Eine florierende Wirtschaft, größtes Exportland Europas, medizinische Grundversorgung, soziale Sicherheit, großzügige Schul- und Studienpolitik, – dies alles zeichnet den Staat Bundesrepublik Deutschland aus. Um so verwunderlicher wirkt eine von der UNO im Jahre 2010 erstellte und ausreichend von der deutschen Presse kommentierte Rangliste, die eine Platzierung der UNO Mitgliedsländer nach ihrer Lebensqualität vornimmt.
Diese Rangliste wird nicht von Deutschland, sondern von Norwegen angeführt! Deutschland platziert sich nur auf Platz 22 ! Norwegen auf Platz Nummer 1, das ist verständlich, – aber Frankreich auf Platz 8, weit vor Deutschland?!?
Wie dem auch sei, ein weiser Mann sagte einmal: „Verlässt du einmal dein Zuhause, so lasse stets einen Fuß in einer Tür“!
Sollte man sich nun doch entschlossen haben, aus welchen Gründen auch immer, eine neue Existenz in Frankreich aufbauen zu wollen, so ist wichtig zu wissen, dass Personen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union in Frankreich die gleichen Rechte und Pflichten besitzen wie jeder gewöhnliche französische Staatsbürger.
In der Praxis heißt das, dass ein deutscher Existenzgründer in Frankreich nicht mehr, aber auch nicht weniger Papierkrieg über sich ergehen lassen muss als ein französischer Bürger, bevor er, sei es als freischaffender Selbstständiger oder als Geschäftsführer eines Gesellschaftsunternehmens, seine neue Existenz als aufgebaut ansehen kann.
Ein kleiner Haken hat die Sache jedoch immer noch. Soll die selbstständige Existenzgründung in einem Sektor erfolgen, indem der Beweis der beruflichen Qualifizierung des Existenzgründers erforderlich ist, wie zum Beispiel in einigen Handwerksberufen, (Bäcker, Maurer, Automechaniker, usw.), oder der Mehrzahl der freischaffenden Berufe, (Architekt, Landvermesser, Krankenpfleger, usw.), so wird oft noch der Wert nichtfranzösischer Diplome oder Berufsnachweise angezweifelt oder in Frage gestellt.
Trotz alledem: Frankreich ist ein angenehmes Land und ein Leben in Frankreich nach einer erfolgreichen Existenzgründung kann nicht nur befriedigend, sondern äußerst angenehm sein. Vorausgesetzt, man kennt und respektiert gewisse Regeln und Bräuche!
Ein neu erschienendes Buch, als Ratgeber gedacht, vermittelt praxisnah und ausführlich das für jeden ausländischen Existenzgründer notwendige Know-how, um sein Vorhaben gründlich vorbereiten und schließlich erfolgreich in Realität umsetzen zu können
„EXISTENZGRÜNDUNG IN FRANKREICH“ – ISBN: 978-2-8106-1893-4
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Roland und Evelyne Becker – die Autoren
(Journalisten mit amtlichen Presseausweis können ein Freiexemplar bei www.bod.de anfordern)
Impressum:
Roland Becker – Autor
47200 Marcellus / Frankreich
Tel.: 033 5 53 84 03 18