„Kostenübernahme für die Hospizversorgung“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Direkt Versicherungen
Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe
Angelika T. aus Oldenburg:
Meine Mutter hat eine unheilbare Krankheit und benötigt daher eine palliativmedizinische Versorgung. Wer kommt für die Kosten des Hospizes auf?
Reinhard Hacker, Experte der ERGO Direkt Versicherungen:
Grundsätzlich gilt: Alle Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leiden, haben einen Anspruch auf eine Palliativversorgung. Und das unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Diese Versorgung kann durch den Hausarzt, eine ambulante Krankenpflege, eine Palliativstation im Krankenhaus oder ein Hospiz erfolgen. Den größten Kostenanteil einer stationären Hospizversorgung tragen die Kranken- und die Pflegekasse. Den verbleibenden geringeren Teil übernimmt das Hospiz. Dieses Geld setzt sich aus Spenden und staatlichen Zuschüssen zusammen. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. August 2009 dürfen Hospize gesetzlich versicherten Patienten für den Aufenthalt keine Kosten mehr in Rechnung stellen (§39a Abs. 1 SGB V). Privatversicherte sollten vor einem Hospizaufenthalt erfragen, ob ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
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