Bei der beruflichen Betreuung geht es darum, Menschen, die allein nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, bei der Ausübung ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen.
Betreute Menschen haben ein Anrecht auf in jeder Hinsicht qualitative Betreuung. Daher müssen auch die Anforderungen an die Qualifikationen der beruflichen Betreuer entsprechend hoch sein – und das erfordert eine angemessene Vergütung.
Seit letztem Samstag, 27. Juli 2019, ist es amtlich: Die Vergütung für berufliche Betreuung wird endlich verbessert.
Zumindest die Bezahlung dieser anspruchsvollen Tätigkeit ist nun nach jahrelangen Diskussionen endlich verbessert worden. Durch die Orientierung an der Vergütung eines Sozialarbeiters mit schwieriger Tätigkeit wird auch die Tätigkeit eines Berufsbetreuers mehr gewürdigt. Die Bundesregierung spricht von einer Erhöhung um durchschnittlich 17 Prozent in einem modernisierten System von monatlichen Fallpauschalen. Mit diesen Fallpauschalen soll es im Gegensatz zum bisherigen System besser möglich sein, auf die jeweiligen spezifischen Anforderungen einer Betreuung zu reagieren.
Natürlich bleibt noch viel zu tun: „Wir bleiben aber dabei: Dies kann nur der erste Schritt sein“,
so Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB (Bundesverband der Berufsbetreuer) am 7.6.19. Der BdB hatte sich zuvor entschlossen, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Im Ergebnis sei die Anhebung enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend, so BdB-Vorsitzender Becker. „Jetzt muss möglichst zeitnah der Effekt dieser Anpassung evaluiert und dann entsprechend nachgebessert werden“, so Becker. Der Verband setze auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess im Bundesjustizministerium, an welchem der BdB beteiligt ist.
Was bei anderen Tätigkeiten in unserem Land unvorstellbar ist: Die Vergütung für berufliche Betreuung war in der Tat seit mehr als 13 Jahren unverändert geblieben!
Wir meinen, ein Baustein für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung.
Geschichte
Die MEDIRENTA-Unternehmensgruppe ist seit mehr als 30 Jahren auf dem Gebiet der Beihilfeberatung tätig. Das Unternehmen ist Marktführer im Bereich Beihilfeberatung und Beihilfeservice. In diesem stark spezialisierten Geschäftsfeld bietet Medirenta für ihre Mandanten und deren Angehörige umfassende Dienstleistungen an – von der Prüfung der Arztrechnungen bis zur Abwicklung der komplexen Abrechnungsvorgänge.
Welche Dienstleistung liefert der Beihilfeberater?
Der Beihilfeberater nimmt Beamten und deren Angehörigen alle Sorgen rund um deren Krankenkostenabrechnung ab. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Kostenträgern: der Beihilfestelle, den Krankenversicherungen, der Pflegeversicherung, aber auch den Leistungserbringern wie Ärzten und Pflegediensten.
So steckt der Mandant alles, was mit den Krankenkosten zusammenhängt – Arztrechnungen, Bescheide, Anträge, Belege – in einen Briefumschlag und schickt sie Medirenta, die sich um alles Weitere kümmert. Falls Mandanten dies wünschen, erledigen die Mitarbeiter von Medirenta auch den gesamten Zahlungsverkehr über ein Treuhandkonto. Im Medirenta-Team arbeiten Spezialisten aus unterschiedlichen Fachrichtungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, zahnärztliche Versorgung, Kuren und Rehabilitation. Unterstützt werden sie von Fachanwälten des Sozialrechts.
Amtlich gesehen ist der Beihilfeberater den rechtsberatenden Berufen zugeordnet. Seine Tätigkeit ähnelt der des Steuerberaters, allerdings auf den Rechtsgebieten des Beihilfe- und Versicherungsrechtes. Der Beihilfeberater unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
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