Möglicherweise ist es nicht sachgerecht, weil sich die Lebensumstände inzwischen geändert haben. Aber die Praxis zeigt, dass selbst eine besonders harmonische Familie nicht vor Erbstreitigkeiten gefeit ist. Möglicherweise hat Ihre Autorität bisher dafür gesorgt, dass keine offenen Konflikte ausgebrochen sind. Dennoch könnten Geschwister später aufeinander losgehen, wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht. Wo immer möglich, sollten Sie die gesetzliche Erbfolge der Erbengemeinschaft tunlichst vermeiden. Ein einziger Querulant kann dafür sorgen, dass es in der Erbengemeinschaft nicht mehr weitergeht. Der Grund: Verwaltung und Verteilung setzen ein allseitiges Einvernehmen voraus – für jede Handlung.
Streit übers Erbe können Sie dadurch vermeiden, dass Sie im Testament einen Alleinerben einsetzen. Den anderen gesetzlichen Erben können Sie einzelne Vermögensgegenstände als Vermächtnisse zuteilen. Verfügen Sie in Ihrem Testament, dass Geschwister hierfür keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. So beugen Sie Streit vor und entscheiden selbst über eine aus Ihrer Sicht gerechte Verteilung. Berücksichtigen Sie bei dieser Aufteilung, dass Kinder und Ehegatten Ansprüche auf Pflichtteile haben. Deren Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilansprüche sind reine Geldforderungen. Sie werden mit dem Todestag fällig und sind sofort in bar zu entrichten.
Insbesondere mit Blick auf Pflichtteile eignen sich deshalb vorweggenommene Vermögensübertragungen. Der Erbe braucht dann später keine Zwangsverkäufe vorzunehmen, um seine Geschwister auszuzahlen. Ausschließen können Sie einen Pflichtteilsanspruch nur durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag des Erben.
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