(ddp direct)Wenn Versicherer die Beiträge für die Kfz-Versicherung erhöhen, können Kunden ihren Vertrag auch noch nach dem Stichtag am 30. November kündigen. Der Kfz-Versicherungsbeitrag für Bestandskunden steigt in diesem Jahr teilweise um bis zu 30 Prozent. Um Kündigungen abzuwenden, verschicken einige Assekuranzen die Mitteilung über die Beitragserhöhungen für Bestandskunden daher oft erst nach oder nur knapp vor dem medial umworbenen Wechselstichtag.
Das unabhängige Vergleichsportal CHECK24.de weist darauf hin, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund von Prämienerhöhungen unabhängig vom Wechselstichtag immer für einen Monat nach Kenntnisnahme der Erhöhung besteht.
Kfz-Prämien steigen 2012 für Bestandskunden teilweise um bis zu 30 Prozent
Bestandskunden einiger Versicherer müssen 2012 mit Beitragserhöhungen im zweistelligen Bereich rechnen. Teilweise steigen die Beiträge sogar um bis zu 30 Prozent.
Neukunden werden in der Wechselsaison dagegen umgarnt. Der CHECK24-Prämienindex* zeigt, dass die durchschnittliche Prämienhöhe für Versicherungswechsler von August bis November 2011 um 29 Prozent gefallen ist.
Wegen der hohen Beitragssteigerungen und aus Angst vor Kundenschwund benachrichtigen viele Versicherungsunternehmen ihre Bestandskunden immer häufiger erst kurz vor oder nach dem Stichtag über die Beitragsveränderungen für das kommende Versicherungsjahr. Häufig ist für den Verbraucher in den teilweise sehr intransparenten Rechnungen nicht direkt ersichtlich, worauf die Beitragsänderung zurückzuführen ist und wie hoch sie ausfällt.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Kfz-Versicherungsbeitrags
Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich immer, wenn der Beitrag steigt, erklärt Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. Das gilt auch dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist, so Friedheim weiter.
Die Kündigung muss nach Benachrichtigung über die Beitragserhöhung binnen eines Monats schriftlich erfolgen und sich explizit auf die Erhöhung beziehen. Andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30.11. ablehnen. Versicherte haben die Möglichkeit sofort zu kündigen, wirksam wird die Kündigung aber erst zu dem Zeitpunkt, ab dem der neue Preis gültig wird.
Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall
Das Recht zur Sonderkündigung haben Verbraucher nicht nur, wenn der Versicherungsbeitrag steigt. Auch Verbraucher, die sich ein neues Fahrzeug kaufen, können ihre Versicherung nach dem Erwerb unabhängig vom Stichtag am 30. November wechseln. Die alte Versicherung endet automatisch sobald das verkaufte Fahrzeug abgemeldet wurde.
Auch nach einem Schadenfall besteht für Versicherte sowie die Assekuranz das Recht, eine Police innerhalb von einem Monat nach dem Schadenfall zu kündigen.
Mehrere hundert Euro sparen durch Wechsel der Kfz-Versicherung
Verbraucher können mit dem TÜV-geprüften Vergleichsrechner von CHECK24.de kostenlos über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und online zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Ein besonders hohes Sparpotenzial ergibt sich dabei für junge Fahrer. Sie sparen bis zu 1.000 Euro im Jahr. Vielfahrer zahlen durch einen Wechsel bis zu 500 Euro im Jahr weniger. Aber auch Normalfahrer, Rentner und Familien können sich über eine Ersparnis von bis zu 400 Euro pro Jahr freuen. Erstwechsler sparen je nach Profil sogar bis zu 800 Euro pro Jahr.
*Im CHECK24-Prämienindex wurden alle über die Vergleichsrechner von CHECK24.de abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen im Zeitraum von Januar 2005 bis November 2011 untersucht.
Betrachtungszeitraum der Kfz-Haftpflichtprämienentwicklung unterteilt nach Fahrzeug- und Versicherungswechslern: 01.01.2009 bis 28.11.2011
Betrachtungszeitraum der Langzeitentwicklung der Kfz-Haftpflichtprämien: 01.01.2005 bis 28.11.2011
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