Wie das aktuell niedrige Zinsniveaus für Einsparpotenziale genutzt werden kann
Für Sie als Zahnarzt / Zahnärztin stellt die Darlehensgestaltung ein komplexes Thema dar. Immer wieder gibt es Anlässe, das Finanzkonzept auf Einsparpotenziale zu überprüfen – zurzeit sind es die niedrigen Zinssätze für Darlehen.
Am Anfang einer solchen Prüfung steht die Frage, welche Darlehenskonditionen Sie im Detail mit Ihrer Bank für die Finanzierung der Zahnarztpraxis abgeschlossen haben. Hier hilft ein Blick in das Kleingedruckte Ihres Vertrages unter der Rubrik „Tilgung“:Die Ausschöpfung von vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechten macht insbesondere bei älteren Darlehen derzeit erhebliche Zinskosteneinsparungen möglich. Die größten Effekte erzielen Sie bei hohen Darlehenssummen und langen Restlaufzeiten.
Gibt es keine individuellen Klauseln, kann Ihnen die gesetzlich verankerte Kündigungsfrist interessante Möglichkeiten bieten: Verträge mit einer 15- oder 20-jährigen Kondition lassen sich 10 Jahre nach Darlehensvollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Oft bietet auch die Finanzierung mit öffentlichen Mitteln aus KfW-Programmen oder aus Fördermitteln des Landes Ausstiegsklauseln. Im Anschluss vereinbaren Sie eine neue, günstigere Zinsfestschreibung für die Restlaufzeit der Praxisdarlehen.
Sollten Sie sich für die Finanzierung Ihrer Zahnarztpraxis für eine CAP-Kondition entschieden haben, bietet diese bei fester Laufzeit einen Zinskorridor, innerhalb dessen Ihr Zinssatz schwankt. Dieser ist an einen offiziellen Kapitalmarktzins gekoppelt. Konditionsbestandteil dieser Darlehens-variante ist eine Cap-Prämie, die Sie zu Beginn einmalig bezahlt haben. Der große Vorteil der CAP-Kondition ist das Recht, jederzeit die Darlehenssumme zu tilgen. Zurzeit profitieren Sie also, weil der Kapitalmarktzins aktuell auf niedrigstem Stand liegt. Gleichzeitig könnte es sinnvoll sein, Ihr Tilgungsrecht zu nutzen: Läuft Ihre CAP-Kondition in nächster Zeit aus und bleibt danach eine größere Restschuld stehen, könnten Sie sich die aktuellen Niedrigzinsen sichern, indem Sie das CAP-Darlehen in ein Festzinsdarlehen umwandeln. Ihr Vorteil: Langfristig gewinnen Sie Planungssicherheit mit attraktiven Zinssätzen. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Bank unbedingt nach einer Teilerstattung der CAP-Prämie, die Sie zu Beginn gezahlt haben.
Aber auch die vorzeitige Darlehensrückführung ohne Sondertilgungsrecht – also gegen Vorfälligkeitsentschädigung – kann Teil einer zukunftsweisenden Lösung sein.
Das niedrige Zinsniveau schafft, unabhängig von diesen und anderen Ansätzen, eine gute Gelegenheit, die Finanzkonzeption Ihrer Zahnarztpraxis genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie „gärende“ Themen vor sich herschieben, die Sie jetzt aufgreifen können: Beispielsweise Überlegungen, Ihre Hausbank zu wechseln, anstehende Investitionen in die Zahnarztpraxis zu realisieren oder auch das hohe Dauerminus auf Ihrem Praxiskonto umzuschulden.
Ein wesentlicher Eckpfeiler Ihres wirtschaftlichen Erfolges ist ein Finanzgerüst für die Zahnarztpraxis, das zu Ihrer Persönlichkeit passt und auf Ihre wirtschaftliche Situation präzise zugeschnitten ist. – Das aktuelle Niedrigzinsniveau bietet jedem Zahnmediziner die ideale Gelegenheit, das persönliche Finanzkonzept zu optimieren. Mehr Informationen über die Finanzplanung und Kreditkonzeption finden Zahnärzte auf den Internetseiten der Autorin unter http://www.klapdor-dental.de/
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