(ddp direct)Berlin, 2. November 2011. Laut Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages wurde dem GKV-Spitzenverband Bund eine Frist bis zum Ende des Jahres 2011 gegeben für Änderungen in der Bearbeitung von Antragsverfahren für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Das Müttergenesungswerk (MGW) konnte bisher noch keine Änderung im Verhalten der Krankenkassen zu den kranken Müttern feststellen. 35% aller Anträge sind im ersten Halbjahr 2011 durch die Kassen abgelehnt worden. Das sind nochmals 3% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Erfolgreiche Widersprüche liegen weiterhin bei über 50%. Gleichzeitig zeigt die Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Kassen weiterhin an den Kurmaßnahmen für Mütter sparen. Im 1. Halbjahr 2011 sind diese erneut um 5,8% gesunken.

Der im Juni vorgelegte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes deckte schwere Verfahrensfehler der Krankenkassen bei der Bearbeitung von Anträgen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen auf. Die Politik hat die Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung aufgefordert, bis Ende des Jahres Verbesserungen umzusetzen, die zu mehr bewilligten Anträgen führen, berichtete Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes heute in Berlin. „Das Müttergenesungswerk hat bereits im Mai und im Oktober umfangreiche Verbesserungsvorschläge vorgelegt.

Der Bundesrechnungshof hatte in seinem Prüfbericht eine Reihe von Lösungsvorschlägen zur erfolgreichen Änderung der Situation unterbreitet, die der Gesundheitsausschuss teilweise aufgegriffen hat. So sollen z. B. die Begutachtungsrichtlinien für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überarbeitet und die Informationsübermittlung von MDK an die Krankenkasse transparent werden. Die Beurteilung von Anträgen soll ausschließlich medizinisch geschultem Personal vorbehalten sein. Außerdem schlägt die oberste Finanzkontrollbehörde des Bundes vor, das speziell geschulte Ärzte die Verordnung der Kurmaßnahmen übernehmen und eine Nachsorge dieser Kurmaßnahmen verpflichtend sein sollte.

Die Vorschläge des Bundesrechnungshofes sind außerordentlich sinnvoll und würden die Lage der kranken Mütter gegenüber ihren Krankenkassen wesentlich verbessern, so Schilling. Dennoch könnten sich Krankenkassen auch sofort an die bestehenden gesetzlichen Regelungen halten. Jeder einzelne Kurantrag von Müttern ist Prüfstein hierfür.

Weitere Informationen zu den aktuellen Zahlen des MGW und zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de.

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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände die Arbeit für Mütter zu stärken. Unter dem Dach des Müttergenesungswerkes arbeiten rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und 82 anerkannte Kliniken in der Therapeutischen Kette aus kostenloser Beratung, Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme und Nachsorge zusammen.
Das Müttergenesungswerk sammelt außerdem Spenden, z.B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Nachsorgeangebote, Informations- und Aufklärungsarbeit.
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