DTA nun auch für Pflegedienste in Berlin und Brandenburg – Rechnungskürzungen von bis zu 5% können vermieden werden
Ambulante Pflegedienste, die Ihre Abrechnungen wie gewohnt in Papierform an die Krankenkassen übermitteln, könnten in den kommenden Wochen von Rechnungskürzungen betroffen sein.
Grund dafür ist, dass die flächendeckende Einführung des elektronischen Datenträgeraustauschverfahrens nun auch in der Hauptstadt umgesetzt wird.
Warum wird der DTA eingeführt? Die Kranken- und Pflegekassen als Kostenträger der Pflegedienste stehen jeden Monat vor einer immensen Aufgabe: es gilt die einzelnen erbrachten Leistungen der Pflegedienste zu prüfen, ggf. zu korrigieren und Zahlung zu leisten. Wenn eine Abrechnung an den Kostenträger in Papierform geliefert wird, muss Diese seitens der jeweiligen Kasse zuerst in das EDV-System per Hand nacherfasst werden – das kostet Zeit und Geld. Auf anderer Seite ist für ambulante Pflegedienste neben dem „Papierkrieg“ das lange Zahlungsziel, entstehend durch die doppelte Arbeit auf Kostenträgerseite, natürlich ein Dorn im Auge.
Kostenträger in den verschiedensten Bundesländern greifen daher schon seit geraumer Zeit auf eine elektronische Datenschnittstelle (DTA) zurück, um die manuelle Erfassung der Abrechnungen zu vermeiden. Dass es die Kranken- und Pflegekassen mit dem Verfahren ernst meinen, ist an den Rundschreiben an die ambulanten Dienste erkennbar, bei denen vor einer Rechnungskürzung von bis zu 5% gewarnt wird, sofern nicht zukünftig auf das elektronische Datenträgeraustauschverfahren umgestellt wird. Im Gegenzug können dazu aber auch seitens der Leistungserbringer kürzere Zahlungsziele bei elektronischer Rechnungslieferung nachverhandelt werden.
Problematisch stellt sich die Situation allerdings für Pflegedienste dar, die bislang in reiner Papierform geplant und abgerechnet haben – hier steht eine grundsätzliche Anschaffung einer soliden Pflegesoftware ins Haus. Ebenso gibt es Pflegedienste, die mit einer selbst erstellten Pflegesoftware arbeiten – auch hier wird es schwierig, die Abrechnungsdaten für den DTA korrekt aufzubereiten und zu verschlüsseln. Es ist daher ratsam, seinen EDV-Beauftragten im Unternehmen nach einer geeigneten Komplettlösung oder nach einer individual programmierten, jedoch kostenintensiveren Lösung, zu befragen.
„Wir haben bislang noch jeden Pflegedienst an den DTA herangebracht – auch, wenn es dabei gerade bei den älteren Mitarbeitern teilweise viel Motivationsarbeit zu leisten gab. Nicht immer erschließt sich den Mitarbeitern die Parallele von sozialem Engagement und wirtschaftlichem Handeln. Später danken uns die Pflegedienste unsere Arbeit aber sehr, denn die Vorteile des kürzeren Zahlungsziels seitens der Kassen entlastet den Pflegedienst außerordentlich“, so J. Kersten, Geschäftsführer der CareSocial GmbH. Pflegedienste aus Bayern, Berlin und Brandenburg können Ihren DTA ganz einfach mit der Pflegesoftware CareSocial durchführen. Zudem gibt es für Pflegedienste aus Berlin, die sich jetzt noch zur elektronischen Abrechnung über www.CareSocial.de entscheiden eine kostenlose Software-Einführungsschulung mit Zertifikat nach Pflegeweiterbildungsverordnung geschenkt.
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