Im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes werden durch Jäger in Deutschland Jahr für Jahr viele Tausend Hunde und nachvollziehbaren Hochrechnungen zu folge 200-300.000 Katzen getötet. Grundlage dafür ist die Jagdgesetzgebung des Bundes und der Länder (Verzeichnis auf http://wildtierschutz-deutschland.de), welche den Abschuss seit etwa 60 Jahren weitgehend unverändert vorsieht. Weder die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Berücksichtigung des Tierschutzes im Grundgesetz haben bisher Einfluss gehabt. Als einziges Bundesland plant derzeit das Saarland den Haustierabschuss abzuschaffen.
Hunde und Katzen werden häufig bereits dann als wildernd betrachtet, wenn sie sich je nach Bundesland 200 – 400 m weit vom nächsten Wohnhaus entfernt haben und sich nicht in der Obhut eines Menschen befinden. Jäger argumentieren, dass Katzen Kaninchen wildern und Singvögel erbeuten. Manchmal machen Katzen das – aber während Katzen das instinktiv tun und bisher nicht eine einzige Art in ihrem Bestand bedrohen, töten „Kleintierjäger“ in ihrer Freizeit die letzten Rebhühner. In Deutschland wird das Rebhuhn in der Roten Liste als stark gefährdet eingestuft.
„Einige Jäger sind regelrechte Katzenhasser,“ sagt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland, die schrecken nicht davor zurück, die Tiere in Fallen zu fangen, den Jagdhund auf sie zu hetzen oder sie einfach zu töten, um damit auf dem Luderplatz den Fuchs anzulocken“. Auch der neue Präsident des Deutschen Jagdschutzverbandes, Hartwig Fischer (MdB CDU), will vom Haustierabschuss nicht ablassen. Eine entsprechende Kampagne, welche den Jägern den Rücken stärken soll, hat er bereits lanciert. „Die finanziellen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Jäger dürften größtenteils aus den Steuermitteln von Bund und Ländern kommen“, fährt Kauertz fort und weist darauf hin, dass zahlreiche Programme zur „Förderung der Jagd“ das ermöglichen.
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