Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Berliner Arzt nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, der in drei Fällen Gentests an Embryonen vorgenommen hatte, um Gendefekte auszuschließen, bevor diese eingepflanzt wurden. Der Arzt wollte damit verhindern, dass bei den drei Paaren, die entweder bereits ein behindertes Kind oder mehrere Fehlgeburten hatten, ein wiederum kranker Embryo eingepflanzt würde. Damit erlaubt der Bundesgerichtshof nun Ärzten bei Paaren mit der genetischen Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung auf Gendefekte zu untersuchen und nur gesunde auszuwählen. Damit ist nun auch in Deutschland erlaubt, was in vielen anderen Ländern längst selbstverständlich ist. Präimplantationsdiagnostik und pränatale Diagnostik – Wie Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem Fernsehinterview betonte, war die Alternative in Deutschland bisher die Schwangerschaft mit einem möglicherweise kranken Embryo und eine Abtreibung, denn die pränatale, das heißt vorgeburtliche genetische Diagnostik sowie der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen ist erlaubt. Kritiker befürchten nun, dass mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes Tür und Tor geöffnet sind für die gezielte Auswahl von Babys nach den Wünschen der Eltern bezüglich Geschlecht oder Augenfarbe. Gendiagnostikgesetz, vorgeburtliche Diagnostik und Vaterschaftstest – Sicher werden bald Forderungen nach einer Gesetzesänderung laut, die die vom Bundesgerichtshof nun geschaffenen Möglichkeiten wieder einschränken werden. Ähnlich wie beim Gendiagnostikgesetz werden die modernen Möglichkeiten der Wissenschaften in Deutschland immer unter dem Gesichtspunkt betrachtet, welche ethisch-moralischen Grundsätze sie möglicherweise bei Mißbrauch verletzen könnten und weniger unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeiten, Krankheiten zu heilen, zu verhindern und das Leben der Menschen, die von genetischen Defekten betroffen sind, zu verbessern. So wurden mit dem im Februar dieses Jahres in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz bereits die Möglichkeiten pränataler Diagnostik und vorgeburtlicher Vaterschaftstests eingeschränkt. Letzteres mag bereits dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Abtreibungen im ersten Quartal 2010 erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. Das Wort „Gen“ hat somit im deutschen Sprachgebrauch außerhalb der Wissenschaften eine negative Konnotation. Es liegt auch an den Wissenschaftlern und couragierten Medizinern, wie dem Berliner Arzt, der durch einen Selbstanzeige die Klärung durch den Bundesgerichtshof ermöglichte, die positiven Auswirkungen der Gendiagnostik aufzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: http://www.bj-diagnostik.de/news.php?id=79

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