommissarinnen zufolge noch in diesem Jahr ausgearbeitet werden.

„Das Angebot an Online-Inhalten wächst mehr und mehr, aber das gegenwärtige Lizenzsystem ist immer noch auf das jeweilige nationalstaatliche Territorium beschränkt“, zitiert die New York Times aus dem gemeinsamen Antrag von Reding und Kuneva. Als Resultat würden Konsumenten innerhalb der EU oft daran gehindert, Content auf legale Weise überall, zu jeder Zeit und auf der Plattform ihrer Wahl zu nutzen. Die unterschiedlichen Regelungen seien auch der Grund dafür, warum global agierende Anbieter wie Apple ihre Musik und Videos in einigen EU-Ländern zu verschiedenen Preisen anbieten müssten. „Entsprechende Initiativen der EU, bei denen es um eine Konzentration des Urheberrechts-Lizenzsystems in Europa geht, hat es bereits 2005 gegeben. In der Realität zeigt sich aber, dass die territorialen Ländergrenzen bei Online-Inhalten schon heute nicht mehr aktuell sind“, stellt Ursula Sedlaczek, Direktorin der österreichischen Musikverwertungsgesellschaft Austro Mechana http://www.aume.at , gegenüber pressetext klar.

Bislang hätten die europäischen Verwertungsgesellschaften mit speziellen Gegenseitigkeitsverträgen dafür gesorgt, dass beispielsweise ein musikalisches Repertoire aus Deutschland oder Österreich auch in anderen europäischen Ländern wahrgenommen werden kann. „Die EU-Kommission hat bereits eine Neuverhandlung dieser Verträge gefordert, da sie die bestehenden Abmachungen für wettbewerbsverzerrend hält. Im Endeffekt hat das aber nur dazu geführt, dass das Lizenzsystem noch weitaus komplizierter und undurchschaubarer geworden ist“, kritisiert Sedlaczek. Mittlerweile herrsche „totales Chaos“, unter dem vor allem die kleineren Verwertungsgesellschaften zu leiden hätten. „Ein neuer Online-Anbieter geht heute zunächst zu den vier, fünf großen Gesellschaften, um sich das größtmögliche Repertoire zu sichern. An Verhandlungen mit den kleineren hat er dann zumeist kein großes Interesse mehr. Auf diese Weise kommt es zu einer Zerschlagung der kleineren Verwertungsgesellschaften, die für die kulturelle Vielfalt in Europa von entscheidender Bedeutung sind“, so Sedlaczek abschließend. (Ende)


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