Bielefeld (ots) – Als kürzlich bekannt wurde, dass ein Sportverein
gegen einen Buchtitel klagen wollte – hat da jemand laut gelacht?
Diesem Impuls hätte man nachgeben können, aber das wäre falsch
gewesen, denn die Angelegenheit ist nicht lustig. Sie ist peinlich.
Sie ist gefährlich.
Peinlich für jene, die die Justiz bemühen, weil sie glauben, zwei
Wörter – »Tödlicher Hermannslauf« – könnten eine starke Leistung
zerstören. Gefährlich aber wird dieses kindische Verhalten, sollte
sich irgendwann der erste Richter auf die Seite solcher Kläger
stellen. Dann wäre es vorbei mit der Freiheit der Kunst, dann könnte
jeder Wichtigtuer des Schriftstellers Text ins Feuer werfen, dem
Schauspieler einen Maulkorb anlegen und dem Maler den Pinsel aus der
Hand schlagen.
Die Begründung für den Klageverzicht macht nun die Affäre vollends
zur Blamage: Man habe Gnade vor Recht ergehen lassen, weil der
Verleger und die Autorin dem Sportereignis nicht hätten schaden
wollen. Hat da etwa jemand – ernsthaft – etwas anderes geglaubt?
Es heißt, die Läufer hätten gelassen auf den Titel reagiert, so dass
sich die Klage erübrige. Das zeigt uns, dass der Funktionär vom
aktiven Sportler noch viel lernen muss.
Der Kulturschaffende aber, in unserer Gesellschaft ohnehin wie ein
Paria behandelt, wischt sich den Angstschweiß von der Stirn. Das
hätte ins Auge gehen können. Wir sind noch einmal davongekommen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
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