„Wie man angesichts des jüngsten Urteils des Bundesverfassungs-gerichtes zu den Berliner Ladenöffnungszeiten – insbesondere in der Ad-ventszeit – auf die Idee kommen kann, im Freistaat Thüringen einen Gesetzentwurf einzubringen, künftig an zwei Adventssonntagen für den Handel freizugeben, bleibt wohl das Geheimnis der FDP-Fraktion.“ Mit diesen Worten kritisierte der Bundesvorsitzende des Verbandes der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), Bernd-M. Wehner, einen entsprechenden Gesetzentwurf den die FDP jetzt in den thüringischen Landtag eingebracht hatte.
Schließlich hätten die obersten Verfassungshüter in ihrem Urteil vom 1. Dezember 2009 klar zum Ausdruck gebracht, dass „bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung grundsätzlich nicht genügten“, um die Läden an Sonntagen zu öffnen.
„Das Urteil war das einzig richtige Signal – gerade in Zeiten der Wirt-schaftskrise und auflebender wirtschaftsethischer Diskussion. Der freie Sonntag ist ein starkes Stück unserer Kultur, das wir – weit über die reli-giöse Bedeutung hinaus – nicht kippen dürfen“, so der KKV-Bundesvorsitzende weiter. Der Sonntag sei und bleibe ein Feiertag – vor allem ein Feiertag der Menschlichkeit. Er stelle den Menschen in den Mittelpunkt, wo Markt und Geschäft ihn gerne vergessen würden. „Das gilt für alle Sonntage im Jahr und kommt im Besonderen zum Ausdruck in den Adventssonntagen, die Trubel, Hektik und Extremkonsum der Vor-weihnachtszeit einen wohltuenden Gegenpol bieten.“
Von daher empfiehlt der KKV der thüringischen FDP-Fraktion sich die Aussage ihres kirchenpolitischen Sprechers, Dr. Stefan Ruppert, zu eigen zu machen, der im Interview mit dem domradio in Köln am 4. Dezember 2009 das Urteil des Verfassungsgerichts zum Sonntagsschutz ausdrücklich begrüßt hatte und darauf hinweist, „dass wir einer völligen Ökonomisierung der Gesellschaft nicht Raum lassen sollten“.
Wehner appelliert deshalb an die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag den Gesetzentwurf zurück zu ziehen. „Setzen Sie ein Zeichen, dass Ihnen der Sonntagsschutz wirklich ein Anliegen ist, und ziehen Sie Ihren Antrag zurück“, so der KKV-Vorsitzende wörtlich.
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