Dresden, 24.05.2011 | Immer mehr Unternehmen möchten ihre Mitarbeiter auch international einsetzen und nehmen deshalb das Praxissemester im Ausland in ihre Anforderungsprofile bei Besetzungen von neuen Stellen mit auf.
Gewonnene Auslandserfahrung und zahlreich neu geknüpfte Kontakte sind entscheidende Vorteile bei der stetig wachsenden Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Wer ein halbes Jahr oder länger im Ausland gelebt und gearbeitet hat, kann für seinen Arbeitgeber Verhandlungen in der Landes- bzw. Geschäftssprache führen.
Größe und Art des Unternehmens sind unwichtig, wenn der Praktikumsplatz zur Persönlichkeit und zum Berufswunsch passt. Jeder ab 18 Jahren kann sich bewerben. Egal, ob man Abiturient, Student, Azubi oder Diplomand ist. Die Stellenangebote sind so umfassend, dass für jeden Bewerber etwas zur Vermittlung vorhanden ist. Es müssen grundsätzlich keine speziellen Voraussetzungen mitgebracht werden. Allerdings hat jeder Stellenanbieter bestimmte Anforderungen in Bezug auf Fach- und Sprachkenntnisse. Die Profile entnimmt man den einzelnen Stellenbeschreibungen bei den Angeboten. Zu berücksichtigen ist bei der Bewerbung auch die Arbeitssprache von Unternehmen und Einrichtungen.
Das Minimum für ein Auslandspraktikum sind 3 Monate. Kürzere Praktika werden bei vielen Unternehmen nicht vergeben. Wer länger in einem Unternehmen ist, kann Projekte von den ersten Planungsansätzen bis zur Realisierung übertragen bekommen. Am Anfang bekommt man viel erklärt und wirkt unterstützend mit. Später wird man meist tiefer gehend involviert und erhält mehr eigenverantwortliche Aufgaben.
Nur unter Extrembedingungen sollte ein Praktikum abgebrochen werden. Im Ausland braucht man Zeit, um sich zu akklimatisieren. Wenn man etwas unter Schwierigkeiten zu Ende bringt, stärkt das die eigene Persönlichkeit und es verbessern sich die Sprachkenntnisse mit jeder Woche, die man vor Ort ist.
Zum Ende des Praktikums bittet man den ausländischen Arbeitgeber um ein ausführliches Zeugnis bzw. Empfehlungsschreiben. Das ist viel wichtiger als eine Bezahlung. Das Zeugnis bzw. Empfehlungsschreiben sollte zusätzlich in einer deutschen Übersetzung ausgefertigt werden. Es gibt nichts Schlimmeres als Inhalte, die später der Wunscharbeitgeber beim Lesen nicht versteht.
Weitere Informationen zum Auslandspraktikum: www.BildungsMakler24.de/auslandspraktikum.html
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