Düsseldorf, 9.2.2012. Wird jemand pflegebedürftig, sind ein Unmenge an Problemen zu bewältigen. Wenn dann noch dazu kommt, dass die Kasse den Bescheid verzögert, wird´s auch finanziell eng. Das muss nicht sein. So soll nun zumindest die Kasse schnell reagieren. Die Realität bleibt jedoch weit hinter diesem Wunschdenken zurück. Künftig soll jeder betroffene gesetzlich Versicherte, der mehr als fünf Wochen auf seinen Bescheid wartet, für jeden weiteren Verzögerungstag mit 10€ entschädigt werden.

Zumindest steht das so in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform. Dieser hat das Ziel, dass die Versicherten schnell einen Bescheid bekommen, verlautet es in Berlin aus dem Ministerium des FDP-Gesundheitsministers Daniel Bahr. In dem Entwurf wird angeprangert, dass es noch immer Fälle von Fristüberschreitungen zum Nachteil der Antragsteller gibt, heißt es wortwörtlich darin.
Verzögerungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Der Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) berichtet in seinem Gutachten zu diesem Thema, dass über ein Drittel aller Anträge nicht innerhalb eines Monats bearbeitet wird. Kommt dann noch der Postweg hinzu, wird in sehr vielen Fälle die 5-Wochen-Frist Monatsfrist überschritten. Ebenfalls zur Beschleunigung beitragen soll, dass die Pflegekassen auch andere neutrale Gutachter neben dem MDK mit der Pflegebedürftigkeits-Prüfung beauftragen können. Wie sich dies auf den parallenen Bereich der privaten Gesundhetssysteme auswirken soll, ist noch ungeklärt, der letzte private Krankenversicherung Vergleich hat dort allerdings keinen Handlungsbedarf erkennen lassen. Der gesamt Begutachtungs-Prozess soll laut dem Entwurf in Zukunft mehr einer Dienstleistung ähneln als einem bürokratischen Verwaltungsakt.

Es gibt nicht genug Pflegestützpunkte
Die Beratungsangebote für neu hinzukommende Pflegebedürftige wurden in Deutschland in weit weniger geringerer Zahl eröffnet, als dies ursprünglich in der Pflegereform aus dem Jahre 2008 vorgesehen war. In diesem Jahr wurde nach schier endlosen politischen Debatten damit begonnen, diese Pflegestützpunkte zu erreichten. Pflegebedürftige sowie deren Angehörige sollten hier unkompliziert Beratungsstellen und Begleitung durch die Bürokratie finden.

Insgesamt 60 Millionen Euro Fördergelder wurden dafür vorgesehen, damit hätten in Deutschland rund 1.200 dieser Stützpunkte eröffnet werden können. Nach aktuellen Berichten aus der Mitte vergangenen Jahres wurden allerdings nur 353 Fällen solcher Anlaufstellen gefördert oder geplant. Der fünfte Bericht der Regierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung, der jetzt vom Bundestag veröffentlicht wurde, bestätigt diese Zahl.

Hilfsangebot für Demenzkranke

Insbesondere viele der circa 1.2 Millionen Demenzkranken wollten Union und FDP mit dieser Reform helfen. Diese erhalten derzeit keine oder nur eine äußerst geringe Hilfe aus der Pflegeversicherung. Zwischen 70 und 215 Euro höhere Leistungen pro Monat in verschiedenen Pflegestufen sollten gemäß der Koalitionspläne erbracht werden.

Opposition und Pflegeverbände werfen nun der Koalition vor, trotz dieser ambitionierten Ankündigungen nach wie vor viel zu wenig für die Betroffenen zu tun.

So gibt es immer noch keinen konkreten Zeitplan für die angekündigte steuerlich geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall. Vor allem die FDP hatte dies gefordert. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesgesundheitsministerium sind darüber in laut deren jeweiligen Sprechern in Verhandlungen. Die Beamten liessen jedoch verlauten: „Zur Ausgestaltung der künftigen Regelung und zum Zeitplan sind deshalb noch keine belastbaren Angaben möglich.“ Warum dieses eigentlich unkomplizierte Verfahren um die vergleichswiese geringen Summen dermaßen in die Länge gezogen wird, kann oder will offenbar niemand sagen.

Manuela Nadel

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