Zinsunsicherheit nach erster Finanzierungsfestschreibung – was tun?

Aber was geschieht nach Ende der ersten Zinsbindungsfrist in 10 Jahren? Ist der Kapitalmarktzins dann immer noch auf einem solch niedrigen Niveau? Gewiss, sicher sagen kann dies niemand, dafür müsste man schon Hellseher sein! Aber wer will sich schon auf die Aussagen eines Hellsehers verlassen, gerade wenn es sich um eine so bedeutende und existenziell wichtige Angelegenheit wie die der Baufinanzierung handelt? Wohl niemand!

Bausparen unbedingt zur Zinssicherung nutzen!

Und genau unter dem Gesichtspunkt steigender Zinsen, unter der Betrachtung eines längeren Zeitraums, wird der Abschluss eines Bausparvertrages so besonders wichtig. Denn als die einzige Sparform überhaupt bietet ein Bausparvertrag die Möglichkeit schon heute die günstigen Zinsen von morgen zu sichern! Denn schon bei Abschluss des Bausparvertrages wird der Zinssatz für künftige Zeiten vertragsrechtlich vereinbart und zugesichert. Dies gibt es sonst nirgends! Das heißt also für den „Häuslebauer“, schon gleich bei Finanzierungsbeginn den Abschluss eines Bauvertrages anzustreben.

Bauspardarlehen, entgegen manch anderer Behauptung immer noch der beste Weg die Finanzierung abzusichern.

Selbstverständlich versuchen immer wieder ganz besonders kluge Finanzmathematiker, unter der Zuhilfenahme, seitenlanger Vergleichsberechnungen den Sinn oder Unsinn eines Bausparvertrages zur Zinssicherung in Frage zu stellen. Aber bei fairem Vergleich und zwar unter der Berücksichtigung der Zinsentwicklung in 10 Jahren, kein Mensch kann diese voraussehen, wird ein Bausparvertrag in Höhe der Finanzierungs- Restschuld abgeschlossen, diese Berechnungen samt und sonders ad absurdum führen. Denn wer mal zurück blickt in die Zinslandschaft ausgangs des letzten Jahrhunderts und sieht, dass damals Zinssätze in Höhe von 7 – 10%, festgeschrieben auf 10 Jahre, die Regel und nicht die Ausnahme waren, wird all diese Berechnungen der allzu klugen Finanztheoretiker in den Müll werfen. Denn da wird zumeist von der Annahme ausgegangen, dass der Zinssatz nach 10 Jahren in gleichbleibender Höhe verharrt, wie der heutige, extrem niedrige und einer völligen Ausnahmesituation gleich, günstige Zinssatz. Im Klartext, sämtliche Zinsprognosen dieser Zeitgenossen basieren auf einer Ausnahmesituation und nicht auf der Regel. Der über Jahrzehnte weg zu errechnende Durchschnittszins bewegt sich nämlich auf dem Niveau von ca. 7%. Diesen Zinsansatz als Grundlage für eine Vergleichsberechnung herangezogen, ergibt einen deutlichen und von niemandem von der Hand zuweisenden Vorteil für den Bausparvertrag!

Auch Wohnriester & Co. helfen kräftig sparen!

Im Ergebnis lässt sich daher festhalten, dass jeder Immobilien- Willige, der in Kürze einen Immobilienkauf plant, unbedingt bei der Finanzierungsplanung auch gleichzeitig einen Bausparvertrag abschließt. Denn selbst wenn der Zinssatz in 10 Jahren auf einem ähnlich niedrigen Niveau daherkommen sollte als heute, kann jeder Immobilienfinanzierer auf jeden Fall über 10 Jahre weg jede Nacht ganz ruhig schlafen. Denn auch bei kräftig gestiegenen Zinsen, was ohnehin weitaus wahrscheinlicher ist als das Gegenteil, wird der Bausparvertrag, mit einem Darlehenszins von 2,75%, diese Zinsen dann abfedern. Eine von der Höhe her betrachtet gleichbleibende Finanzierungsrate, wird im Rahmen der Zinssicherung durch ein Bauspardarlehen eine, auch weit über die 10 Jahresfrist hinausgehende Planbarkeit der Finanzierung bedeuten! Und als besonderen Leckerbissen hält der Bausparvertrag ja auch noch die Wohnriesterförderung in der Hinterhand. Und sollte schon in anderer Form „geriestert“ werden, denn zusammen mit Wohnriester in einem Vertrag ginge das nicht, dann ist die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ebenfalls eine große Hilfe die Finanzierung noch etwas schneller beenden zu können.

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