(ddp direct)Der Umgang mit Sexual- und Gewaltstraftätern, die eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweisen, konfrontiert die Bewährungshilfe mit großen Anforderungen, wie u.a. die öffentliche Diskussion erkennen lässt, die seit Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR), vormals sicherungsverwahrte Straftäter freizulassen, geführt wird. Die entstandene Debatte abstrahiert jedoch weitgehend davon, dass parallel zu den im Sommer 2010 entlassenen sieben Sicherungsverwahrten allein im Einzugsbereich der NEUSTART Einrichtung Freiburg über 230 Klienten betreut werden, die unter Führungsaufsicht stehen und teilweise ähnlich gravierende Problemlagen aufweisen wie jene Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden.
Kontinuierlicher Anstieg von Führungsaufsichtsklienten
Die Anzahl der Führungsaufsichtsklienten der NEUSTART Einrichtung Freiburg (Landgerichtsbezirke Freiburg, Offenburg und Waldshut-Tiengen) ist den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Waren es am 30.09.2009 noch 165 Personen, sind es aktuell 237 Personen, die eine Intensivbetreuung in der Bewährungshilfe benötigen. Das Aufgabenfeld der Bewährungshilfe bedingt zunehmend eine enge Kooperation mit Polizei, Therapie- und Suchtberatungseinrichtungen, um auch bei Klienten mit außergewöhnlicher Problembelastung Rückfallkriminalität auf ein Minimum zu reduzieren. Das Instrument der Führungsaufsicht ist dabei entscheidend, berücksichtigt es doch seit seiner gesetzlichen Novellierung im Jahr 2007 verbindliche Vorgaben und Präventionsmaßnahmen, die sich positiv auf die Resozialisierung schwerer Straftäter auszuwirken versprechen, so z.B. professionelles Übergangsmanagement aus dem Strafvollzug in die Bewährungshilfe, forcierter Aus- und Aufbau forensischer Ambulanzen u.a.m.
NEUSTART Fachveranstaltung zu Risikomanagement und Führungsaufsicht am 15.11.2011 im Landgericht Freiburg
Welche Möglichkeiten der Kooperation in diesem schwierigen Arbeitsfeld dazu beitragen können, Risiken für einschlägige Rückfälligkeit zu reduzieren, ist Gegenstand der Fachdiskussion, die am 15.11.2011, moderiert von Georg Royen, Vorsitzender des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege Freiburg, im Landgericht Freiburg stattfinden wird.
Beginn: Dienstag, 15. November 2011, 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Landgericht Freiburg, EG Saal I, Salzstraße 17, 79098 Freiburg
Anmeldung: Ursula Kopf, freiburg@neustart.org,
Tel. 0761 595 79 71-18
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Michael Haas
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